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Referenz
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D17
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zuletzt
bearbeitet am
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08.08.2002
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Programm
Titel
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Europäische
Initiative für Demokratie und Menschenrechte
—Unterstützung von Demokratisierung,gute Regierungsführung
und Rechtsstaatlichkeit
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Amtsblatt/Haushaltslinie
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(2002/C
188/10)
Aufforderungskennnummer
EuropeAid/114334/C/G.
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Generaldirektion
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Ziele
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Hauptziel der Europäischen
Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR),die
auf Initiative des Europäischen Parlaments 1994 ins
Leben gerufen wurde,ist die Förderung der Menschenrechte,der
Demokratie und der Konfliktverhütung in Drittstaaten
(das heißt Länder außerhalb der Europäischen Union)
durch die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen,die
diesen Zielen dienen.
Ein Bericht über die zwischen 1996 und 1999 im Rahmen
der EIDHR finanzierten Projekte ist auf folgender
Website zu finden:
http://europa.eu.int/comm/europeaid/projects/eidhr/index_en.htm
Im Mai 2001 verabschiedete
die Kommission eine Mitteilung über die Rolle der
EU bei der Förderung der Menschenrechte und der Demokratisierung
in Drittländern.
Darin legte die Kommission Schwerpunktbereiche fest,für
die 2002 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen
erfolgen,ebenso die Länder,die Ziel für bestimmte
Aktivitäten sein werden.
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
beinhaltet die Unterstützung von Demokratisierung,
gute Regierungsführung und Rechtsstaatlichkeit in
den Zielländern.
Für jedes dieser Länder wurden spezifischere Prioritäten
ausgearbeitet.
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Zielgruppe
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| Die Antragsteller sind
Einrichtungen ohne Erwerbszweck, Nichtregierungsorganisationen
(Das heißt keine subnationalen,nationalen oder internationalen
Regierungsorganisationen oder Institutionen,die von
solchen Organisationen kontrolliert werden.Ob bei einer
Antrag stellenden Institution davon auszugehen ist,dass
sie tatsächlich von einer solchen Organisation kontrolliert
wird,hängt davon ab,inwieweit die Antrag stellende Institution
nachweisen kann,dass sie in Bezug auf Entscheidungsfindung,Finanzkontrolle
und Personalpolitik (einschließlich der Ernennung der
Mitglieder des entsprechenden Auf- sichtsgremiums) vom
Staat unabhängig ist. ) und Hochschuleinrichtungen,die
im Regelfall ihren Hauptsitz in der Europäischen Union
oder in einem Empfängerland haben (siehe Abschnitt 2.1.1
in dem genannten Leitfaden für Antrag- steller). |
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Fördergebiet
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Maßnahmen können in
oder für ein oder mehrere nachstehend angeführte Länder
durchgeführt werden:
Algerien,Bosnien und
Herzegowina,Burundi,Kambodscha,Kolumbien,DR Kongo, Eritrea,Äthiopien,Fidschi,Georgien,Guatemala,Haiti,
Indonesien,Israel,Gaza und West Bank,Elfenbeinküste,
Mexiko,Mosambik,Nepal,Nigeria,Pakistan,Russland, Ruanda,Sierra
Leone,Sudan,Tunesien,Türkei,Ukraine,Ex-Jugoslawien,Simbabwe).
Sollten Maßnahmen in mehr als einem dieser Ziellän-
der durchgeführt werden,müssen sich alle Länder in der
gleichen Region befinden,und die Aktivitäten müssen
Priorität in allen diesen Zielländern haben. |
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Finanzierung
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Für diese
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen steht ein
Richtbetrag von insgesamt 40 000 000 EUR zur
Verfügung.
Zuschussobergrenzen und -untergrenzen
a)Mindestzuschuss je Projekt: 300 000 EUR.
b)Maximaler Zuschuss je Projekt: 1 500 000 EUR.
c)Höchstanteil der von der Finanzierung durch die Gemeinschaft
gedeckten Projektkosten: 80 %.
d)Mindestanteil der von der Finanzierung durch die Gemeinschaft
gedeckten Projektkosten: 50 %.
Höchstzahl der zu gewährenden Zuschüsse: 133.
Vorläufiger Termin für die Bekanntgabe der Ergebnisse
des Vergabeverfahrens: Juni 2003. |
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Projektdauer
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| Maximale Projektdauer:36
Monate. |
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Deadline
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5. November 2002
,16.00 MEZ
Anträge,die nach diesem Termin bei der Europäischen
Kommission eingehen,werden nicht berücksichtigt. |
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Kontakt
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Fragen
zu dieser Aufforderung sollten per E-Mail unter Angabe
der Bezugsnummer an folgende Adresse gerichtet werden:
Europeaid-DBGED@cec.eu.int
http://europa.eu.int/comm/europeaid/index_de.htm
Anträge sind unter Verwendung des Standardformulars
einzureichen,das dem Leitfaden für Antragsteller beigefügt
ist und dessen Format und Anweisungen strikt einzuhalten
sind.
Der Antragsteller muss für jeden Antrag das unterzeichnete
Original,drei Kopien sowie eine Fassung in elektronischer
Form (3 ½'-Diskette) einreichen.
Weitere Informationen zu dieser Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen sind dem Leitfaden für Antragsteller
zu entnehmen,der zusammen mit dieser Bekanntmachung
auf der EuropeAid-Website veröffentlicht wird: http://europa.eu.int/comm/europeaid/index_de.htm
Es wird allen Antragstellern empfohlen,die genannte
Website während der Einreichungsfrist regelmäßig zu
besuchen,weil die Kommission dort häufig gestellte
Fragen und deren Antworten veröffentlicht.
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Europäische
Institutionnen
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