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Referenz
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D02
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zuletzt
bearbeitet am
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03.06.2003
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Programm
Titel
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Betreffend
die Steigerung der Leistungsfähigkeit von NRO im Umweltbereich
durch Übertragung der bewährten Praktiken von NRO
in der EU
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Amtsblatt/Haushaltslinie
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(2003/C
127/12)
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Generaldirektion
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EuropeAid/116508/D/G/PHA.
Mehrjahresprogramm „Umwelt und Erweiterung“ im Rahmen
des Programms Phare 2003; Haushaltslinie B7-030.
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Ziele
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Zweck
dieses Vorhabens ist die Steigerung der Leistungsfähigkeit
von Umwelt-NRO in den Phare-Ländern Mittel- und Osteuropas
durch die Weitergabe von Erfahrungen erfolgreicher Umwelt-NRO
in den 15 EUMitgliedstaaten durch Partnerschaften, Mentoring
und Informationsaustausch.
Die Kommission räumt Projekten Vorrang ein, die nicht
auf eine bestimmte Thematik, sondern auf die Entwicklung
grundlegender Fähigkeiten ausgerichtet sind. Dazu gehören
u. a. Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, Mittelbeschaffung,
Kooperation mit Umwelt- und anderen Fachministerien,
Projektmanagement, Öffentlichkeitsarbeit und Motivation
freiwilliger Mitarbeiter. Die Projekte müssen in erster
Linie in Form von Austauschprogrammen und Partnerschaften
durchgeführt werden.
Vorrang genießen außerdem Projekte, bei denen der federführende
Antragsteller sein künftiges Potenzial im Hinblick auf
eine breite Maßnahmenpalette und breites Zielpublikum
unter Beweis stellen oder einen eindeutigen Bedarf an
externer Unterstützung — ohne bereits umfangreiche Unterstützung
durch NRO in der EU-15 zu erhalten — nachweisen kann. |
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Zielgruppe
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Fördergebiet
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| 10
Länder Mittel- und Osteuropas (Phare-Länder) — Bulgarien,
Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen,
Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien — und die 15 EU-Mitgliedstaaten.
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Finanzierung
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Verfügbarer
Gesamtbetrag für diese Aufforderung 420 000 EUR.
a) Mindestzuschuss je Projekt: 10 000 EUR,
b) Höchstzuschuss je Projekt: 20 000 EUR,
c) Höchstanteil der von der Finanzierung durch die Gemeinschaft
gedeckten Projektkosten: 95 %. |
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Projektdauer
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| 12
Monate. |
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Deadline
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| 27.
August 2003 |
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Kontakt
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Anträge
sind unter Verwendung des Standardformulars einzureichen,
das dem „Leitfaden für Antragsteller“ (siehe Nummer
12) beigefügt ist und dessen Format und Anweisungen
strikt einzuhalten sind. Für jeden Antrag sind vom
Antragsteller jeweils das unterzeichnete Original
und DREI (3) Kopien sowie ein (1) Exemplar auf einem
elektronischen Datenträger (3½-Zoll-Diskette, die
unter Windows MS-Word 6, MS Excel oder einer älteren
Version bzw. im rtf-Format lesbar ist) einzureichen.
http://europa.eu.int/comm/europeaid/cgi/frame12.pl
Wählen Sie dabei „PHARE/ISPA/SAPARD“ im Drop-down-
Menü links und klicken Sie dann auf „open“ bei „status“;
„grants“ bei „type“, „all“ bei „region“ und „country“
und anschließend auf „submit query“.
ENV-ENLARGEMENT@cec.eu.int
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Europäische
Institutionnen
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