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Babelfish
 
Referenz
E02
zuletzt bearbeitet am
23.04.2002
Programm Titel
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen der wichtigsten europäischen Netze, die sich für die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung einsetzen
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2002/C 98/09)
B3-4105
Generaldirektion
Beschäftigung und Soziales
Ziele

Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist die Unterstützung der Netzarbeit von auf EU-Ebene im Bereich der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung tätigen Organisationen. Wie im Vertrag von Amsterdam festgeschrieben ist, kann die Gemeinschaft Maßnahmen treffen,die dazu bestimmt sind,die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung sozialer Ausgrenzung zu fördern. Gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Lissabon sollten „die Maßnahmen zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung (...)auf einer Methode der offenen Koordinierung beruhen,bei der nationale Aktionspläne und eine bis Juni 2000 vorzulegende Initiative der Kommission für die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet kombiniert werden“.

Auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission kamen das Europäische Parlament und der Rat überein,ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung mit einer Laufzeit von fünf Jahren (2002 —2006) aufzustellen. Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Unterstützung der wichtigsten europäischen Netze,die sich für die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung einsetzen ,bezieht sich auf den Aktionsbereich 3 des gemeinschaftlichen Aktions- programms,durch den die Kapazität der Akteure zur wirksamen Bewältigung von sozialer Ausgrenzung und Armut und zur Förderung innovativer Ansätze entwickelt werden sollen,insbesondere durch Netzarbeit auf Gemeinschaftsebene.
Solche Netze spielen eine Hauptrolle,wenn es darum geht,für ein besseres Verständnis der konkretesten Formen sozialer Aus- grenzung zu sorgen,sowie für eine regelmäßige Überwachung der näher an den Hauptbegünstigten orientierten Durchführung nationaler Aktionspläne zur Bekämpfung sozialer Ausgrenzung,eine stärkere Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die europäische Strategie und die Berücksichtigung der Erfahrung von sozial ausgegrenzten Menschen in dieser Strategie.
Ihr Beitrag zur Einflussnahme auf und/oder damit einhergehender Veränderung der Maßnahmen zur Bekämpfung sozialer Ausgrenzung ist ebenso wichtig. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind so zu planen, dass sie am 1. Dezember 2002 beginnen können.

Zielgruppe
Bewerberorganisationen müssen in mindestens 12 Mitgliedstaaten tätig sein und sich auf die Europäische Union konzentrieren. Die europäischen Netze können ihre eigenen Programme und Jahresarbeitsprogramme aufstellen.
Fördergebiet
 
Finanzierung

Die Gemeinschaft wird einen Beitrag zu den aus der Durchführung der Maßnahmen entstehenden Ausgaben leisten,die in den strategischen Plänen der europäischen Netze vorgesehen sind (über einen Zeitraum von 36 Monaten ab 1.Dezember 2002 bis 1.Dezember 2005. Allerdings werden Zuschussvereinbarungen für eine Laufzeit von einem Jahr unterzeichnet; sie können jährlich unter bestimmten Bedingungen verlängert werden.) Eine finanzielle Unterstützung für die jährliche Koordinationstätigkeit wird nur denjenigen europäischen Netzen gewährt,die nach den ausführlichen Leitlinien förderfähig sind und die Aus wahlkriterien erfüllen.

Die finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft wird jedoch nur im Zusammenhang mit dem Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und den dort festgelegten Zielen gewährt.Daher wird denjenigen europäischen Netzen Priorität eingeräumt werden,deren Arbeitsprogramme eindeutig den allgemeinen Zielsetzungen des Aktionsprogramms der Gemeinschaft entsprechen und zeigen,dass die Netze in der Lage sind, die Erfahrung und die Interessen der Institutionen oder Akteure,die sie vertreten,weiterzugeben und dadurch zu einer besseren Ausgestaltung europäischer und nationaler Maßnahmen gegen soziale Ausgrenzung und Armut beizutragen.Die Ver- längerung der Verträge wird jedes Jahr von der Prüfung eines Berichts über die Tätigkeit im vorausgehenden Jahr und der Vereinbarung des Arbeitsprogramms für das folgende Jahr abhängen. Die im Rahmen dieser Aufforderung insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel belaufen sich auf etwa 2 500 000 EUR. Es ist vorgesehen,je nach Inhalt,Relevanz und Qualität der Bewer- bungen im Anschluss an diese Aufforderung höchstens vier europäische Netze auszuwählen.Die Finanzierung der laufen- den Ausgaben ist auf höchstens 90 %der förderfähigen Ausgaben begrenzt.Diese Obergrenze ist jedoch nur unter außergewöhnlichen Umständen erreichbar.Wird eine Finanzierung von 90 %angestrebt,muss die Bewerbung eine ausführliche Analyse der außergewöhnlichen Umstände umfassen,die dies rechtfertigen.Die entsprechende ergänzende Finanzierung sollte vom Bewerber in bar garantiert werden.
Beiträge in Sachleistungen werden nicht akzeptiert.

Projektdauer
 
Deadline
17.7.2002 (Datum des Poststempels)
Kontakt
Referat E2:Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
VP/2002/008 — Info
Europäische Kommission
Archiv GD Beschäftigung und Soziales
J 37 00/26
B-1049 Brüssel
(32-2) 295 65 61 (bitte im Faxkopf angeben:"Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen VP/2002/008-Info")
empl-e2@cec.eu.int (bitte im Betreff angeben:"Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen VP/2002/008-Info")
http://europa.eu.int/comm/employment_social/soc-prot/soc-incl/index_de.htm
Die Bewerbungsformulare müssen ebenfalls bis zu diesem Datum per E-Mail eingegangen sein.
Ausführlichere Leitlinien und ein Bewerbungsformular erhalten Sie auf oben genannter Internetseite.

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