|
|
| |
|
Referenz
|
|
C15
|
|
zuletzt
bearbeitet am
|
|
07.04.2004
|
|
Programm
Titel
|
|
Kooperations-Pilotprojekt
EU-Australien in der Hochschulbildung
|
|
Amtsblatt/Haushaltslinie
|
|
|
|
Generaldirektion
|
|
Bildung
und Kultur
|
|
Ziele
|
Die Gemeinsame
Erklärung betont, wie wichtig es ist, ein besseres Verständnis
und mehr Austausch zwischen den Völkern der Mitgliedstaaten
der EU und der Bevölkerung Australiens zu fördern, einschließlich
einer umfassenderen gegenseitigen Kenntnis der Sprachen,
Kulturen und Institutionen.
Hierzu sieht die gemeinsame Erklärung vor, dass der
Dialog gefördert wird, mit dem Ziel einer Stärkung der
Zusammenarbeit im Bereich allgemeine und berufliche
Bildung, der Unterstützung von Maßnahmen zum Ausbau
von Verbindungen in den Bereichen Kommunikation, Information,
Kultur und Bildung, einschließlich des Studenten- und
Jugendaustauschs, sowie weiter des Austauschs von Erfahrungen
und Information unter anderem zur Anerkennung akademischer
und anderer Qualifikationen, neuer Bildungsmethoden
und von Partnerschaften zwischen Einrichtungen und Akteuren
im Bereich allgemeine und berufliche Bildung.
Dies ist der Kontext für die vorliegende gemeinsame
Aufforderung der Europäischen Gemeinschaft und Australiens
zur Einreichung von Vorschlägen für ein/zwei multilaterale(s),
an Studierende gerichtete(s) Projekt(e), das/die als
Modell für eine künftige fundierte und nachhaltige Zusammenarbeit
zwischen der EU und Australien im Hochschulbereich dienen
kann/können.
Projektlaufzeit und geförderte Aktivitäten
Das Pilotprojekt wird über einen Zeitraum von drei
Jahren gefördert. Hauptziel des Projekts ist die Schaffung
von Rahmenbedingungen für die Mobilität von Studierenden
auf Graduiertenebene (d. h. Hauptstudium oder separater
Magister- bzw. Aufbaustudiengang).
Die Projekte sollten so ausgelegt sein, dass sie auch
über die Laufzeit der Unterstützung durch das Programm
weiter bestehen. Ein wichtiger Aspekt ist bei jedem
Projekt die Verbreitung von Produkten und Ergebnissen.
Projekte sollten eine Modellfunktion für ihren Bereich
erfüllen.
Der Vorschlag sollte auch Strategien für die Nachhaltigkeit
des Projekts und für die Verbreitung der Ergebnisse
enthalten.
Das Pilotprojekt sollte die folgenden Komponenten beinhalten:
Gemeinsamer Studienplan
Die europäischen und australischen Hochschulen sollten
einen gemeinsamen Studienplan vorlegen, der ein Austauschprogramm
für Studierende beinhaltet und zum Erwerb eines Abschlusses
auf Graduiertenebene (z. B. M. A.) an jeder beteiligten
Hochschule führt.
Der Studienplan muss vorsehen, dass die australischen
Studierenden Aufenthalte in zwei oder mehr der beteiligten
europäischen Hochschulen absolvieren. Für Studierende
aus den EU-Mitgliedstaaten
(„europäische Studierende") muss der Studienplan vorsehen,
dass sie einen Studienaufenthalt an einer anderen (nicht
mit ihrer Heimateinrichtung identischen) europäischen
Hochschule sowie einen Studienaufenthalt in einer oder
mehreren australischen Hochschulen absolvieren.
Mobilität der Studierenden
Das Pilotprojekt sollte sich an Studierende auf Graduiertenebene
wenden. Die Teilnahme am Programm sollte zum Erwerb
eines Hochschulabschlusses führen. Dabei kann es sich
um ein gemeinsam ausgestelltes Zeugnis oder alternativ
die Anerkennung der Studienzeiten im Ausland als integralen
Bestandteil des Studiums durch die Heimateinrichtung
handeln.
Teilnehmerzahl: Es sollten auf jeder Seite
insgesamt 25 bis 40 Studierende am Austausch teilnehmen.
Die Studierendenströme sollten hinsichtlich der Anzahl
der Teilnehmer und der Dauer der Aufenthalte ausgeglichen
sein.
Studiendauer: Die europäischen und australischen
Studierenden sollten mindestens ein Studiensemester
(bzw. fünf Kalendermonate) und höchstens zwei Studiensemester
(bzw. zehn Kalendermonate) an der gastgebenden australischen
bzw. europäischen Einrichtung verbringen.
Die europäischen Studierenden sollten
im Rahmen des Programms außerdem einen mindestens zweiwöchigen
Studienaufenthalt an einer der anderen europäischen
Einrichtungen absolvieren.
Studiengebühren: Die ins Ausland gehenden
Studierenden zahlen bereits an ihrer Heimateinrichtung
Studiengebühren und sollten daher keine zusätzlichen
Gebühren an ihre Gasteinrichtung abführen müssen. Gemeint
sind damit Gebühren für Unterricht, Einschreibung, Prüfungen
sowie die Benutzung von Bibliotheken und Labors.
Anerkennung von Studien- und Ausbildungszeiten:
Die an der Gasteinrichtung absolvierten Studienzeiten
sollten als Teil des Studienplans der Heimateinrichtung
betrachtet werden. Es sind daher unbedingt Vorkehrungen
für die Anerkennung der Studienleistungen im Rahmen
des ECTS (Europäisches System zur Anrechnung von Studienleistungen)
oder des UCTS (UMAP Credit Transfer Scheme) zu treffen.
Die Anerkennungssysteme innerhalb der Europäischen Gemeinschaft
einerseits und Australiens andererseits sowie zwischen
Europa und Australien sind in der Praxis sehr komplex.
Das Europäische System zur Anrechnung von Studienleistungen
(ECTS) wird in Europa seit über einem Jahrzehnt angewandt
und auch in verschiedenen internationalen Kooperationsprojekten
erfolgreich genutzt. Für die europäischen Partner der
beteiligten Zusammenschlüsse stehen begrenzte Mittel
für die korrekte Anwendung des ECTS zur Verfügung.
Informationen zu diesem System sind zu finden unter:
http://europa.eu.int/comm/education/socrates/ects.html
Das UMAP Credit Transfer Scheme (UCTS) wird derzeit
im asiatisch-pazifischen Raum erprobt und ist unmittelbar
mit dem ECTS kompatibel. Nähere Informationen zum UCTS
sind zu finden unter www.umap.org.
Betreuung der Studierenden: Die Partnereinrichtungen
richten Betreuungsdienste für die Gaststudierenden ein,
damit sie in gleicher Weise an den Studienveranstaltungen
teilnehmen können wie die einheimischen Studierenden.
Auswahl der Studierenden: Für die Auswahl
der Studierenden sind die am Projekt teilnehmenden europäischen
und australischen Hochschulen zuständig. Sie legen auch
die hierfür angewandten Verfahren fest. Die vorgesehenen
Mechanismen für die Auswahl der Studierenden müssen
im Projektvorschlag beschrieben werden.
Vorbereitung der Mobilität: Die Studierenden
müssen in geeigneter Weise auf die Teilnahme an der
Mobilitätsmaßnahme vorbereitet werden, was auch eine
Vorbereitung auf Sprache und Kultur des Gastlandes umfasst.
Im ersten Jahr sollte die Klärung von Einzelaspekten
der Programmdurchführung im Mittelpunkt der Projektaktivitäten
stehen (Anerkennung von Leistungsnachweisen bzw. deren
Übertragung zwischen den Einrichtungen, Befreiung von
Studiengebühren sowie Vorbereitung der Studierenden
auf die Kultur). Außerdem soll das erste Jahr dazu dienen,
die notwendigen Vorkehrungen für die Studierendenbetreuung
zu treffen, die Lehrpläne aufzustellen und die für das
Projekt benötigte administrativen Infrastruktur aufzubauen.
In der zweiten Phase (bestehend aus dem zweiten und
dritten Projektjahr) steht dann die Mobilität der Studierenden
im Vordergrund.
Mobilität des Personals
Lehrer, Ausbilder, Manager und andere Spezialisten
können an strukturierten Austausch- und Abordnungsprogrammen
im Rahmen des Projekts teilnehmen. Austausch und Abordnung
sind zwischen den Projektpartnern zu regeln und sollen
auf die Stärkung der Beziehungen zwischen den Universitäten
auf administrativer Ebene abzielen, weiter auf die Entwicklung
einer Zusammenarbeit bei der Leistungsbewertung und/oder
auf die Effizienzsteigerung der Hochschulverwaltung.
Die Mobilität des Personals muss im Zusammenhang mit
anderen Projektaktivitäten wie Programmplanung, Lehrtätigkeit,
Verbreitung und ggf. Lehrplanentwicklung stehen.
Evaluierungsplan
Die Projektpartner sollten einen detaillierten Evaluierungsplan
aufstellen, in dem die Ziele und erwarteten Ergebnisse
des Projekts festgehalten sind und angegeben wird, welche
qualitativen und quantitativen Indikatoren zur Messung
des Erfolgs des Projekts verwendet werden sollen.
Nachweis für das Engagement der Einrichtungen
Die federführenden europäischen und australischen Hochschulen
sollten zusammen mit ihren Partnern einen ausführlichen
Vorschlag erarbeiten, der insbesondere eine Beschreibung
des vorgesehenen gemeinsamen Programms sowie der Vorkehrungen
beinhaltet, die für einen ausgewogenen Studierendenaustausch,
für die Anerkennung von Studienleistungen und für die
Befreiung von Studiengebühren an der Gasteinrichtung
getroffen werden sollen. Jede Hochschule muss ein Verpflichtungsschreiben
eines Mitglieds der Hochschulleitung (z. B. Rektor,
Präsident, Direktor, Dekan, Vice-Chancellor, Provost)
vorlegen, aus dem hervorgeht, dass die Hochschule den
Vorschlag unterstützt und die darin vorgesehenen Modalitäten
einhalten wird. Die Verpflichtungsschreiben müssen auch
angeben, wie das Projekt sich in die allgemeine internationale
Strategie der Einrichtung einfügt. |
|
Zielgruppe
|
Das Projekt sollte von
einem Zusammenschluss durchgeführt werden, dem mindestens
drei Hochschulen aus drei Mitgliedstaaten der EU (im
Folgenden als „europäische Hochschulen“ bezeichnet)
sowie mindestens drei Hochschulen aus Australien (im
Folgenden „australische Hochschulen“ genannt) angehören.
Bevorzugt werden Zusammenschlüsse australischer Hochschulen
aus drei verschiedenen Bundesstaaten.
Für die Zwecke dieser Aufforderung gilt folgende Begriffsbestimmung:
„Hochschule“: Jede Einrichtung, an der gemäß den geltenden
Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten Hochschulqualifikationen
oder -abschlüsse erlangt werden können, ungeachtet ihrer
jeweiligen Bezeichnung.
„Studierende“: alle Personen, die Bildungs- oder Ausbildungskurse
oder –programme einer Hochschule gemäß vorstehender
Definition absolvieren und von den zuständigen Behörden
anerkannt oder finanziell unterstützt werden. |
|
Fördergebiet
|
| |
|
Finanzierung
|
Die Europäische
Kommission, Generaldirektion Bildung und Kultur (nachstehend
„GD EAC“ genannt), stellt Zuschussmittel für die unmittelbare
Verwendung durch die europäischen Hochschulen bereit.
Das australische Department of Education, Science and
Training (Ministerium für allgemeine und berufliche
Bildung und Wissenschaft) stellt Zuschussmittel für
die unmittelbare Verwendung durch die australischen
Hochschulen bereit. Das Australian Vice-Chancellors’
Committee verwaltet das Projekt für das Ministerium.
Für die europäischen Teilnehmerländer gilt Folgendes:
Die für das dreijährige Projekt gewährte Finanzhilfe
für die europäischen Hochschulen kann insgesamt bis
zu 295 000 Euro betragen. Dieser Betrag wird folgendermaßen
aufgeteilt: Mindestens zwei Drittel des gesamten Förderbetrags
– 200 000 Euro der verfügbaren Gesamtmittel von 295
000 Euro – sind für Stipendien zur Mobilität der Studierenden
reserviert. Jeder europäische Austauschstudierende erhält
ein Stipendium von durchschnittlich 700 Euro pro Monat.
Außerdem wird jedem Studierenden ein Reisekostenzuschuss
in Höhe von durchschnittlich 1000 Euro gezahlt. Der
Restbetrag kann für Personalaustausch und andere Aktivitäten
verwendet werden, die direkt mit der Entwicklung und
Durchführung des Programms zusammenhängen. Außerdem
sind aus diesem Betrag Stipendien zu zahlen, die Studierenden
für die Mobilität innerhalb Europas gewährt werden.
Die Kommission übernimmt höchstens 75 % der zuschussfähigen
Gesamtkosten des Projekts. Es ist vorgesehen, im Rahmen
der vorliegenden Aufforderung ein oder zwei Projekte
auszuwählen.
In Australien:
Die für das dreijährige Projekt gewährte Finanzhilfe
für die australischen Hochschulen kann insgesamt bis
zu 500 000 australische Dollar betragen. Dieser Betrag
wird folgendermaßen aufgeteilt: Mindestens zwei Drittel
des gesamten Förderbetrags – 340 000 australische Dollar
der verfügbaren Gesamtmittel von 500 000 australischen
Dollar – sind für Stipendien zur Mobilität der Studierenden
reserviert. Jeder australische Austauschstudierende
erhält ein Stipendium von durchschnittlich 1 000 australische
Dollar pro Monat. Außerdem wird jedem Studierenden ein
Reisekostenzuschuss in Höhe von durchschnittlich 1 600
australischen Dollar gezahlt. Der Restbetrag kann für
Personalaustausch und andere Aktivitäten verwendet werden,
die direkt mit der Entwicklung und Durchführung des
Programms zusammenhängen. Außerdem sind aus diesem Betrag
Stipendien zu zahlen, die Studierenden für die Mobilität
innerhalb Europas gewährt werden. Es ist vorgesehen,
im Rahmen der vorliegenden Aufforderung ein oder zwei
Projekte auszuwählen. |
|
Projektdauer
|
| |
|
Deadline
|
| 16. Juni 2004 |
|
Kontakt
|
Europäische
Kommission
Generaldirektion Bildung und Kultur
Herrn Martin Westlake,
Leiter des Referats A/5
200, rue de la Loi B-1049 Brüssel
Die Anträge können auch persönlich (von einem beauftragten
Vertreter oder durch einen privaten Kurierdienst)
abgeliefert werden, und zwar bis spätestens 17.6.2002,
16 Uhr, beim
Sekretariat des Referats EAC/A/5
rue Belliard 5-7,
Büro 8/24,
B-1040 Brüssel, Belgien
Antragsteller aus Europa erhalten bei der folgenden
Stelle weitere Informationen:
Nicole Versijp
Generaldirektion Bildung und Kultur
Europäische Kommission
Rue de la Loi 200
B7 8/30
B- 1049 Brüssel
Telefon: (+32-2) 296 66 64
Telefax: (+32-2) 295 57 19
E-Mail: nicole.versijp@cec.eu.int
Einreichung von Vorschlägen in Australien
Australian Vice-Chancellors’ Committee
Margaret Smith
Project Manager
International Relations
GPO Box 1142
CANBERRA ACT 2601
Die Anträge können auch persönlich (von einem beauftragten
Vertreter oder durch einen privaten Kurierdienst)
abgeliefert werden, und zwar bis spätestens 17.6.2002,
16 Uhr, im Büro des
Australian Vice-Chancellors’ Committee, 1 Geils Court,
Deakin, Australian Capital Territory. Lassen Sie sich
von dem Beamten, der den Antrag entgegennimmt, eine
unterzeichnete und datierte Empfangsbestätigung ausstellen.
Antragsteller aus Australien erhalten bei der folgenden
Stelle weitere Informationen:
Margaret Smith
Project Manager International Relations
Australian Vice-Chancellors’ Committee
1 Geils Court DEAKIN ACT 2601
Telefon: (+61 2) 6285 8200
Telefax: (+61 2) 6285 8215
E-Mail: Margaret.smith@avcc.edu.au
|
|
|
|
Europäische
Institutionnen
|
|
|
|
|