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Referenz
D17
zuletzt bearbeitet am
08.08.2002
Programm Titel
Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte
—Unterstützung von Demokratisierung,gute Regierungsführung und Rechtsstaatlichkeit
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2002/C 188/10)
Aufforderungskennnummer EuropeAid/114334/C/G.
Generaldirektion
Ziele

Hauptziel der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR),die auf Initiative des Europäischen Parlaments 1994 ins Leben gerufen wurde,ist die Förderung der Menschenrechte,der Demokratie und der Konfliktverhütung in Drittstaaten (das heißt Länder außerhalb der Europäischen Union) durch die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen,die diesen Zielen dienen.
Ein Bericht über die zwischen 1996 und 1999 im Rahmen der EIDHR finanzierten Projekte ist auf folgender Website zu finden:
http://europa.eu.int/comm/europeaid/projects/eidhr/index_en.htm

Im Mai 2001 verabschiedete die Kommission eine Mitteilung über die Rolle der EU bei der Förderung der Menschenrechte und der Demokratisierung in Drittländern.
Darin legte die Kommission Schwerpunktbereiche fest,für die 2002 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen erfolgen,ebenso die Länder,die Ziel für bestimmte Aktivitäten sein werden.
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beinhaltet die Unterstützung von Demokratisierung, gute Regierungsführung und Rechtsstaatlichkeit in den Zielländern.
Für jedes dieser Länder wurden spezifischere Prioritäten ausgearbeitet.

Zielgruppe
Die Antragsteller sind Einrichtungen ohne Erwerbszweck, Nichtregierungsorganisationen (Das heißt keine subnationalen,nationalen oder internationalen Regierungsorganisationen oder Institutionen,die von solchen Organisationen kontrolliert werden.Ob bei einer Antrag stellenden Institution davon auszugehen ist,dass sie tatsächlich von einer solchen Organisation kontrolliert wird,hängt davon ab,inwieweit die Antrag stellende Institution nachweisen kann,dass sie in Bezug auf Entscheidungsfindung,Finanzkontrolle und Personalpolitik (einschließlich der Ernennung der Mitglieder des entsprechenden Auf- sichtsgremiums) vom Staat unabhängig ist. ) und Hochschuleinrichtungen,die im Regelfall ihren Hauptsitz in der Europäischen Union oder in einem Empfängerland haben (siehe Abschnitt 2.1.1 in dem genannten Leitfaden für Antrag- steller).
Fördergebiet
Maßnahmen können in oder für ein oder mehrere nachstehend angeführte Länder durchgeführt werden:
Algerien,Bosnien und
Herzegowina,Burundi,Kambodscha,Kolumbien,DR Kongo, Eritrea,Äthiopien,Fidschi,Georgien,Guatemala,Haiti, Indonesien,Israel,Gaza und West Bank,Elfenbeinküste, Mexiko,Mosambik,Nepal,Nigeria,Pakistan,Russland, Ruanda,Sierra Leone,Sudan,Tunesien,Türkei,Ukraine,Ex-Jugoslawien,Simbabwe). Sollten Maßnahmen in mehr als einem dieser Ziellän- der durchgeführt werden,müssen sich alle Länder in der gleichen Region befinden,und die Aktivitäten müssen Priorität in allen diesen Zielländern haben.
Finanzierung
Für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen steht ein Richtbetrag von insgesamt 40 000 000 EUR zur Verfügung.

Zuschussobergrenzen und -untergrenzen

a)Mindestzuschuss je Projekt: 300 000 EUR.
b)Maximaler Zuschuss je Projekt: 1 500 000 EUR.
c)Höchstanteil der von der Finanzierung durch die Gemeinschaft gedeckten Projektkosten: 80 %.
d)Mindestanteil der von der Finanzierung durch die Gemeinschaft gedeckten Projektkosten: 50 %.

Höchstzahl der zu gewährenden Zuschüsse: 133.

Vorläufiger Termin für die Bekanntgabe der Ergebnisse des Vergabeverfahrens: Juni 2003.
Projektdauer
Maximale Projektdauer:36 Monate.
Deadline
5. November 2002 ,16.00 MEZ
Anträge,die nach diesem Termin bei der Europäischen Kommission eingehen,werden nicht berücksichtigt.
Kontakt
Fragen zu dieser Aufforderung sollten per E-Mail unter Angabe der Bezugsnummer an folgende Adresse gerichtet werden:
Europeaid-DBGED@cec.eu.int
http://europa.eu.int/comm/europeaid/index_de.htm
Anträge sind unter Verwendung des Standardformulars einzureichen,das dem Leitfaden für Antragsteller beigefügt ist und dessen Format und Anweisungen strikt einzuhalten sind.
Der Antragsteller muss für jeden Antrag das unterzeichnete Original,drei Kopien sowie eine Fassung in elektronischer Form (3 ½'-Diskette) einreichen.
Weitere Informationen zu dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind dem Leitfaden für Antragsteller zu entnehmen,der zusammen mit dieser Bekanntmachung auf der EuropeAid-Website veröffentlicht wird: http://europa.eu.int/comm/europeaid/index_de.htm

Es wird allen Antragstellern empfohlen,die genannte Website während der Einreichungsfrist regelmäßig zu besuchen,weil die Kommission dort häufig gestellte Fragen und deren Antworten veröffentlicht.

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