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Referenz
E01
zuletzt bearbeitet am
23.04.02
Programm Titel
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für
Transnationale Austausch-und Kooperationsprojekte zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2002/C 98/10)
B3-4105
Generaldirektion
Beschäftigung und Soziales
Ziele

Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollen die transnationale Zusammenarbeit und der Informationsaustausch gefördert und ein wechselseitiger Lernprozess zwischen den Mitgliedstaaten angestoßen werden. Ziel ist,die Wirksamkeit und Effizienz der Maßnahmen und Programme zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung zu steigern.
Der Vertrag von Amsterdam sieht vor,dass die Gemeinschaft die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung fördert. Gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Lissabon) sollen die „Maßnahmen zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung [...]auf einer Methode der offenen Koordinierung beruhen,bei der nationale Aktionspläne und eine bis Juni 2000 vorzulegende Initiative der Kommission für die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet kombiniert werden.“
Auf Grundlage eines Vorschlags der Kommission beschlossen das Europäische Parlament und der Rat die Einführung eines fünfjährigen „Aktionsprogramms der Gemeinschaft zur Förderung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung “mit einer Laufzeit von fünf Jahren (2002 —2006).

Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für ein Transnationales Austauschprogramm betrifft Aktionsbereich 2 des Aktionsprogramms der Gemeinschaft,bei dem die Organisatio des Informationsaustauschs und die Förderung des wechselseitigen Lernens zwischen Mitgliedstaaten im Mittelpunkt stehen. Die Umsetzung des Transnationalen Austauschprogramms erfolgt in zwei Phasen.
Bei Phase I,die Gegenstand dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist,handelt es sich um eine Vorbereitungsphase mit einer Laufzeit von höchstens neun Monaten. Im Mittelpunkt der Aktivitäten in dieser Phase soll Folgendes stehen: erstens eine Bestandsaufnahme der verfügbaren Erkenntnisse und der Entwicklung der Politik auf dem Gebiet der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, zweitens der Aufbau transnationaler,verschiedene Bereiche abdeckender Partnerschaften als Grundlage für eine längerfristige Zusammenarbeit und längerfristigen Austausch und drittens die Festlegung von Zielvorgaben und die Erarbeitung von Vorschlägen für ein fest umrissenes,höchstens zwei Jahre umfassendes Arbeitsprogramm,das in Phase II des transnationalen Programms umgesetzt werden soll.
Im Frühjahr 2003 wird dann eine beschränkte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht,die den an Phase I teilnehmenden Organisationen die Möglichkeit gibt,Fördermittel für Phase II zu beantragen. Im Zentrum der eingereichten Vorschläge kann jeder beliebige Aspekt von Armut und sozialer Ausgrenzung stehen,der den vom Europäischen Rat in Nizza beschlossenen gemeinsamen Zielen entspricht. Vorrang erhalten jedoch Vorschläge,in denen Fragen behandelt werden,die auch Gegenstand der nationalen Aktionspläne der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie des Gemeinsamen Berichts über soziale Eingliederung der Kommission und des Rates sind.

Zielgruppe
Vorschläge können von allen öffentlichen bzw.privaten Einrichtungen und Organisationen eingereicht werden,die an der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung beteiligt sind;hierzu zählen u.a.lokale und regionale Behörden,Einrichtungen zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung,die Sozialpartner,soziale Einrichtungen,Nichtregierungsorganisationen,Hochschulen und Forschungsinstitute,nationale statistische Ämter und die Medien.
Da mit den Maßnahmen der Gemeinschaft jedoch die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten gefördert werden soll,wird Vorschlägen Vorrang eingeräumt,die eine aktive Beteiligung nationaler,regionaler oder lokaler Behörden der Mitgliedstaaten vorsehen.
An den vorgeschlagenen Projekten müssen Partner aus mindestens drei Mitgliedstaaten beteiligt sein.
Fördergebiet
An den vorgeschlagenen Projekten müsssen Partner aus mindestens drei Mitgliedsstaaten beteiligt sein.
Finanzierung
Für die vorliegende Aufforderung stehen voraussichtlich Mittel in Höhe von 3,6 bis 4 Mio.EUR zur Verfügung. Dabei ist vorgesehen,jeden ausgewählten Vorschlag mit etwa 60 000 EUR zu fördern. Der finanzielle Beitrag der Gemeinschaft beläuft sich auf höchstens 80 % der zuschussfähigen Kosten. Die Partnerschaft muss die Gewähr für die Kofinanzierung der übrigen 20 % als Geldleistung übernehmen. Eine Be- teiligung in Form von Sachleistungen wird nicht akzeptiert.
Projektdauer
Die Laufzeit der vorgeschlagenen Projekte darf neun Monate nicht übersteigen.Die Projekte müssen an einem festgelegten Tag im November oder Dezember 2002 beginnen — nötigenfalls auf eigene Gefahr des Antragstellers, sofern die Kommission den Projektvorschlag bis dahin noch nicht genehmigt hat.
Deadline
05.07.2002 (maßgeblich ist das Datum des Poststempels)
Kontakt
Referat E2
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen VP/2002/010-Info
Europäische Kommission
Generaldirektion Beschäftigung und Soziales
J 27 1/33
B-1049 Brüssel

(32-2) 2956561 (im Betreff des Fax bitte "Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen VP/2002/010-Info" angeben)
empl-e2@cec.eu.int
(im Betreff bitte "Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen VP/2002/010-Info" angeben)
http://europa.eu.int/comm/employment_social/soc-prot/soc-incl/index_de.htm
Außerdem muss das Antragsformular bis zu diesem Tag (05.07.02) auch per E-Mail eingesandt werden.
Der ausführliche Leitfaden,Hinweise zur Einreichung des Antrags und das Antragsformular können folgendermaßen angefordert werden:
1.direkt von der Website der Generaldirektion Beschäftigung und Soziales herunterladen.

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