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I.
Einleitung
Dieser Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen basiert
auf der vorbereitenden Maßnahme „Wachstum und audiovisuelle
Medien: i2i Audiovisual“, die im Gesamthaushalt der
Europäischen Union für 2003 vorgesehen ist — vorbereitende
Maßnahme im Sinne der Interinstitutionellen Vereinbarung
vom 6. Mai 1999 zwischen dem Europäischen Parlament,
dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin
und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens (ABl.
C 172 vom 18.6.1999, S. 1).
II. Gegenstand des Aufrufs
Dieser Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen richtet
sich an unabhängige europäische Produktionsgesellschaften
in den Mitgliedstaaten.
Die Unterstützung ist hauptsächlich für unabhängige
europäische Produktionsunternehmen bestimmt, die zur
Realisierung ihrer Projekte über Mittel aus der Abtretung
von Forderungen (Diskontierung) an folgende Einrichtungen
verfügen:
- entweder an eine Partnereinrichtung der EIB-Gruppe
(Die Partnereinrichtungen der EIB-Gruppe für die Initiative
„i2i Audiovisual“ sind auf der Website der EIB (www.eib.org)
und im Anhang der Leitlinien des Aufrufs EAC/21/03
aufgeführt.);
- oder an eine andere Bank oder ein anderes Finanzinstitut.
In diesem Fall muss das betreffende Unternehmen Entwicklungszuschüsse
(Slate Funding) im Rahmen des Programms MEDIA Plus
erhalten haben.
Länder mit geringer audiovisueller Produktionskapazität:
Der Produzent muss zur Realisierung seines Projekts
Mittel aus der Abtretung von Forderungen an folgende
Einrichtungen beschafft haben:
- entweder an eine Partnereinrichtung der EIB-Gruppe
(Die Partnereinrichtungen der EIB-Gruppe für die Initiative
„i2i Audiovisual“ sind auf der Website der EIB (www.eib.org)
und im Anhang der Leitlinien des Aufrufs EAC/21/03
aufgeführt.);
- oder an eine andere Bank oder ein anderes Finanzinstitut.
In diesem Fall muss das betreffende Unternehmen Entwicklungszuschüsse
(Slate Funding und/oder einfaches Projekt) im Rahmen
des Programms MEDIA Plus erhalten haben.
Die unabhängigen europäischen Produktionsunternehmen,
die aus dem Programm MEDIA Plus (Entwicklung) bezuschusst
werden, deren Projekt sich in der Produktionsvorbereitung
bzw. der Produktion befindet und die zur Realisierung
ihres Projekts über Mittel aus der Abtretung von Forderungen
verfügen, werden vorrangig behandelt.
Das Ziel der Förderung ist die Erleichterung des Zugangs
der unabhängigen europäischen Produktionsunternehmen
zu externer Finanzierung, die Banken und andere Finanzinstitute
bereitstellen können. Insbesondere dient die Unterstützung
dazu:
- die Kosten für Versicherungen zur Realisierung von
Kinofilmen und audiovisuellen Werken zu senken:
Modul 1 — Unterstützung für den Posten „Versicherung“
innerhalb eines Produktionsbudgets;
- die Kosten für Erfüllungsgarantien zur Realisierung
von Kinofilmen und audiovisuellen Werken zu senken:
Modul 2 — Unterstützung für den Posten „Erfüllungsgarantie“
innerhalb eines Produktionsbudgets;
- die Kosten für Forderungsabtretungen zur Realisierung
von Werken zu senken: Modul 3 — Unterstützung
für den Posten „Finanzkosten“ innerhalb eines Produktionsbudgets.
Unter Realisierung eines Werkes fallen folgenden Phasen:
Vorbereitung, Produktion und Nachbereitung bis zur
Lieferung des Negativs.
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