|
|
| |
|
Referenz
|
|
D14
|
|
zuletzt
bearbeitet am
|
|
02.05.2002
|
|
Programm
Titel
|
|
Aufforderung
zu Einreichung von Vorschlägen für die Europäische
Initiative für Demokratie und Menschenrechte:
Unterstützung für die Abschaffung der Todesstrafe
|
|
Amtsblatt/Haushaltslinie
|
|
(2002/
C 103/04)
Aufforderungskennnummer
EuropeAid/113820/C/G
|
|
Generaldirektion
|
|
Aussenbeziehungen
|
|
Ziele
|
|
Hauptziel der Europäischen
Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR)
die auf Initiative des Europäischen Parlaments 1994
ins Leben gerufen wurde, ist die Förderung der Menschenrechte,
der Demokratie und der Konfliktverhütung in Drittstaaten
durch die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen,die
diesen Zielen dienen.
Ein Bericht über die zwischen 1996 und 1999 im Rahmen
der EIDHR finanzierten Projekte ist auf folgender
Website zu finden: http://europa.eu.int/comm/europeaid/projects/ddh/documents_en.htm
Im Mai 2001 verabschiedete
die Kommission eine Mitteilung über die Rolle der
EU bei der Förderung der Menschenrechte und der Demokratisierung
in Drittländern. Darin legte die Kommission Schwerpunktbereiche
fest,für die 2002 vier Aufforderungen zur Einreichung
von Vorschlägen erfolgen werden:
— Unterstützung für die Abschaffung der Todesstrafe;
— i) Verhinderung von Folter und
ii) Unterstützung der Rehabilitation von Folteropfern;
— Kampf gegen Straffreiheit und Förderung einer internationalen
Gerichtsbarkeit, insbesondere durch Unterstützung
der Arbeit der internationalen Gerichte sowie durch
Gründung und Funktionsfähigkeit eines internationalen
Strafgerichtshofs;
— i) Bekämpfung von Rassismus und Ausländerfeindlichkeit
(durch Umsetzung von Teilen des auf der UN-Konferenz
gegen Rassismus 2001 beschlossenen Aktionsplans) und
ii) Bekämpfung der Diskriminierung ethnischer Minderheiten
und autochthoner Völker.
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
betrifft die Unterstützung zur Abschaffung der Todesstrafe.
|
|
Zielgruppe
|
| Die Antragsteller sind
Einrichtungen ohne Erwerbszweck, Nichtregierungsorganisationen
und Hochschuleinrichtungen,die im Regelfall ihren Hauptsitz
in der Europäischen Union oder in einem Empfängerland
haben. Keine subnationalen,nationalen oder internationalen
Regierungs- organisationen oder Institutionen,die von
solchen Organisationen kontrolliert werden. Ob bei einer
Antrag stellenden Institution davon auszugehen ist,dass
sie tatsächlich von einer solchen Organisation kontrolliert
wird,hängt davon ab, inwieweit die Antragtellende Institution
nachweisen kann,dass sie in Bezug auf Entscheidungsfindung,
Finanzkontrolle und Personalpolitik (einschließlich
der Ernennung der Mitglieder des entsprechenden Aufsichtsgremiums)vom
Staat unabhängig ist. |
|
Fördergebiet
|
| Die Maßnahmen müssen
in Ländern durchgeführt werden, in denen die Todesstrafe
noch gilt, auf regionaler Ebene (zumindest zwei Länder
in der gleichen geografischen Region) sowie weltweit.
|
|
Finanzierung
|
Für diese
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen steht ein
Richtbetrag von insgesamt 7 Mio. EUR zur Verfügung.
a) Mindestzuschuss je Projekt:300 000
EUR;
b) maximaler Zuschuss je Projekt: 1 500
000 EUR
c) Höchstanteil der von der Finanzierung
durch die Gemeinschaft gedeckten Projektkosten: 80 %.
d) Mindestanteil der von der Finanzierung
durch die Gemeinschaft gedeckten Projektkosten: 50 %.
Höchstzahl der zu gewährenden Zuschüsse:
23
|
|
Projektdauer
|
| maximal 36 Monate |
|
Deadline
|
| 29.07.2002 16.00
Uhr |
|
Kontakt
|
EuropeAid-ADP@cec.eu.int
http://europa.eu.int/comm/europeaid/index_en.htm
Anträge, die nach Ablauf dieser Frist (29.07.2002)
bei der Europäischen Kommission eingehen,werden nicht
berücksichtigt.
Vorläufiger Termin für die Bekanntgabe der Ergebnisse
des Vergabeverfahrens: November 2002.Antragsformular
und erforderliche Angaben Anträge sind unter Verwendung
des Standardformulars einzureichen,das dem „Leitfaden
für Antragsteller “ der zusammen mit dieser Bekanntmachung
auf der EuropeAid-Website veröffentlicht wird: http://europa.eu.int/comm/europeaid/index_en.htm
beigefügt ist und dessen Format und Anweisungen strikt
einzuhalten sind.
Der Antragsteller muss für jeden Antrag das unterzeichnete
Original,drei Kopien sowie eine Fassung in elektronischer
Form (3 ½''-Diskette) einreichen .Fragen
zu dieser Aufforderung sollten per E-Mail unter Angabe
der Aufforderungskennnummer an folgende Adresse gerichtet
werden:
EuropeAid-ADP@cec.eu.int
Es wird allen Antragstellern empfohlen,die genannte
Web- site während der Einreichungsfrist regelmäßig
zu besuchen, weil die Kommission dort häufig gestellte
Fragen und deren Antworten veröffentlicht.
|
|
|
|
Europäische
Institutionnen
|
|
|
|
|