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Referenz
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D13
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zuletzt
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29.04.2002
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Programm
Titel
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Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen
für die Europäische Initiative für Demokratie und
Menschenrechte (Verhütung von Folter und Unterstützung
der Rehabilitation von Folteropfern),veröffentlicht
von der Europäischen Kommission
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Amtsblatt/Haushaltslinie
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(2002/C
102/18)
Bezugsnummer: EuropeAid/113823/C/G
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Generaldirektion
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Aussenbeziehungen
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Ziele
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Hauptziel der Europäischen
Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR),die
auf Initiative des Europäischen Parlaments 1994 ins
Leben gerufen wurde,ist die Förderung der Menschenrechte,der
Demokratie und der Konfliktverhütung in Drittstaaten
durch die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen,die
diesen Zielen dienen.
Ein Bericht über die zwischen 1996 und 1999 im Rahmen
der EIDM finanzierten Projekte ist auf folgender Internet-Seite
zu finden:
http://europa.eu.int/comm/europeaid/projects/ddh/documents_en.htm
Im Mai 2001 verabschiedete
die Kommission eine Mitteilung über die Rolle der
EU bei der Förderung der Menschenrechte und der Demokratisierung
in Drittländern. Darin legte die Kommission Schwerpunktbereiche
fest,für die 2002 vier Aufforderungen zur Einreichung
von Vorschlägen erfolgen werden:
—Unterstützung zur Abschaffung der Todesstrafe;
i)Verhinderung von Folter und
ii) Unterstützung der Rehabilitation von Folteropfern;
—Kampf gegen Straffreiheit und Förderung einer internationalen
Gerichtsbarkeit,insbesondere durch Unterstützung der
Arbeit der internationalen Gerichte sowie der Gründung
und Funktionsfähigkeit eines Internationalen Strafgerichtshofs;
i)Bekämpfung von Rassismus und Ausländerfeindlichkeit
(durch Umsetzung von Teilen des auf der UN-Konferenz
gegen Rassismus 2001 beschlosse- nen Aktionsplans)
und
ii) Bekämpfung der Diskriminierung ethnischer Minderheiten
und autochthoner Völker. Diese Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen betrifft die Verhütung von Folter
und die Unterstützung der Rehabilitation von Folteropfern.
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Zielgruppe
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Die Antragsteller sind
Einrichtungen ohne Erwerbszweck, Nichtregierungsorganisationen
und Hochschuleinrichtungen,die im Regelfall ihren Hauptsitz
in der Europäischen Union oder in einem Empfängerland
haben. Das heißt keine subnationalen,nationalen oder
internationalen Regierungsorganisationen oder Institutionen,die
von solchen Organisationen kontrolliert werden.
Ob bei einer antragstellenden Institution davon auszugehen
ist, dass sie tatsächlich von einer solchen Organisation
kontrolliert wird,hängt davon ab, inwieweit die antragstellende
Institution nachweisen kann,das sie in Bezug auf Entscheidungsfindung,
Finanzkontrolle und Personalpolitik (einschließlich
der Ernennung der Mitglieder de |
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Fördergebiet
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| Die Maßnahmen können
überall auf der Welt stattfinden. |
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Finanzierung
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Für diese
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen steht ein
Richtbetrag von insgesamt 25 Mio.EUR zur Verfügung.
Zuschussobergrenzen und -untergrenzen:
i)Für Aktivitäten mit dem Ziel der Verhütung
von Folter: a)Mindestzuschuss je Projekt:300 000 EUR,
b)maximaler Zuschuss je Projekt:1 500 000 EUR,
c)Höchstanteil der von der Finanzierung durch die Gemeinschaft
gedeckten Projektkosten:80 %,
d)Mindestanteil der von der Finanzierung durch die Gemeinschaft
gedeckten Projektkosten:50 %
ii)Für Aktivitäten zur Unterstützung der Rehabilitation
von Folteropfern: 1.Für Zentren innerhalb der Europäischen
Union:
a)Mindestzuschuss:250 000 EUR,
b)maximaler Zuschuss:1 500 000 EUR,
c)Höchstanteil der von der Finanzierung durch die Gemeinschaft
gedeckten Projektkosten:50 %.
2.Für Zentren außerhalb der Europäischen Union:
a)Mindestzuschuss:200 000 EUR,
b)maximaler Zuschuss:1 500 000 EUR,
c)Höchstanteil der von der Finanzierung durch die Gemeinschaft
gedeckten Projektkosten:75 %.
Höchstzahl der zu gewährenden Zuschüsse:
100. |
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Projektdauer
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| maximal 36 Monate |
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Deadline
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29. Juli 2002,
16.00 Uhr MEZ
Anträge,die nach diesem Termin bei der Europäischen
Kommission eingehen,werden nicht berücksichtigt. |
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Kontakt
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EuropeAid-TORT@cec.eu.int
http://europa.eu.int/comm/europeaid/index_de.htmVorläufiger
Termin für die Bekanntgabe der Ergebnisse des Vergabeverfahrens:
November 2002
Anträge sind unter Verwendung des Standardformulars
einzureichen,das dem „Leitfaden für Antragsteller
“ beigefügt ist und dessen Format und Anweisungen
strikt einzuhalten sind. Der Antragsteller muss für
jeden Antrag das unterzeichnete Original, drei Kopien
sowie eine Fassung in elektronischer Form (3,5"-Diskette)
einreichen.
Weitere Informationen zu dieser Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen sind dem „Leitfaden für Antragsteller
“zu entnehmen,der zusammen mit dieser Bekanntmachung
auf der EuropeAid-Website veröffentlicht wird:
http://europa.eu.int/comm/europeaid/index_de.htm
Fragen zu dieser Aufforderung sollten per E-Mail unter
Angabe der Bezugsnummer gestellt werden.
Es wird allen Antragstellern empfohlen,die genannte
Website während der Einreichungsfrist regelmäßig zu
besuchen,weil die Kommission dort häufig gestellte
Fragen und deren Antworten veröffentlicht.
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Europäische
Institutionnen
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