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| Referenz |
| E03 |
| zuletzt
bearbeitet am |
| 25.03.04 |
| Programm
Titel |
| Gleichstellung
von Frauen und Männern (2001—2005) |
| Amtsblatt/Haushaltslinie |
| (2004/C
72/10) |
| Generaldirektion
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| Beschäftigung
und Soziales
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| Ziele
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Am
20. Dezember 2000 hat der Rat entschieden, ein Aktionsprogramm
der Gemeinschaft betreffend die Gemeinschaftsstrategie
für die Gleichstellung von Frauen und Männern
für den Zeitraum vom 1. Januar 2001 bis zum 31.
Dezember 2005 aufzustellen (Entscheidung 2001/51/EG)
(1).
In Artikel 2 der Ratsentscheidung ist Folgendes festgelegt:
- Das Programm ist eines der für die Umsetzung
der von der Kommission im Juni 2000 beschlossenen Gesamtstrategie
der Gemeinschaft für die Gleichstellung von Frauen
und Männern erforderlichen Instrumente, das sich
auf sämtliche Gemeinschaftspolitiken und -aktionen
erstreckt, die einen Beitrag zur Verwirklichung der
Gleichstellung von Frauen und Männern leisten können,
einschließlich „Gender-Mainstreaming“-Maßnahmen
und spezifischer Frauenfördermaßnahmen.
- Mit dem Programm wird die Umsetzung horizontaler Maßnahmen
in den von der Rahmenstrategie der Gemeinschaft für
die Gleichstellung von Frauen und Männern abgedeckten
Aktionsbereichen koordiniert, unterstützt und finanziert.
Diese Aktionsbereiche sind: Wirtschaftsleben, gleiche
Beteiligung und Vertretung, soziale Rechte, Rechte als
Bürgerinnen und Bürger, Geschlechterrollen
und geschlechterspezifische Stereotype.
Gemäß Artikel 3 Buchstabe c) der Ratsentscheidung
besteht eines der Programmziele in der „Entwicklung
der Fähigkeit der Akteure, die Gleichstellung von
Frauen und Männern effektiv ;weiter voranzubringen,
insbesondere durch Förderung des Austauschs von
Informationen und bewährter Verfahren sowie der
Zusammenarbeit in gemeinschaftsweiten Netzwerken.“ |
| Zielgruppe
/Fördergebiet |
Im
Rahmen der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen sollen grenzüberschreitende
Austauschmaßnahmen zur Förderung der Geschlechtergleichstellung
finanziert werden, an denen verschiedene Akteure aus
mindestens drei Ländern in den Mitgliedstaaten
der Europäischen Union, den zehn Beitrittsländern
(Der EU treten voraussichtlich am 1. Mai 2004 folgenden
Länder bei: Estland, Lettland, Litauen, Polen,
die Tschechische Republik, Ungarn, Zypern, Malta, die
Slowakei und Slowenien.), den Ländern des Europäischen
Wirtschaftsraums (Norwegen, Island und Liechtenstein.)
oder den Kandidatenländern (Bulgarien und Rumänien.)
teilnehmen, die entsprechend den mit der Kommission
unterzeichneten Vereinbarungen beschlossen haben, sich
im Jahr 2004 an Aktionsbereich 3 des Programms zu beteiligen.
Der Vorschlag ist von einem Projektträger einzureichen,
der die Verantwortung für den Vorschlag übernimmt
und Vertragspartner der Kommission sein wird. Die Projektträger
müssen Rechtspersönlichkeit besitzen .
In der Regel haben die Projektträger im Rahmen
der Vorschläge Partnerschaften einzurichten. Die
Partner sind vertraglich nicht an die Kommission gebunden,
sind jedoch mit dem Projektträger assoziiert und
können einen finanziellen Beitrag zum Vorschlag
leisten.
Nachstehende Organisationen können als
Projektträger Vorschläge einreichen:
1. NRO auf europäischer Ebene:
Für die Zwecke dieser Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen gilt für die NRO Folgendes:
- bei den NRO muss es sich um auf europäischer
Ebene organisierte repräsentative Vereinigungen
ohne Erwerbscharakter handeln, die Mitglieder in drei
oder mehr Ländern in der EU/dem EWR, in den Beitrittsländern
oder
Kandidatenländern (siehe oben) haben; hierbei muss
es sich um bestehende Strukturen handeln, die nicht
eigens für die Zwecke des Vorschlags eingerichtet
worden sind. Nicht antragsberechtigt sind NRO, die ausschließlich
auf nationaler Ebene organisiert sind;
- die NRO müssen den Nachweis erbringen, dass sie
im Bereich der Förderung der Geschlechtergleichstellung
tätig sind, und/oder müssen gemäß
ihrer Satzung die Förderung der Geschlechtergleichstellung
zum Ziel haben.
2. Sozialpartner auf EU-Ebene :
- Sozialpartner auf europäischer Ebene im Sinne
der Organisationen, die derzeit gemäß Artikel
138 des Vertrags angehört werden. Das Verzeichnis
dieser Organisationen ist der Mitteilung der Kommission
„Der europäische soziale Dialog, Determinante
für Modernisierung und Wandel“ als Anlage
1 beigefügt.
- Antragsberechtigt sind im Rahmen dieser Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen ebenfalls repräsentative
Organisationen der Sozialpartner auf nationaler Ebene,
die Vorschläge einreichen, die eine transnationale
Dimension haben und auf einem partnerschaftlichen Ansatz
beruhen. Die Repräsentativität einer nationalen
Sozialpartnerorganisation ist in schriftlicher Form
von einer Sozialpartnerorganisation auf europäischer
Ebene zu
bestätigen, die bereit ist, die Ergebnisse des
vorgeschlagenen Projekts zu verbreiten.
3. Transnationale Netze oder Partnerschaften
oder Zusammenschlüsse regionaler oder lokaler Behörden:
Es sollte sich um auf europäischer Ebene aktive
Organisationen ohne Erwerbscharakter handeln. Den Netzen,
Partnerschaften oder Zusammenschlüssen sollten
regionale oder lokale Behörden in drei oder mehr
Ländern — Mitgliedstaaten der Europäischen
Union, Mitgliedstaaten des
EWR, den oben genannten Beitrittsländern oder Kandidatenländern
— angehören. Hierbei muss es sich um bestehende
Strukturen handeln, die nicht eigens für die Zwecke
des Vorschlags eingerichtet worden sind.
4. Transnationale Netze von im Bereich der Geschlechtergleichstellung
engagierten Organisationen:
Es muss sich um Organisationen ohne Erwerbscharakter
handeln, denen Organisationen in drei oder mehr Ländern
angehören. Hierbei muss es sich um bestehende Strukturen
handeln, die nicht eigens für die Zwecke des Vorschlags
eingerichtet worden sind.
Folgende Arten von Organisationen können
als Partner im Rahmen eines Vorschlags auftreten:
Als Partner an von den oben genannten förderfähigen
Organisationen eingereichten Projekten kommen in Frage:
nationale Behörden, regionale und lokale Gebietskörperschaften,
mit der Förderung der Gleichstellung von Frauen
und Männern befasste Stellen, Nichtregierungsorganisationen
auf EU-Ebene und/oder auf nationaler Ebene, Sozialpartner,
Universitäten und Forschungsinstitute, nationale
statistische Ämter, Medien.
Da bei den Zielen dieser Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen der Förderung eines zusätzlichen
Nutzens auf Gemeinschaftsebene besondere Bedeutung beigemessen
wird, sollten die Projektträger auf EU-Ebene tätige
Netze und Organisationen als Partner wählen.
Im Rahmen der Vorschläge sollte eine ausgewogene
Beteiligung von Frauen und Männern angestrebt werden.
Die Projektträger sind außerdem aufgefordert,
Überlegungen dazu anzustellen, wie sie Menschen
mit Behinderungen einen uneingeschränkten Zugang
zu ihren Vorschlägen ermöglichen können. |
| Finanzierung
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Das
Finanzvolumen beläuft sich im Rahmen der Haushaltslinie
Art 04 05 02 (ex B3-4012) auf etwa insgesamt 4 750 000
EUR. Die Finanzierung hängt von der Verfügbarkeit
der für diese Haushaltslinie bereitgestellten Mittel
ab. Die Zuschüsse können höchstens 500
000 EUR betragen. Priorität wird Vorschlägen
eingeräumt, für die ein Zuschuss von mindestens
250 000 EUR beantragt wird.
Für das Jahr 2004 lautet das Schwerpunktthema „Förderung
des Wandels der Geschlechterrollen und Abbau geschlechtsspezifischer
Stereotype“. Dieses Schwerpunktthema kann im Rahmen
der Aktionsbereiche des Programms –Wirtschaftsleben,
gleiche Beteiligung und Vertretung, soziale Rechte,
Rechte als Bürgerinnen und Bürger –
entwickelt werden. Weitere Themen kommen in Frage, vorausgesetzt
sie fallen unter die fünf Aktionsbereiche des Programms.
Bei dem Schwerpunktthema geht es um die stereotype Darstellung
von Frauen und Männern und die Notwendigkeit, Verhalten,
Einstellungen, Normen und Wertvorstellungen zu ändern,
die die Geschlechterrollen in der Gesellschaft bestimmen
und beeinflussen, etwa in den Bereichen allgemeine und
berufliche Bildung, Kultur, Wissenschaft, Sport und
Medien.
Durch das Festhalten an einer negativen oder stereotypen
Darstellung von Mann und Frau, insbesondere in den Medien
und in computergestützten Informations- und Unterhaltungsangeboten,
in der Werbung sowie in Lehrmaterialien wird ein falsches
oder unrealistisches Bild der vielfältigen Rollen
von Frauen und Männern und des von ihnen geleisteten
Beitrags in einer im Wandel begriffenen Welt vermittelt.
Medien- und Kulturindustrie, die als Meinungsbildner
und Vermittler von Werten fungieren, sollten –
bei voller Wahrung der Freiheit der Meinungsäußerung
– dazu beitragen, bestehende geschlechtsspezifische
Stereotype in der öffentlichen Meinung zu verändern
und ein realistisches Bild von Mann und Frau zu vermitteln.
Das Ausräumen hartnäckiger Vorurteile und
gesellschaftlicher Stereotype ist für ein erfolgreiches
Einbinden der Dimension der Geschlechtergleichstellung
in die Politiken unabdingbar und von ausschlaggebender
Bedeutung für die Schaffung eines ausgewogenen
Geschlechterverhältnisses.
Es ist erforderlich, die neuen Geschlechterrollen zu
fördern. Daher fordert die Kommission Projektträger/Antragsteller
aus der EU, den EWR-Ländern und den unter Punkt
3 genannten Beitritts-/Kandidatenländern auf, Vorschläge
zu unterbreiten, wie dieses Ziel verwirklicht werden
kann.
Initiativen, die im Rahmen einer starken transnationalen
Kooperation und im Hinblick auf einen zusätzlichen
Nutzen auf Gemeinschaftsebene ergriffen werden können:
- Vergleich der Wirksamkeit der im Zusammenhang mit
dem Wandel der Geschlechterrollen und dem Abbau von
Stereotypen relevanten Prozesse, Methoden und Instrumente;
Weitergabe und Anwendung bewährter Verfahren; Austausch
von Personal;
- gemeinsame Entwicklung von Produkten, Prozessen, Strategien
und Methoden zum Abbau von geschlechtsspezifischen Stereotypen
und zur Förderung des Wandels der Geschlechterrollen;
- Anpassung von Methoden, Instrumenten und Prozessen,
die als bewährte Verfahren definiert sind, an verschiedene
Rahmenbedingungen;
- Verbreitung von Ergebnissen, Herstellung von Informationsmaterialien
und Organisation von Veranstaltungen, bei denen
die Thematik der Geschlechterrollen mit der Förderung
der Geschlechtergleichstellung verknüpft werden.
Den Projektträgern wird nahe gelegt, vor Einreichung
ihres Vorschlags die nachstehenden finanztechnischen
Informationen und die ausführlichen Angaben zu
den zuschussfähigen und nichtzuschussfähigen
Kosten sowie die weiteren finanztechnischen Bestimmungen,
die im Leitfaden festgehalten sind, genauestens durchzulesen.
- Der Finanzbeitrag der Gemeinschaft wird sich auf maximal
80 % der zuschussfähigen Gesamtkosten des Vorschlags
belaufen. Die angegebenen Kosten müssen für
die Durchführung der geplanten Maßnahmen
erforderlich sein.
- Der Projektträger und/oder seine Partner und/oder
andere Geldgeber haben die Kofinanzierung der verbleibenden
20 % des Gesamtbetrags der zuschussfähigen Kosten
des Projekts zu übernehmen, und zwar in Form von
Geldleistungen (nicht in Form von Sachleistungen).
- Die Projektträger dürfen entsprechend der
Zuschussvereinbarung in ihren Finanzplänen keine
Ausgaben aufführen, die vor oder nach der Projektlaufzeit
getätigt werden.
- Von der Kommission im Rahmen dieser Aufforderung zur
Einreichung von Vorschlägen gewährte Zuschüsse
dürfen nicht zur Finanzierung der üblichen
Tätigkeiten oder der Betriebskosten der Projektträger
verwendet werden.
- Die Kommission behält sich das Recht vor, den
Gemeinschaftszuschuss zu kürzen, falls bestimmte
im Finanzplan angegebene Kosten nicht zuschussfähig
oder zu hoch angesetzt sind.
- Die Zuschüsse werden für einmalige Aktionen
gewährt. Sie begründen nicht automatisch einen
Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung in
den Folgejahren.
- Für den Vorschlag werden keine weiteren Gemeinschaftsmittel
gewährt. |
| Projektdauer |
| Die
vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
bezieht sich auf einen Vertragszeitraum, der voraussichtlich
im Herbst 2004 beginnen und +/- 15 Monate dauern wird.
Die Projektarbeiten müssen im Jahr 2004 anlaufen. |
| Deadline |
| 7.
Juni 2004 |
| Kontakt |
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Europäische
Institutionnen
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