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Referenz
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D18
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zuletzt
bearbeitet am
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17.09.02
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Programm
Titel
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AUFFORDERUNG
ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN
MASSNAHMEN AUF DEM GEBIET DER GRUNDRECHTE
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Amtsblatt/Haushaltslinie
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(2002/C
218/06)
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Generaldirektion
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Justiz
und Inneres
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Ziele
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Die
am 7. Dezember 2000 verkündete Charta der Grundrechte
der Europäischen Union ist die Zusammenfassung der
Grundwerte, auf denen die Europäische Union beruht.
Sie ist ein Instrument zur Auslegung von Artikel 6
Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union.
In der Charta sind die staatsbürgerlichen, politischen,
wirtschaftlichen und sozialen Rechte in sechs Kapiteln
zusammengefasst: Würde des Menschen, Freiheiten, Gleichheit,
Solidarität, Bürgerrechte und justizielle Rechte.
Sie übernimmt bereits in anderen Texten wie der Europäischen
Konvention zum Schutz der Menschenrechte oder den
Gemeinschaftsverträgen festgeschriebene oder vom Europäischen
Gerichtshof als allgemeine Grundsätze des Unionsrechts
anerkannte Rechte, die aus den gemeinsamen verfassungsmäßigen
Traditionen der Mitgliedstaaten resultieren. Außerdem
enthält sie Rechte, die zwar nicht im eigentlichen
Sinne neu sind, aber als Reaktion auf die Bedenken
in Bezug auf die derzeitige und künftige Entwicklung
der Informationstechnologien oder der Gentechnik aufgenommen
wurden. Ferner trägt die Charta den gegenwärtigen
Forderungen nach Transparenz und Unparteilichkeit
in der Arbeitsweise der Verwaltung der Gemeinschaft
Rechnung.
Eingedenk ihres geistigen und moralischen Erbes stützt
sich die Europäische Union auf die unteilbaren und
universellen Werte der Menschenwürde, der Freiheit,
der Gleichheit und der Solidarität. Sie beruht auf
den Grundsätzen der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit.
Mit der Einführung der Unionsbürgerschaft und der
Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit
und des Rechts stellt sie den Menschen in den Mittelpunkt
ihres Handelns.
Die zahlreichen Beschwerden bzw. Informationsanfragen
zum Bereich der Grundrechte, mit denen sich die europäischen
Bürger an die Kommissionsdienststellen wenden, zeugen
von dem Bedarf an Unterstützung und Informationen,
den die Bürger verspüren, wenn es darum geht, von
diesen Rechten Gebrauch zu machen bzw. sie zu wahren.
Aus ihren Schreiben geht hervor, dass sich der Informationsbedarf
sowohl auf die Anwendung des Gemeinschaftsrechts als
auch auf andere Bereiche erstreckt.
In seinem Bericht über die Lage der Grundrechte in
der Europäischen Union für das Jahr 2000 (2000/2231(INI))
empfiehlt das Europäische Parlament, Mittel zur Information
über die Grundrechte zu entwickeln, die es jeder interessierten
Person ermöglichen, Zugang zu den sie betreffenden
Informationen zu erhalten.
Die operationelle Durchführung dieses Vorhabens obliegt
der Europäischen Kommission. Zu diesem Zweck wurde
eine Haushaltslinie geschaffen (Haushaltslinie B5-850N
des Haushaltsplans 2002).
Gegenstand
der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
Einrichtung von Mitteln zur Information über die Grundrechte,
die es jeder interessierten Person ermöglichen, Zugang
zu Informationen zu erhalten, die ihr zum Schutz ihrer
Grundrechte nützlich sein können.
Maßnahmen
Unterstützung der Entwicklung von Informationsquellen
zur Unterrichtung der Allgemeinheit über sämtliche
Bürger-, politischen, wirtschaftlichen oder sozialen
Rechte der europäischen Bürger und der im Hoheitsgebiet
der EU lebenden Menschen sowie über die rechtlichen
und sonstigen Mittel, die ihnen im Falle einer Verletzung
dieser Grundrechte zur Verfügung stehen.
Diese Informationsmittel können unterschiedlicher
Natur sein. Beispielsweise kann es sich dabei um Datenbanken
oder auch um Rechtsberatung handeln.
Die vorgeschlagene Maßnahme muss mit den vorher von
der Kommission festgelegten Zielen, darunter auch
mit der Forderung nach Sichtbarkeit der Mitfinanzierung
durch die Gemeinschaft, im Einklang stehen.
Die erwarteten Ergebnisse der Maßnahme müssen zur
Erreichung des festgelegten Ziels beitragen. Diese
Ergebnisse, wie sie im Antragsformular dargelegt sind,
müssen auch messbar sein, um die Überwachung, die
Kontrolle und die spätere Bewertung des Grades ihrer
Erreichung zu ermöglichen.
Die Maßnahme muss dem Grundsatz der Effizienz entsprechen,
d. h. die erwarteten Ergebnisse müssen in einem vernünftigen
Verhältnis zur Finanzhilfenhöhe stehen. Anhand des
nach Kategorien aufgeschlüsselten Finanzplans lässt
sich feststellen, ob die Höhe der gewährten Finanzhilfe
dem erforderlichen Mindestmaß für die Realisierung
der Maßnahme entspricht.
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Zielgruppe
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Die
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen richtet
sich an nicht staatliche Organisationen, nationale,
regionale und kommunale Einrichtungen, internationale
Organisationen und andere gemeinnützige Organisationen,
die nachweislich über Erfahrung und Fachkenntnisse in
den abgedeckten Bereichen verfügen.
Die Europäische Gemeinschaft verfolgt eine Politik der
Chancengleichheit. Daher werden Frauen besonders ermutigt,
an Projekten teilzunehmen, für die im Rahmen dieser
Ausschreibung Vorschläge eingereicht werden können.
Die Auswahl der Vorschläge erfolgt anhand folgender
Kriterien:
-Der Antragsteller muss in der Lage sein, die vorgeschlagenen
Tätigkeiten zu finanzieren.
- Der Antragsteller muss in fachlicher und verwaltungstechnischer
Hinsicht fähig sein, die zu fördernde Tätigkeit erfolgreich
durchzuführen.
Es sind Belege für die Erfüllung dieser beiden Kriterien
beizubringen. Bezüglich des erstgenannten Kriteriums
muss der Antragsteller nachweisen, dass er über ausreichende
und solide Finanzierungsquellen verfügt, um seine Tätigkeit
während des Durchführungszeitraums der Maßnahme aufrechtzuerhalten
und um sich gegebenenfalls an der Finanzierung zu beteiligen.
In Bezug auf das zweitgenannte Kriterium sind dem Antrag
die Lebensläufe der mit der Durchführung der Maßnahme
betrauten Personen sowie Angaben über gegenwärtige oder
frühere Beteiligungen an von der Kommission finanzierten
Maßnahmen oder über mit der Kommission geschlossene
Verträge beizufügen. |
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Fördergebiet
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Finanzierung
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Budget
Die verfügbaren Haushaltsmittel belaufen sich auf 460
000 EUR.
Der Finanzbeitrag der Kommission beträgt nicht mehr
als 80 % der förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme.
Außerdem ist zu beachten, dass sich die Finanzhilfe
der Kommission für ein einzelnes Projekt auf einen Betrag
zwischen 115 000 EUR und 125 000 EUR für das gesamte
Projekt beläuft.
Sachleistungen werden bei der Berechnung des endgültigen
Zuschussbetrags berücksichtigt.
Die geltenden Bestimmungen in Bezug auf die für eine
Kofinanzierung in Frage kommenden Kosten sind den allgemeinen
Bedingungen für Vereinbarungen über die Gewährung von
Finanzhilfen durch die Europäischen Gemeinschaften (http://europa.eu.int/comm/justice_home/jai/prog_de.htm)
zu entnehmen.
Unter Berücksichtigung der verfügbaren Finanzmittel
werden jene Vorschläge ausgewählt, die bei der Bewertung
nach den wie folgt gewichteten Vergabekriterien die
höchste Punktzahl erreichen:
— Gesamtbewertung des Vorschlags, wobei die vorgeschlagene
Methodik, die Durchführbarkeit der Maßnahme und der
Zeitplan zu berücksichtigen sind und zu prüfen ist,
ob die entsprechende Finanzplanung realistisch ist (70
%);
— der Anteil der eigenen Finanzmittel des Antragstellers
(30 %). |
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Projektdauer
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Die
Projektdauer kann 12 oder 24 Monate betragen.
Die ausgewählten Projekte beginnen unmittelbar nach
Vertragsunterzeichnung durch beide Parteien. Die Kommission
plant, dass die Projekte Ende 2002 anlaufen können.
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Deadline
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| 15.
Oktober 2002 |
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Kontakt
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M.
Alain Brun.
Nicht staatliche Organisationen, nationale, regionale
und kommunale Einrichtungen, internationale Organisationen
und andere gemeinnützige Organisationen, die an
dieser Ausschreibung teilnehmen möchten, müssen
das hierfür vorgesehene Antragsformular verwenden.
Dieses kann per Post, Fax oder E-Mail unter folgender
Anschrift angefordert werden:
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Generaldirektion Justiz und Inneres
JI — Maßnahmen auf dem Gebiet der Grundrechte
Referat A5 — Unionsbürgerschaft, Grundrechtecharta,
Bekämpfung von Rassismus und Ausländerfeindlichkeit,
Programm Daphne
B-1049 Brüssel
Die
ausgefüllten Antragsformulare sind zu richten an:
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Generaldirektion Justiz und Inneres
Referat A5 — Unionsbürgerschaft, Grundrechtecharta,
Bekämpfung von Rassismus und Ausländerfeindlichkeit,
Programm Daphne
LX 46 5/117
B-1049 Brüssel.
Sie können auch persönlich bei folgender Dienststelle
abgegeben werden:
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Generaldirektion Justiz und Inneres Referat A5 —
Unionsbürgerschaft, Grundrechtecharta, Bekämpfung
von Rassismus und Ausländerfeindlichkeit, Programm
Daphne
z. Hd. Alain Brun
LX 46 5/117 Rue du Luxembourg 46
B-1050 Brüssel. (32-2)
296 76 23
JAI-CITIZENSHIP@cec.eu.int
http://europa.eu.int/comm/justice_home/jai/prog_de.htm
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Europäische
Institutionnen
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