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Referenz
D13
zuletzt bearbeitet am
29.04.2002
Programm Titel
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
für die Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte (Verhütung von Folter und Unterstützung der Rehabilitation von Folteropfern),veröffentlicht von der Europäischen Kommission
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2002/C 102/18)
Bezugsnummer: EuropeAid/113823/C/G
Generaldirektion
Aussenbeziehungen
Ziele

Hauptziel der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR),die auf Initiative des Europäischen Parlaments 1994 ins Leben gerufen wurde,ist die Förderung der Menschenrechte,der Demokratie und der Konfliktverhütung in Drittstaaten durch die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen,die diesen Zielen dienen.
Ein Bericht über die zwischen 1996 und 1999 im Rahmen der EIDM finanzierten Projekte ist auf folgender Internet-Seite zu finden:
http://europa.eu.int/comm/europeaid/projects/ddh/documents_en.htm

Im Mai 2001 verabschiedete die Kommission eine Mitteilung über die Rolle der EU bei der Förderung der Menschenrechte und der Demokratisierung in Drittländern. Darin legte die Kommission Schwerpunktbereiche fest,für die 2002 vier Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen erfolgen werden:
—Unterstützung zur Abschaffung der Todesstrafe;
i)Verhinderung von Folter und
ii) Unterstützung der Rehabilitation von Folteropfern;
—Kampf gegen Straffreiheit und Förderung einer internationalen Gerichtsbarkeit,insbesondere durch Unterstützung der Arbeit der internationalen Gerichte sowie der Gründung und Funktionsfähigkeit eines Internationalen Strafgerichtshofs;
i)Bekämpfung von Rassismus und Ausländerfeindlichkeit (durch Umsetzung von Teilen des auf der UN-Konferenz gegen Rassismus 2001 beschlosse- nen Aktionsplans) und
ii) Bekämpfung der Diskriminierung ethnischer Minderheiten und autochthoner Völker. Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betrifft die Verhütung von Folter und die Unterstützung der Rehabilitation von Folteropfern.

Zielgruppe
Die Antragsteller sind Einrichtungen ohne Erwerbszweck, Nichtregierungsorganisationen und Hochschuleinrichtungen,die im Regelfall ihren Hauptsitz in der Europäischen Union oder in einem Empfängerland haben. Das heißt keine subnationalen,nationalen oder internationalen Regierungsorganisationen oder Institutionen,die von solchen Organisationen kontrolliert werden.
Ob bei einer antragstellenden Institution davon auszugehen ist, dass sie tatsächlich von einer solchen Organisation kontrolliert wird,hängt davon ab, inwieweit die antragstellende Institution nachweisen kann,das sie in Bezug auf Entscheidungsfindung, Finanzkontrolle und Personalpolitik (einschließlich der Ernennung der Mitglieder de
Fördergebiet
Die Maßnahmen können überall auf der Welt stattfinden.
Finanzierung
Für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen steht ein Richtbetrag von insgesamt 25 Mio.EUR zur Verfügung.
Zuschussobergrenzen und -untergrenzen:

i)Für Aktivitäten mit dem Ziel der Verhütung von Folter: a)Mindestzuschuss je Projekt:300 000 EUR,
b)maximaler Zuschuss je Projekt:1 500 000 EUR,
c)Höchstanteil der von der Finanzierung durch die Gemeinschaft gedeckten Projektkosten:80 %,
d)Mindestanteil der von der Finanzierung durch die Gemeinschaft gedeckten Projektkosten:50 %
ii)Für Aktivitäten zur Unterstützung der Rehabilitation von Folteropfern: 1.Für Zentren innerhalb der Europäischen Union:
a)Mindestzuschuss:250 000 EUR,
b)maximaler Zuschuss:1 500 000 EUR,
c)Höchstanteil der von der Finanzierung durch die Gemeinschaft gedeckten Projektkosten:50 %.
2.Für Zentren außerhalb der Europäischen Union:
a)Mindestzuschuss:200 000 EUR,
b)maximaler Zuschuss:1 500 000 EUR,
c)Höchstanteil der von der Finanzierung durch die Gemeinschaft gedeckten Projektkosten:75 %.
Höchstzahl der zu gewährenden Zuschüsse: 100.
Projektdauer
maximal 36 Monate
Deadline
29. Juli 2002, 16.00 Uhr MEZ
Anträge,die nach diesem Termin bei der Europäischen Kommission eingehen,werden nicht berücksichtigt.
Kontakt
EuropeAid-TORT@cec.eu.int
http://europa.eu.int/comm/europeaid/index_de.htmVorläufiger Termin für die Bekanntgabe der Ergebnisse des Vergabeverfahrens: November 2002
Anträge sind unter Verwendung des Standardformulars einzureichen,das dem „Leitfaden für Antragsteller “ beigefügt ist und dessen Format und Anweisungen strikt einzuhalten sind. Der Antragsteller muss für jeden Antrag das unterzeichnete Original, drei Kopien sowie eine Fassung in elektronischer Form (3,5"-Diskette) einreichen.
Weitere Informationen zu dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind dem „Leitfaden für Antragsteller “zu entnehmen,der zusammen mit dieser Bekanntmachung auf der EuropeAid-Website veröffentlicht wird:
http://europa.eu.int/comm/europeaid/index_de.htm

Fragen zu dieser Aufforderung sollten per E-Mail unter Angabe der Bezugsnummer gestellt werden.
Es wird allen Antragstellern empfohlen,die genannte Website während der Einreichungsfrist regelmäßig zu besuchen,weil die Kommission dort häufig gestellte Fragen und deren Antworten veröffentlicht.

 

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