|
|
| |
|
Referenz
|
|
E02
|
|
zuletzt
bearbeitet am
|
|
23.04.2002
|
|
Programm
Titel
|
|
Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen
der wichtigsten europäischen Netze, die sich für die
Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung einsetzen
|
|
Amtsblatt/Haushaltslinie
|
|
(2002/C
98/09)
B3-4105
|
|
Generaldirektion
|
|
Beschäftigung
und Soziales
|
|
Ziele
|
|
Ziel dieser Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen ist die Unterstützung
der Netzarbeit von auf EU-Ebene im Bereich der Bekämpfung
von Armut und sozialer Ausgrenzung tätigen Organisationen.
Wie im Vertrag von Amsterdam festgeschrieben ist,
kann die Gemeinschaft Maßnahmen treffen,die dazu bestimmt
sind,die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung sozialer
Ausgrenzung zu fördern. Gemäß den Schlussfolgerungen
des Europäischen Rates von Lissabon sollten „die Maßnahmen
zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung (...)auf einer
Methode der offenen Koordinierung beruhen,bei der
nationale Aktionspläne und eine bis Juni 2000 vorzulegende
Initiative der Kommission für die Zusammenarbeit auf
diesem Gebiet kombiniert werden“.
Auf der Grundlage eines
Vorschlags der Kommission kamen das Europäische Parlament
und der Rat überein,ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft
zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten
bei der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung mit einer
Laufzeit von fünf Jahren (2002 —2006) aufzustellen.
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
zur Unterstützung der wichtigsten europäischen Netze,die
sich für die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung
einsetzen ,bezieht sich auf den Aktionsbereich 3 des
gemeinschaftlichen Aktions- programms,durch den die
Kapazität der Akteure zur wirksamen Bewältigung von
sozialer Ausgrenzung und Armut und zur Förderung innovativer
Ansätze entwickelt werden sollen,insbesondere durch
Netzarbeit auf Gemeinschaftsebene.
Solche Netze spielen eine Hauptrolle,wenn es darum
geht,für ein besseres Verständnis der konkretesten
Formen sozialer Aus- grenzung zu sorgen,sowie für
eine regelmäßige Überwachung der näher an den Hauptbegünstigten
orientierten Durchführung nationaler Aktionspläne
zur Bekämpfung sozialer Ausgrenzung,eine stärkere
Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die europäische
Strategie und die Berücksichtigung der Erfahrung von
sozial ausgegrenzten Menschen in dieser Strategie.
Ihr Beitrag zur Einflussnahme auf und/oder damit einhergehender
Veränderung der Maßnahmen zur Bekämpfung sozialer
Ausgrenzung ist ebenso wichtig. Die vorgeschlagenen
Maßnahmen sind so zu planen, dass sie am 1.
Dezember 2002 beginnen können.
|
|
Zielgruppe
|
| Bewerberorganisationen
müssen in mindestens 12 Mitgliedstaaten tätig sein und
sich auf die Europäische Union konzentrieren. Die europäischen
Netze können ihre eigenen Programme und Jahresarbeitsprogramme
aufstellen. |
|
Fördergebiet
|
| |
|
Finanzierung
|
|
Die Gemeinschaft wird
einen Beitrag zu den aus der Durchführung der Maßnahmen
entstehenden Ausgaben leisten,die in den strategischen
Plänen der europäischen Netze vorgesehen sind (über
einen Zeitraum von 36 Monaten ab 1.Dezember 2002 bis
1.Dezember 2005. Allerdings werden Zuschussvereinbarungen
für eine Laufzeit von einem Jahr unterzeichnet; sie
können jährlich unter bestimmten Bedingungen verlängert
werden.) Eine finanzielle Unterstützung für die jährliche
Koordinationstätigkeit wird nur denjenigen europäischen
Netzen gewährt,die nach den ausführlichen Leitlinien
förderfähig sind und die Aus wahlkriterien erfüllen.
Die finanzielle Unterstützung
der Gemeinschaft wird jedoch nur im Zusammenhang mit
dem Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Bekämpfung
der sozialen Ausgrenzung und den dort festgelegten
Zielen gewährt.Daher wird denjenigen europäischen
Netzen Priorität eingeräumt werden,deren Arbeitsprogramme
eindeutig den allgemeinen Zielsetzungen des Aktionsprogramms
der Gemeinschaft entsprechen und zeigen,dass die Netze
in der Lage sind, die Erfahrung und die Interessen
der Institutionen oder Akteure,die sie vertreten,weiterzugeben
und dadurch zu einer besseren Ausgestaltung europäischer
und nationaler Maßnahmen gegen soziale Ausgrenzung
und Armut beizutragen.Die Ver- längerung der Verträge
wird jedes Jahr von der Prüfung eines Berichts über
die Tätigkeit im vorausgehenden Jahr und der Vereinbarung
des Arbeitsprogramms für das folgende Jahr abhängen.
Die im Rahmen dieser Aufforderung insgesamt zur Verfügung
stehenden Mittel belaufen sich auf etwa 2 500 000
EUR. Es ist vorgesehen,je nach Inhalt,Relevanz und
Qualität der Bewer- bungen im Anschluss an diese Aufforderung
höchstens vier europäische Netze auszuwählen.Die Finanzierung
der laufen- den Ausgaben ist auf höchstens 90 %der
förderfähigen Ausgaben begrenzt.Diese Obergrenze ist
jedoch nur unter außergewöhnlichen Umständen erreichbar.Wird
eine Finanzierung von 90 %angestrebt,muss die Bewerbung
eine ausführliche Analyse der außergewöhnlichen Umstände
umfassen,die dies rechtfertigen.Die entsprechende
ergänzende Finanzierung sollte vom Bewerber in bar
garantiert werden.
Beiträge in Sachleistungen werden nicht akzeptiert.
|
|
Projektdauer
|
| |
|
Deadline
|
| 17.7.2002 (Datum des
Poststempels) |
|
Kontakt
|
Referat
E2:Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
VP/2002/008 — Info
Europäische Kommission
Archiv GD Beschäftigung und Soziales
J 37 00/26
B-1049 Brüssel
(32-2) 295 65
61 (bitte im Faxkopf angeben:"Aufforderung zur
Einreichung von Vorschlägen VP/2002/008-Info")
empl-e2@cec.eu.int
(bitte im Betreff angeben:"Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen VP/2002/008-Info")
http://europa.eu.int/comm/employment_social/soc-prot/soc-incl/index_de.htm
Die Bewerbungsformulare müssen ebenfalls bis zu diesem
Datum per E-Mail eingegangen sein. Ausführlichere
Leitlinien und ein Bewerbungsformular erhalten Sie
auf oben genannter Internetseite.
|
|
|
|
Europäische
Institutionnen
|
|
|
|
|