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| Referenz |
| E04 |
| zuletzt
bearbeitet am |
| 9/03/2004 |
| Programm
Titel |
| Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen im Bereich Umwelt |
| Amtsblatt/Haushaltslinie |
| (2004/C
56/05) |
| Generaldirektion
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| Umwelt
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| Ziele
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Mit
dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
sollen Projekte ausfindig gemacht werden, die von der
Europäischen Kommission, Generaldirektion Umwelt,
gefördert werden können. Die finanzielle Unterstützung
würde in Form einer Teil-Finanzierung (co-financing)
erfolgen.
Die betroffenen Bereiche, Art und Inhalt der Maßnahmen
(sowie die Bedingungen für eine Bewilligung von
Mitteln und die Bewerbungsformulare) sind den Bewerbungsunterlagen
zu entnehmen. Diese Unterlagen können unter der
Internetadresse Europa konsultiert werden: http://europa.eu.int/comm/environment/funding/intro_en.htm
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| Finanzierung
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Als Anhaltspunkt plant die GD Umwelt, insgesamt ca.
1 300 000 EUR zur Verfügung zu
stellen. |
| Deadline |
| Einsendeschluss
ist der 7. Mai 2004. |
| Kontakt |
COMMISSION
EUROPEENNE
DG ENVIRONNEMENT
APPEL A PROPOSITIONS 2004
DG ENV.F.2, Finances (BU-5, 00/120)
B-1049 BRUXELLES
Sämtliche Unterlagen zu einem Vorschlag sind
in drei Exemplaren im Format DIN A4 einzureichen.
Der vollständige Vorschlag ist per Einschreiben
oder durch einen privaten Kurierdienst einzureichen.
Maßgebend ist das Datum des Poststempels bzw.
das Datum der Abholung durch den Kurierdienst. Telefaxe,
elektronisch eingesandte, unvollständige oder
in mehreren Teilen übermittelte Vorschläge
werden nicht berücksichtigt.
Der Vorschlag muss mindestens bis zum 31. Dezember
2004 gültig sein.
Prüfung der Vorschläge:
- Eingang, Registrierung und Empfangsbestätigung
durch die Kommission
- Prüfung durch die Dienststellen der Kommission
- endgültige Entscheidung und Benachrichtigung
der Bewerber.
Der Zuschlag wird auf der Grundlage der in den Unterlagen
für diese Aufforderung zur Einreichung von
Vorschlägen genannten Kriterien und im Rahmen
der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
erteilt.
Das gesamte Verfahren ist streng vertraulich. Nach
Erteilen des Zuschlags durch die Kommission wird
ein Vertrag (Beträge in Euro) zwischen der
Kommission und dem erfolgreichen Bewerber geschlossen.
Gegen die Entscheidung der Kommission können
keine Rechtsmittel eingelegt werden.
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Europäische
Institutionnen
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