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Gibt es eines oder
mehrere Vorläuferprogramme?
Die Programme zur Förderung der Entwicklung des ländlichen
Raums im Rahmen der Ziele 1, 5a, 5b und 6 des Programmplanungszeitraums
1994 - 1999 sowie die Begleitmaßnahmen zur Reform
der gemeinsamen Agrarpolitik (Verordnungen (EWG) Nr.
2078, 2079 und 2080/1992 des Rates).
Allgemeine Ziele
Begleitung und Ergänzung der übrigen Instrumente der
gemeinsamen Agrarpolitik durch Maßnahmen zur Verbesserung
der Agrarstrukturen, zur Diversifizierung der Betriebe
und Tätigkeiten, zur nachhaltigen Entwicklung der
Forstwirtschaft, zur sozialen und wirtschaftlichen
Entwicklung der ländlichen Gebiete sowie zum Umweltschutz
und zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und
Männern.
Art der Maßnahme
Kofinanziert werden Maßnahmen in folgenden Bereichen:
Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben Niederlassung
von Junglandwirten Berufsbildung Vorruhestand Unterstützung
benachteiligter Gebiete und Gebiete mit umweltspezifischen
Einschränkungen Agrar-Umweltmaßnahmen Investitionen
im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher
Erzeugnisse forstwirtschaftliche Maßnahmen Förderung
der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Gebieten
Beginn und Ende
des Programms 1. Januar 2000 bis 31. Dezember
2006
Gesamtbudget
Für Maßnahmen, die aus dem EAGFL Garantie" finanziert
werden, belaufen sich die Mittel für den Zeitraum
2000 - 2006 auf 30370 Mio EUR zu konstanten Preisen
von 1999. Für Maßnahmen, die aus dem EAGFL Ausrichtung"
finanziert werden, stehen Mittel aus dem Gesamthaushalt
für Ziel 1-Programme zur Verfügung (siehe entsprechende
Seite der GD REGIO).
Rechtsgrundlage
für die Förderung Artikel 36 und 37 des Vertrags
Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Rates Verordnung
(EG) Nr. 1750/1999 der Kommission
Art des Gemeinschaftsbeitrags
Kofinanzierung in Form von Finanzhilfen
Höhe des Gemeinschaftsbeitrags
In Ziel-1-Regionen: höchstens 75 % der förderfähigen
Gesamtkosten In anderen Regionen: höchstens 50 % der
förderfähigen Gesamtkosten
Im Rahmen des Programms
förderfähige Einrichtungen Private oder öffentliche
Unternehmen und sonstige öffentliche oder private
Einrichtungen - einschließlich natürlicher oder juristischer
Personen -, die förderfähige Vorhaben durchführen.
Voraussetzungen
für die Förderfähigkeit In Betracht kommen Einrichtungen,
Unternehmen sowie natürliche oder juristische Personen,
die förderfähige Vorhaben durchführen. Ausführliche
Bestimmungen zu den Förderkriterien enthalten die
als Rechtsgrundlage genannten Verordnungen sowie die
von der Kommission genehmigten Programme, zu denen
die Öffentlichkeit über die einzelnen Mitgliedstaaten
Zugang hat.
Antragsverfahren,
einschließlich Zugangsmöglichkeiten Die Antragsteller
müssen der für das Programm zuständigen Behörde ein
ausführliches Projekt vorlegen. Die betreffende Behörde
wird von den zentralen Verwaltungen oder den regionalen
Stellen benannt und ist in den von der Kommission
genehmigten Programmen definiert.
Informationsquellen
der Gemeinschaft Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Webseite der GD LANDWIRTSCHAFT auf dem Server Europa:
http://europa.eu.int/comm/dgs/agriculture/index_de.htm
Kontaktstellen
bei der Gemeinschaft Generaldirektion Landwirtschaft
Generaldirektion Landwirtschaft Rue de la Loi 200
B - 1049 Brüssel Die Programme werden von den Mitgliedstaaten
verwaltet.
Nationale Informationsquellen
und Kontaktstellen Ministerien für Landwirtschaft
in den Mitgliedstaaten Vertretung der Kommission in
den Mitgliedstaaten EURO Info Centren Foren im ländlichen
Raum
Projektbeispiele
Siehe Webseite der Generaldirektion Landwirtschaft
unter der angegebenen Internetadresse.
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