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I.1
Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
sollen Projekte ausfindig gemacht werden, die von
der Europäischen Kommission, Generaldirektion Umwelt,
gefördert werden können.
I.2 Vorbehaltlich der Bewilligung der Mittel im Haushaltsplan
2003 beabsichtigt die GD Umwelt, insgesamt rund 3,2
Mio. EUR zur Verfügung zu stellen.
I.3 Die betroffenen Bereiche, Art und Inhalt der Maßnahmen
(sowie die Bedingungen für die Bewilligung von Mitteln
und die Bewerbungsformulare) sind den Unterlagen auf
folgender Europa Internetadresse zu entnehmen:
http://europa.eu.int/comm/environment/funding/intro_en.htm
Sämtliche
Unterlagen zu einem Vorschlag sind in drei Exemplaren
an die unter Punkt I.3 genannte Anschrift zu senden.
Sie sollten unter Verwendung der Formulare eingereicht
werden, die den Leitlinien für Aufforderungen zur
Einreichung von Vorschlägen beiliegen.
Der vollständige Vorschlag ist per Einschreiben, durch
einen privaten Kurierdienst oder persönlich einzureichen.
Bei Einreichung auf dem Postweg ist die oben genannte
Adresse anzugeben; wenn die Unterlagen durch einen
privaten Kurierdienst oder persönlich eingereicht
werden, ist die oben genannte Adresse anzugeben und
die Unterlagen sind bei der zentralen Poststelle der
Kommission, Rue de Genève 1, B-1140 Brüssel (Gemeinde:
Evere), abzugeben. Als Beweis für das Datum der Einreichung
des Vorschlags sind das Datum des Poststempels, das
Datum der Abholung durch den Kurierdienst oder die
von der Dienststelle der Kommission ausgestellte Empfangsbestätigung
maßgebend. Telefaxe, elektronisch eingesandte, unvollständige
oder in mehreren Teilen übermittelte Vorschläge werden
nicht berücksichtigt.
Der Vorschlag muss mindestens bis 31. Dezember 2003
gültig sein.
Die Prüfung der Vorschläge erfolgt wie folgt:
- Eingang, Registrierung und Empfangsbestätigung durch
die Kommission;
- Prüfung durch die Dienststellen der Kommission und
Anhörung des im Gemeinschaftsrahmen vorgesehenen Beratenden
Ausschusses;
- Aufsetzung der Zuschlagsliste und Benachrichtigung
der Bewerber.
Der Zuschlag wird auf der Grundlage der in den Unterlagen
für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
genannten Kriterien und im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel erteilt.
Nach Erteilen des Zuschlags durch die Kommission wird
ein Vertrag (Beträge in Euro) zwischen der Kommission
und dem Bewerber geschlossen.
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