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Babelfish
 
Referenz
D18
zuletzt bearbeitet am
17.09.02
Programm Titel
AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN
MASSNAHMEN AUF DEM GEBIET DER GRUNDRECHTE
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2002/C 218/06)
Generaldirektion
Justiz und Inneres
Ziele

Die am 7. Dezember 2000 verkündete Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist die Zusammenfassung der Grundwerte, auf denen die Europäische Union beruht. Sie ist ein Instrument zur Auslegung von Artikel 6 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union.
In der Charta sind die staatsbürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte in sechs Kapiteln zusammengefasst: Würde des Menschen, Freiheiten, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte und justizielle Rechte. Sie übernimmt bereits in anderen Texten wie der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte oder den Gemeinschaftsverträgen festgeschriebene oder vom Europäischen Gerichtshof als allgemeine Grundsätze des Unionsrechts anerkannte Rechte, die aus den gemeinsamen verfassungsmäßigen Traditionen der Mitgliedstaaten resultieren. Außerdem enthält sie Rechte, die zwar nicht im eigentlichen Sinne neu sind, aber als Reaktion auf die Bedenken in Bezug auf die derzeitige und künftige Entwicklung der Informationstechnologien oder der Gentechnik aufgenommen wurden. Ferner trägt die Charta den gegenwärtigen Forderungen nach Transparenz und Unparteilichkeit in der Arbeitsweise der Verwaltung der Gemeinschaft Rechnung.
Eingedenk ihres geistigen und moralischen Erbes stützt sich die Europäische Union auf die unteilbaren und universellen Werte der Menschenwürde, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität. Sie beruht auf den Grundsätzen der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Mit der Einführung der Unionsbürgerschaft und der Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts stellt sie den Menschen in den Mittelpunkt ihres Handelns.
Die zahlreichen Beschwerden bzw. Informationsanfragen zum Bereich der Grundrechte, mit denen sich die europäischen Bürger an die Kommissionsdienststellen wenden, zeugen von dem Bedarf an Unterstützung und Informationen, den die Bürger verspüren, wenn es darum geht, von diesen Rechten Gebrauch zu machen bzw. sie zu wahren. Aus ihren Schreiben geht hervor, dass sich der Informationsbedarf sowohl auf die Anwendung des Gemeinschaftsrechts als auch auf andere Bereiche erstreckt.
In seinem Bericht über die Lage der Grundrechte in der Europäischen Union für das Jahr 2000 (2000/2231(INI)) empfiehlt das Europäische Parlament, Mittel zur Information über die Grundrechte zu entwickeln, die es jeder interessierten Person ermöglichen, Zugang zu den sie betreffenden Informationen zu erhalten.
Die operationelle Durchführung dieses Vorhabens obliegt der Europäischen Kommission. Zu diesem Zweck wurde eine Haushaltslinie geschaffen (Haushaltslinie B5-850N des Haushaltsplans 2002).

Gegenstand der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
Einrichtung von Mitteln zur Information über die Grundrechte, die es jeder interessierten Person ermöglichen, Zugang zu Informationen zu erhalten, die ihr zum Schutz ihrer Grundrechte nützlich sein können.
Maßnahmen
Unterstützung der Entwicklung von Informationsquellen zur Unterrichtung der Allgemeinheit über sämtliche Bürger-, politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Rechte der europäischen Bürger und der im Hoheitsgebiet der EU lebenden Menschen sowie über die rechtlichen und sonstigen Mittel, die ihnen im Falle einer Verletzung dieser Grundrechte zur Verfügung stehen.
Diese Informationsmittel können unterschiedlicher Natur sein. Beispielsweise kann es sich dabei um Datenbanken oder auch um Rechtsberatung handeln.
Die vorgeschlagene Maßnahme muss mit den vorher von der Kommission festgelegten Zielen, darunter auch mit der Forderung nach Sichtbarkeit der Mitfinanzierung durch die Gemeinschaft, im Einklang stehen.
Die erwarteten Ergebnisse der Maßnahme müssen zur Erreichung des festgelegten Ziels beitragen. Diese Ergebnisse, wie sie im Antragsformular dargelegt sind, müssen auch messbar sein, um die Überwachung, die Kontrolle und die spätere Bewertung des Grades ihrer Erreichung zu ermöglichen.
Die Maßnahme muss dem Grundsatz der Effizienz entsprechen, d. h. die erwarteten Ergebnisse müssen in einem vernünftigen Verhältnis zur Finanzhilfenhöhe stehen. Anhand des nach Kategorien aufgeschlüsselten Finanzplans lässt sich feststellen, ob die Höhe der gewährten Finanzhilfe dem erforderlichen Mindestmaß für die Realisierung der Maßnahme entspricht.

Zielgruppe
Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen richtet sich an nicht staatliche Organisationen, nationale, regionale und kommunale Einrichtungen, internationale Organisationen und andere gemeinnützige Organisationen, die nachweislich über Erfahrung und Fachkenntnisse in den abgedeckten Bereichen verfügen.
Die Europäische Gemeinschaft verfolgt eine Politik der Chancengleichheit. Daher werden Frauen besonders ermutigt, an Projekten teilzunehmen, für die im Rahmen dieser Ausschreibung Vorschläge eingereicht werden können.
Die Auswahl der Vorschläge erfolgt anhand folgender Kriterien:
-Der Antragsteller muss in der Lage sein, die vorgeschlagenen Tätigkeiten zu finanzieren.
- Der Antragsteller muss in fachlicher und verwaltungstechnischer Hinsicht fähig sein, die zu fördernde Tätigkeit erfolgreich durchzuführen.
Es sind Belege für die Erfüllung dieser beiden Kriterien beizubringen. Bezüglich des erstgenannten Kriteriums muss der Antragsteller nachweisen, dass er über ausreichende und solide Finanzierungsquellen verfügt, um seine Tätigkeit während des Durchführungszeitraums der Maßnahme aufrechtzuerhalten und um sich gegebenenfalls an der Finanzierung zu beteiligen. In Bezug auf das zweitgenannte Kriterium sind dem Antrag die Lebensläufe der mit der Durchführung der Maßnahme betrauten Personen sowie Angaben über gegenwärtige oder frühere Beteiligungen an von der Kommission finanzierten Maßnahmen oder über mit der Kommission geschlossene Verträge beizufügen.
Fördergebiet
 
Finanzierung
Budget
Die verfügbaren Haushaltsmittel belaufen sich auf 460 000 EUR.
Der Finanzbeitrag der Kommission beträgt nicht mehr als 80 % der förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme. Außerdem ist zu beachten, dass sich die Finanzhilfe der Kommission für ein einzelnes Projekt auf einen Betrag zwischen 115 000 EUR und 125 000 EUR für das gesamte Projekt beläuft.
Sachleistungen werden bei der Berechnung des endgültigen Zuschussbetrags berücksichtigt.
Die geltenden Bestimmungen in Bezug auf die für eine Kofinanzierung in Frage kommenden Kosten sind den allgemeinen Bedingungen für Vereinbarungen über die Gewährung von Finanzhilfen durch die Europäischen Gemeinschaften (http://europa.eu.int/comm/justice_home/jai/prog_de.htm) zu entnehmen.
Unter Berücksichtigung der verfügbaren Finanzmittel werden jene Vorschläge ausgewählt, die bei der Bewertung nach den wie folgt gewichteten Vergabekriterien die höchste Punktzahl erreichen:
— Gesamtbewertung des Vorschlags, wobei die vorgeschlagene Methodik, die Durchführbarkeit der Maßnahme und der Zeitplan zu berücksichtigen sind und zu prüfen ist, ob die entsprechende Finanzplanung realistisch ist (70 %);
— der Anteil der eigenen Finanzmittel des Antragstellers (30 %).
Projektdauer
Die Projektdauer kann 12 oder 24 Monate betragen.
Die ausgewählten Projekte beginnen unmittelbar nach Vertragsunterzeichnung durch beide Parteien. Die Kommission plant, dass die Projekte Ende 2002 anlaufen können.
Deadline
15. Oktober 2002
Kontakt
M. Alain Brun.
Nicht staatliche Organisationen, nationale, regionale und kommunale Einrichtungen, internationale Organisationen und andere gemeinnützige Organisationen, die an dieser Ausschreibung teilnehmen möchten, müssen das hierfür vorgesehene Antragsformular verwenden. Dieses kann per Post, Fax oder E-Mail unter folgender Anschrift angefordert werden:
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Generaldirektion Justiz und Inneres
JI — Maßnahmen auf dem Gebiet der Grundrechte
Referat A5 — Unionsbürgerschaft, Grundrechtecharta, Bekämpfung von Rassismus und Ausländerfeindlichkeit, Programm Daphne
B-1049 Brüssel

Die ausgefüllten Antragsformulare sind zu richten an:
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Generaldirektion Justiz und Inneres
Referat A5 — Unionsbürgerschaft, Grundrechtecharta, Bekämpfung von Rassismus und Ausländerfeindlichkeit, Programm Daphne
LX 46 5/117
B-1049 Brüssel.

Sie können auch persönlich bei folgender Dienststelle abgegeben werden:
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Generaldirektion Justiz und Inneres Referat A5 — Unionsbürgerschaft, Grundrechtecharta, Bekämpfung von Rassismus und Ausländerfeindlichkeit, Programm Daphne
z. Hd. Alain Brun
LX 46 5/117 Rue du Luxembourg 46
B-1050 Brüssel.
(32-2) 296 76 23
JAI-CITIZENSHIP@cec.eu.int
http://europa.eu.int/comm/justice_home/jai/prog_de.htm

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