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Referenz |
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C18 |
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zuletzt
bearbeitet am |
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07.07.2004 |
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Programm
Titel |
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„Vorbereitende Maßnahmen für die Zusammenarbeit im Kulturbereich“
Durchführung der Haushaltslinie 15 04 02 03 für das Jahr 2004
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Amtsblatt/Haushaltslinie |
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(2004/C 174/20) |
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Generaldirektion
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EAC |
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Ziele
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Zielsetzungen und Beschreibung
Dieser Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen betrifft Maßnahmen der kulturellen Zusammenarbeit in Europa und die Auswertung von Informationen über die kulturelle Zusammenarbeit. Die geförderten Projekte müssen eine experimentelle Dimension aufweisen und mindestens zweien der folgenden Zielsetzungen Rechnung tragen:
- Zunahme der Mobilität der Akteure im kulturellen Sektor,
- Zunahme des Verkehrs kultureller Werke und Produkte,
- Aufbau des interkulturellen Dialogs.
UNTERSTÜTZTE PROJEKTE
Zur Durchführung der Haushaltslinie 15.04.02.03 hat die Kommission vorgegeben, dass zwei Grundtypen von Projekten unterstützt werden. Grundlage dafür war die regelmäßige Konsultation der Kulturakteure und deren Vertreter sowie der Vertreter der anderen europäischen Institutionen. Erster Grundtyp: Projekte der kulturellen Zusammenarbeit; zweiter Grundtyp: Analyse von Informationen zur kulturellen Zusammenarbeit.
1. Projekte der kulturellen Zusammenarbeit
Ziel
Dieser Teilbereich der Aufforderung dient der Förderung neuer Formen der Zusammenarbeit zwischen Akteuren des europäischen Kultursektors, wobei ein Multiplikatoreffekt angestrebt wird.
Anforderungen an die Projekte
Die Projekte sehen eine unmittelbare und aktive Zusammenarbeit von mindestens 4 Einrichtungen aus 4 unterschiedlichen Staaten vor, die unter die Haushaltslinie fallen.
Die Projekte decken mindestens zwei der folgenden Ziele ab: Steigerung der Mobilität der Kulturakteure, Förderung des freien Umlaufs von Werken und Kulturprodukten, Entwicklung des interkulturellen Dialogs. Die Maßnahmen dienen unmittelbar oder mittelbar der Realisierung dieser Ziele. Sie richten sich entweder an die Bürger oder an die Kulturakteure in deren Funktion als unentbehrliche Mittler, die möglichst vielen Bürgern qualitativ hoch stehende kulturelle Projekte nahe bringen.
Die Projekte können alle Kultur- und Kunstsektoren betreffen und sektorübergreifenden Charakter haben.
Die Projekte sind dynamisch und innovativ. Sie fördern die kulturelle Zusammenarbeit in Europa und sie stärken den europäischen Kulturraum.
Art der Unterstützung
Die Maßnahmen im Rahmen der Aufforderung müssen vor dem 31.12.2004 anlaufen und vor dem 30.12.2006 abgeschlossen sein.
Maximal 4 Projekte werden gefördert.
Die Finanzhilfe, die für ein einzelnes Projekte beantragt wird, darf 460 000 Euro und 70 % der gesamten zuschussfähigen Kosten des Projekts nicht übersteigen.
2. Analyse von Informationen über die kulturelle Zusammenarbeit
Die öffentliche Anhörung über die künftige Gestaltung des Kulturprogramms hat insbesondere auch ergeben, dass die Informationen über die Strukturen und die Entwicklung der kulturellen Zusammenarbeit in Europa mangelhaft sind.
Ziel
Dieser Teilbereich der Ausschreibung betrifft die Analyse und Verbreitung von Informationen über die kulturelle Zusammenarbeit in Europa. Ziel ist , die Kenntnis des komplexen Charakters der kulturellen Zusammenarbeit zu vertiefen. Die Ergebnisse der Analyse werden dazu beitragen, die kulturelle Zusammenarbeit in Europa dynamischer zu gestalten.
Anforderungen an die Projekte
Die Projekte sehen eine unmittelbare und aktive Zusammenarbeit von mindestens 3 Einrichtungen aus 3 unterschiedlichen Staaten vor, die unter die Haushaltslinie fallen.
Die Analysen dienen mindestens zwei der folgenden Ziele: Steigerung der Mobilität der Kulturakteure, Förderung des freien Umlaufs von Werken und Kulturprodukten, Entwicklung des interkulturellen Dialogs.
Sie sollen im Kontext der kulturellen Zusammenarbeit in Europa zum einen Mängel aufdecken und zum anderen Beispiele von Good Practice aufzeigen.
Die Projekte sehen vor, dass die Ergebnisse der Analysen in geeigneter Form verbreitet werden, um durch daraus abzuleitende Maßnahmen die Dynamik der kulturellen Zusammenarbeit in Europa zu stärken.
Art der Unterstützung
Die Maßnahmen im Rahmen der Aufforderung müssen vor dem 31.12.2004 anlaufen und vor dem 30.12.2006 abgeschlossen sein.
Nur ein einziges Projekt wird gefördert.
Die beantragte Finanzhilfe darf 300 000 Euro und 70 % der gesamten zuschussfähigen Kosten des Projekts nicht übersteigen.
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Zielgruppe
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| Dieser Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen betrifft Projektvorschläge, die von in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen, vorbehaltlich der Annahme des Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses.) niedergelassenen kulturellen Akteuren eingereicht werden. |
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Finanzierung
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| Der für diesen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen zur Verfügung stehende Haushalt beläuft sich auf 2 140 000 EUR für das Jahr 2004. In diesem Zusammenhang können etwa fünf Projekte zur Zusammenarbeit gefördert werden. Der förderfähige Haushalt jedes einzelnen Projekts kann zu höchstens 70 % von der Gemeinschaft finanziert werden. Dieser Aufruf betrifft Maßnahmen, die vor dem 31. Dezember 2004 begonnen und vor dem 31. Dezember 2006 abgeschlossen werden. Die Dauer der geförderten Projekte darf zwei Jahre nicht überschreiten. |
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Deadline |
| Bewerbungen sind der Kommission bis spätestens 15. September 2004 zuzusenden. |
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Kontakt |
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Europäische
Institutionnen
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