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Referenz
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E01
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zuletzt
bearbeitet am
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23.04.02
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Programm
Titel
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Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen für
Transnationale Austausch-und Kooperationsprojekte
zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung
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Amtsblatt/Haushaltslinie
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(2002/C
98/10)
B3-4105
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Generaldirektion
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Beschäftigung
und Soziales
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Ziele
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Mit dieser Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen sollen die transnationale
Zusammenarbeit und der Informationsaustausch gefördert
und ein wechselseitiger Lernprozess zwischen den Mitgliedstaaten
angestoßen werden. Ziel ist,die Wirksamkeit und Effizienz
der Maßnahmen und Programme zur Bekämpfung der sozialen
Ausgrenzung zu steigern.
Der Vertrag von Amsterdam sieht vor,dass die Gemeinschaft
die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der sozialen
Ausgrenzung fördert. Gemäß den Schlussfolgerungen
des Europäischen Rates (Lissabon) sollen die „Maßnahmen
zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung [...]auf einer
Methode der offenen Koordinierung beruhen,bei der
nationale Aktionspläne und eine bis Juni 2000 vorzulegende
Initiative der Kommission für die Zusammenarbeit auf
diesem Gebiet kombiniert werden.“
Auf Grundlage eines Vorschlags der Kommission beschlossen
das Europäische Parlament und der Rat die Einführung
eines fünfjährigen „Aktionsprogramms der Gemeinschaft
zur Förderung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
bei der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung “mit einer
Laufzeit von fünf Jahren (2002 —2006).
Die vorliegende Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen für ein Transnationales
Austauschprogramm betrifft Aktionsbereich 2 des Aktionsprogramms
der Gemeinschaft,bei dem die Organisatio des Informationsaustauschs
und die Förderung des wechselseitigen Lernens zwischen
Mitgliedstaaten im Mittelpunkt stehen. Die Umsetzung
des Transnationalen Austauschprogramms erfolgt in
zwei Phasen.
Bei Phase I,die Gegenstand dieser Aufforderung zur
Einreichung von Vorschlägen ist,handelt es sich um
eine Vorbereitungsphase mit einer Laufzeit von höchstens
neun Monaten. Im Mittelpunkt der Aktivitäten in dieser
Phase soll Folgendes stehen: erstens eine Bestandsaufnahme
der verfügbaren Erkenntnisse und der Entwicklung der
Politik auf dem Gebiet der Bekämpfung von Armut und
sozialer Ausgrenzung, zweitens der Aufbau transnationaler,verschiedene
Bereiche abdeckender Partnerschaften als Grundlage
für eine längerfristige Zusammenarbeit und längerfristigen
Austausch und drittens die Festlegung von Zielvorgaben
und die Erarbeitung von Vorschlägen für ein fest umrissenes,höchstens
zwei Jahre umfassendes Arbeitsprogramm,das in Phase
II des transnationalen Programms umgesetzt werden
soll.
Im Frühjahr 2003 wird dann eine beschränkte Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht,die
den an Phase I teilnehmenden Organisationen die Möglichkeit
gibt,Fördermittel für Phase II zu beantragen. Im Zentrum
der eingereichten Vorschläge kann jeder beliebige
Aspekt von Armut und sozialer Ausgrenzung stehen,der
den vom Europäischen Rat in Nizza beschlossenen gemeinsamen
Zielen entspricht. Vorrang erhalten jedoch Vorschläge,in
denen Fragen behandelt werden,die auch Gegenstand
der nationalen Aktionspläne der Mitgliedstaaten zur
Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie
des Gemeinsamen Berichts über soziale Eingliederung
der Kommission und des Rates sind.
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Zielgruppe
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Vorschläge können von
allen öffentlichen bzw.privaten Einrichtungen und Organisationen
eingereicht werden,die an der Bekämpfung der sozialen
Ausgrenzung beteiligt sind;hierzu zählen u.a.lokale
und regionale Behörden,Einrichtungen zur Bekämpfung
der sozialen Ausgrenzung,die Sozialpartner,soziale Einrichtungen,Nichtregierungsorganisationen,Hochschulen
und Forschungsinstitute,nationale statistische Ämter
und die Medien.
Da mit den Maßnahmen der Gemeinschaft jedoch die Zusammenarbeit
zwischen den Mitgliedstaaten gefördert werden soll,wird
Vorschlägen Vorrang eingeräumt,die eine aktive Beteiligung
nationaler,regionaler oder lokaler Behörden der Mitgliedstaaten
vorsehen.
An den vorgeschlagenen Projekten müssen Partner aus
mindestens drei Mitgliedstaaten beteiligt sein. |
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Fördergebiet
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| An den vorgeschlagenen
Projekten müsssen Partner aus mindestens drei Mitgliedsstaaten
beteiligt sein. |
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Finanzierung
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| Für die vorliegende
Aufforderung stehen voraussichtlich Mittel in Höhe von
3,6 bis 4 Mio.EUR zur Verfügung. Dabei ist vorgesehen,jeden
ausgewählten Vorschlag mit etwa 60 000 EUR zu fördern.
Der finanzielle Beitrag der Gemeinschaft beläuft sich
auf höchstens 80 % der zuschussfähigen Kosten. Die Partnerschaft
muss die Gewähr für die Kofinanzierung der übrigen 20
% als Geldleistung übernehmen. Eine Be- teiligung in
Form von Sachleistungen wird nicht akzeptiert. |
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Projektdauer
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| Die Laufzeit der vorgeschlagenen
Projekte darf neun Monate nicht übersteigen.Die Projekte
müssen an einem festgelegten Tag im November oder Dezember
2002 beginnen — nötigenfalls auf eigene Gefahr des Antragstellers,
sofern die Kommission den Projektvorschlag bis dahin
noch nicht genehmigt hat. |
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Deadline
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| 05.07.2002 (maßgeblich
ist das Datum des Poststempels) |
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Kontakt
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Referat
E2
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
VP/2002/010-Info
Europäische Kommission
Generaldirektion Beschäftigung und Soziales
J 27 1/33
B-1049 Brüssel
(32-2) 2956561 (im Betreff des Fax bitte "Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen VP/2002/010-Info"
angeben)
empl-e2@cec.eu.int
(im Betreff bitte "Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen VP/2002/010-Info" angeben)
http://europa.eu.int/comm/employment_social/soc-prot/soc-incl/index_de.htm
Außerdem muss das Antragsformular bis zu diesem Tag
(05.07.02) auch per E-Mail eingesandt werden.Der
ausführliche Leitfaden,Hinweise zur Einreichung des
Antrags und das Antragsformular können folgendermaßen
angefordert werden:
1.direkt von der Website der Generaldirektion Beschäftigung
und Soziales herunterladen.
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Europäische
Institutionnen
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