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Referenz
E03
zuletzt bearbeitet am
25.03.04
Programm Titel
Gleichstellung von Frauen und Männern (2001—2005)
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2004/C 72/10)
Generaldirektion
Beschäftigung und Soziales
Ziele
Am 20. Dezember 2000 hat der Rat entschieden, ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft betreffend die Gemeinschaftsstrategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern für den Zeitraum vom 1. Januar 2001 bis zum 31. Dezember 2005 aufzustellen (Entscheidung 2001/51/EG) (1).
In Artikel 2 der Ratsentscheidung ist Folgendes festgelegt:
- Das Programm ist eines der für die Umsetzung der von der Kommission im Juni 2000 beschlossenen Gesamtstrategie der Gemeinschaft für die Gleichstellung von Frauen und Männern erforderlichen Instrumente, das sich auf sämtliche Gemeinschaftspolitiken und -aktionen erstreckt, die einen Beitrag zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern leisten können, einschließlich „Gender-Mainstreaming“-Maßnahmen und spezifischer Frauenfördermaßnahmen.
- Mit dem Programm wird die Umsetzung horizontaler Maßnahmen in den von der Rahmenstrategie der Gemeinschaft für die Gleichstellung von Frauen und Männern abgedeckten Aktionsbereichen koordiniert, unterstützt und finanziert.
Diese Aktionsbereiche sind: Wirtschaftsleben, gleiche
Beteiligung und Vertretung, soziale Rechte, Rechte als Bürgerinnen und Bürger, Geschlechterrollen und geschlechterspezifische Stereotype.
Gemäß Artikel 3 Buchstabe c) der Ratsentscheidung besteht eines der Programmziele in der „Entwicklung der Fähigkeit der Akteure, die Gleichstellung von Frauen und Männern effektiv ;weiter voranzubringen, insbesondere durch Förderung des Austauschs von Informationen und bewährter Verfahren sowie der Zusammenarbeit in gemeinschaftsweiten Netzwerken.“
Zielgruppe /Fördergebiet
Im Rahmen der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollen grenzüberschreitende Austauschmaßnahmen zur Förderung der Geschlechtergleichstellung finanziert werden, an denen verschiedene Akteure aus mindestens drei Ländern in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den zehn Beitrittsländern (Der EU treten voraussichtlich am 1. Mai 2004 folgenden Länder bei: Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Tschechische Republik, Ungarn, Zypern, Malta, die Slowakei und Slowenien.), den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island und Liechtenstein.) oder den Kandidatenländern (Bulgarien und Rumänien.) teilnehmen, die entsprechend den mit der Kommission unterzeichneten Vereinbarungen beschlossen haben, sich im Jahr 2004 an Aktionsbereich 3 des Programms zu beteiligen.
Der Vorschlag ist von einem Projektträger einzureichen, der die Verantwortung für den Vorschlag übernimmt und Vertragspartner der Kommission sein wird. Die Projektträger müssen Rechtspersönlichkeit besitzen .
In der Regel haben die Projektträger im Rahmen der Vorschläge Partnerschaften einzurichten. Die Partner sind vertraglich nicht an die Kommission gebunden, sind jedoch mit dem Projektträger assoziiert und können einen finanziellen Beitrag zum Vorschlag leisten.
Nachstehende Organisationen können als Projektträger Vorschläge einreichen:
1. NRO auf europäischer Ebene:
Für die Zwecke dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gilt für die NRO Folgendes:

- bei den NRO muss es sich um auf europäischer Ebene organisierte repräsentative Vereinigungen ohne Erwerbscharakter handeln, die Mitglieder in drei oder mehr Ländern in der EU/dem EWR, in den Beitrittsländern oder
Kandidatenländern (siehe oben) haben; hierbei muss es sich um bestehende Strukturen handeln, die nicht eigens für die Zwecke des Vorschlags eingerichtet worden sind. Nicht antragsberechtigt sind NRO, die ausschließlich auf nationaler Ebene organisiert sind;
- die NRO müssen den Nachweis erbringen, dass sie im Bereich der Förderung der Geschlechtergleichstellung tätig sind, und/oder müssen gemäß ihrer Satzung die Förderung der Geschlechtergleichstellung zum Ziel haben.
2. Sozialpartner auf EU-Ebene :
- Sozialpartner auf europäischer Ebene im Sinne der Organisationen, die derzeit gemäß Artikel 138 des Vertrags angehört werden. Das Verzeichnis dieser Organisationen ist der Mitteilung der Kommission „Der europäische soziale Dialog, Determinante für Modernisierung und Wandel“ als Anlage 1 beigefügt.
- Antragsberechtigt sind im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ebenfalls repräsentative Organisationen der Sozialpartner auf nationaler Ebene, die Vorschläge einreichen, die eine transnationale Dimension haben und auf einem partnerschaftlichen Ansatz beruhen. Die Repräsentativität einer nationalen Sozialpartnerorganisation ist in schriftlicher Form von einer Sozialpartnerorganisation auf europäischer Ebene zu
bestätigen, die bereit ist, die Ergebnisse des vorgeschlagenen Projekts zu verbreiten.
3. Transnationale Netze oder Partnerschaften oder Zusammenschlüsse regionaler oder lokaler Behörden:
Es sollte sich um auf europäischer Ebene aktive Organisationen ohne Erwerbscharakter handeln. Den Netzen, Partnerschaften oder Zusammenschlüssen sollten regionale oder lokale Behörden in drei oder mehr Ländern — Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Mitgliedstaaten des
EWR, den oben genannten Beitrittsländern oder Kandidatenländern — angehören. Hierbei muss es sich um bestehende Strukturen handeln, die nicht eigens für die Zwecke des Vorschlags eingerichtet worden sind.
4. Transnationale Netze von im Bereich der Geschlechtergleichstellung engagierten Organisationen:
Es muss sich um Organisationen ohne Erwerbscharakter handeln, denen Organisationen in drei oder mehr Ländern angehören. Hierbei muss es sich um bestehende Strukturen handeln, die nicht eigens für die Zwecke des Vorschlags eingerichtet worden sind.
Folgende Arten von Organisationen können als Partner im Rahmen eines Vorschlags auftreten:
Als Partner an von den oben genannten förderfähigen Organisationen eingereichten Projekten kommen in Frage: nationale Behörden, regionale und lokale Gebietskörperschaften, mit der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern befasste Stellen, Nichtregierungsorganisationen auf EU-Ebene und/oder auf nationaler Ebene, Sozialpartner, Universitäten und Forschungsinstitute, nationale statistische Ämter, Medien.
Da bei den Zielen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen der Förderung eines zusätzlichen Nutzens auf Gemeinschaftsebene besondere Bedeutung beigemessen wird, sollten die Projektträger auf EU-Ebene tätige Netze und Organisationen als Partner wählen.
Im Rahmen der Vorschläge sollte eine ausgewogene Beteiligung von Frauen und Männern angestrebt werden. Die Projektträger sind außerdem aufgefordert, Überlegungen dazu anzustellen, wie sie Menschen mit Behinderungen einen uneingeschränkten Zugang zu ihren Vorschlägen ermöglichen können.
Finanzierung
Das Finanzvolumen beläuft sich im Rahmen der Haushaltslinie Art 04 05 02 (ex B3-4012) auf etwa insgesamt 4 750 000 EUR. Die Finanzierung hängt von der Verfügbarkeit der für diese Haushaltslinie bereitgestellten Mittel ab. Die Zuschüsse können höchstens 500 000 EUR betragen. Priorität wird Vorschlägen eingeräumt, für die ein Zuschuss von mindestens 250 000 EUR beantragt wird.
Für das Jahr 2004 lautet das Schwerpunktthema „Förderung des Wandels der Geschlechterrollen und Abbau geschlechtsspezifischer Stereotype“. Dieses Schwerpunktthema kann im Rahmen der Aktionsbereiche des Programms –Wirtschaftsleben, gleiche Beteiligung und Vertretung, soziale Rechte, Rechte als Bürgerinnen und Bürger – entwickelt werden. Weitere Themen kommen in Frage, vorausgesetzt sie fallen unter die fünf Aktionsbereiche des Programms.
Bei dem Schwerpunktthema geht es um die stereotype Darstellung von Frauen und Männern und die Notwendigkeit, Verhalten, Einstellungen, Normen und Wertvorstellungen zu ändern, die die Geschlechterrollen in der Gesellschaft bestimmen und beeinflussen, etwa in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Kultur, Wissenschaft, Sport und Medien.
Durch das Festhalten an einer negativen oder stereotypen Darstellung von Mann und Frau, insbesondere in den Medien und in computergestützten Informations- und Unterhaltungsangeboten, in der Werbung sowie in Lehrmaterialien wird ein falsches oder unrealistisches Bild der vielfältigen Rollen von Frauen und Männern und des von ihnen geleisteten Beitrags in einer im Wandel begriffenen Welt vermittelt. Medien- und Kulturindustrie, die als Meinungsbildner und Vermittler von Werten fungieren, sollten – bei voller Wahrung der Freiheit der Meinungsäußerung – dazu beitragen, bestehende geschlechtsspezifische Stereotype in der öffentlichen Meinung zu verändern und ein realistisches Bild von Mann und Frau zu vermitteln.
Das Ausräumen hartnäckiger Vorurteile und gesellschaftlicher Stereotype ist für ein erfolgreiches Einbinden der Dimension der Geschlechtergleichstellung in die Politiken unabdingbar und von ausschlaggebender Bedeutung für die Schaffung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses.
Es ist erforderlich, die neuen Geschlechterrollen zu fördern. Daher fordert die Kommission Projektträger/Antragsteller aus der EU, den EWR-Ländern und den unter Punkt 3 genannten Beitritts-/Kandidatenländern auf, Vorschläge zu unterbreiten, wie dieses Ziel verwirklicht werden kann.
Initiativen, die im Rahmen einer starken transnationalen Kooperation und im Hinblick auf einen zusätzlichen Nutzen auf Gemeinschaftsebene ergriffen werden können:
- Vergleich der Wirksamkeit der im Zusammenhang mit dem Wandel der Geschlechterrollen und dem Abbau von Stereotypen relevanten Prozesse, Methoden und Instrumente;
Weitergabe und Anwendung bewährter Verfahren; Austausch von Personal;
- gemeinsame Entwicklung von Produkten, Prozessen, Strategien und Methoden zum Abbau von geschlechtsspezifischen Stereotypen und zur Förderung des Wandels der Geschlechterrollen;
- Anpassung von Methoden, Instrumenten und Prozessen, die als bewährte Verfahren definiert sind, an verschiedene Rahmenbedingungen;
- Verbreitung von Ergebnissen, Herstellung von Informationsmaterialien
und Organisation von Veranstaltungen, bei denen
die Thematik der Geschlechterrollen mit der Förderung
der Geschlechtergleichstellung verknüpft werden.
Den Projektträgern wird nahe gelegt, vor Einreichung ihres Vorschlags die nachstehenden finanztechnischen Informationen und die ausführlichen Angaben zu den zuschussfähigen und nichtzuschussfähigen Kosten sowie die weiteren finanztechnischen Bestimmungen, die im Leitfaden festgehalten sind, genauestens durchzulesen.
- Der Finanzbeitrag der Gemeinschaft wird sich auf maximal 80 % der zuschussfähigen Gesamtkosten des Vorschlags belaufen. Die angegebenen Kosten müssen für die Durchführung der geplanten Maßnahmen erforderlich sein.
- Der Projektträger und/oder seine Partner und/oder andere Geldgeber haben die Kofinanzierung der verbleibenden 20 % des Gesamtbetrags der zuschussfähigen Kosten des Projekts zu übernehmen, und zwar in Form von Geldleistungen (nicht in Form von Sachleistungen).
- Die Projektträger dürfen entsprechend der Zuschussvereinbarung in ihren Finanzplänen keine Ausgaben aufführen, die vor oder nach der Projektlaufzeit getätigt werden.
- Von der Kommission im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gewährte Zuschüsse dürfen nicht zur Finanzierung der üblichen Tätigkeiten oder der Betriebskosten der Projektträger verwendet werden.
- Die Kommission behält sich das Recht vor, den Gemeinschaftszuschuss zu kürzen, falls bestimmte im Finanzplan angegebene Kosten nicht zuschussfähig oder zu hoch angesetzt sind.
- Die Zuschüsse werden für einmalige Aktionen gewährt. Sie begründen nicht automatisch einen Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung in den Folgejahren.
- Für den Vorschlag werden keine weiteren Gemeinschaftsmittel gewährt.
Projektdauer
Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bezieht sich auf einen Vertragszeitraum, der voraussichtlich im Herbst 2004 beginnen und +/- 15 Monate dauern wird. Die Projektarbeiten müssen im Jahr 2004 anlaufen.
Deadline
 7. Juni 2004 
Kontakt
Europäische Kommission
GD Beschäftigung und Soziales
CAD
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
VP/2003/31 — EMPL G1 — Gleichstellung von Frauen
und Männern
SPA3 00/07
B-1049 Brüssel
EMPL-PROG-GENDER@cec.eu.int
http://europa.eu.int/comm/employment_social/equ_opp/index_de.htm

 

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