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Referenz
C15
zuletzt bearbeitet am
07.04.2004
Programm Titel
Kooperations-Pilotprojekt EU-Australien in der Hochschulbildung
Amtsblatt/Haushaltslinie
Generaldirektion
Bildung und Kultur
Ziele
Die Gemeinsame Erklärung betont, wie wichtig es ist, ein besseres Verständnis und mehr Austausch zwischen den Völkern der Mitgliedstaaten der EU und der Bevölkerung Australiens zu fördern, einschließlich einer umfassenderen gegenseitigen Kenntnis der Sprachen, Kulturen und Institutionen.
Hierzu sieht die gemeinsame Erklärung vor, dass der Dialog gefördert wird, mit dem Ziel einer Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich allgemeine und berufliche Bildung, der Unterstützung von Maßnahmen zum Ausbau von Verbindungen in den Bereichen Kommunikation, Information, Kultur und Bildung, einschließlich des Studenten- und Jugendaustauschs, sowie weiter des Austauschs von Erfahrungen und Information unter anderem zur Anerkennung akademischer und anderer Qualifikationen, neuer Bildungsmethoden und von Partnerschaften zwischen Einrichtungen und Akteuren im Bereich allgemeine und berufliche Bildung.
Dies ist der Kontext für die vorliegende gemeinsame Aufforderung der Europäischen Gemeinschaft und Australiens zur Einreichung von Vorschlägen für ein/zwei multilaterale(s), an Studierende gerichtete(s) Projekt(e), das/die als Modell für eine künftige fundierte und nachhaltige Zusammenarbeit zwischen der EU und Australien im Hochschulbereich dienen kann/können.
Projektlaufzeit und geförderte Aktivitäten
Das Pilotprojekt wird über einen Zeitraum von drei Jahren gefördert. Hauptziel des Projekts ist die Schaffung von Rahmenbedingungen für die Mobilität von Studierenden auf Graduiertenebene (d. h. Hauptstudium oder separater Magister- bzw. Aufbaustudiengang).
Die Projekte sollten so ausgelegt sein, dass sie auch über die Laufzeit der Unterstützung durch das Programm weiter bestehen. Ein wichtiger Aspekt ist bei jedem Projekt die Verbreitung von Produkten und Ergebnissen. Projekte sollten eine Modellfunktion für ihren Bereich erfüllen.
Der Vorschlag sollte auch Strategien für die Nachhaltigkeit des Projekts und für die Verbreitung der Ergebnisse enthalten.
Das Pilotprojekt sollte die folgenden Komponenten beinhalten:
Gemeinsamer Studienplan
Die europäischen und australischen Hochschulen sollten einen gemeinsamen Studienplan vorlegen, der ein Austauschprogramm für Studierende beinhaltet und zum Erwerb eines Abschlusses auf Graduiertenebene (z. B. M. A.) an jeder beteiligten Hochschule führt.
Der Studienplan muss vorsehen, dass die australischen Studierenden Aufenthalte in zwei oder mehr der beteiligten europäischen Hochschulen absolvieren. Für Studierende aus den EU-Mitgliedstaaten
(„europäische Studierende") muss der Studienplan vorsehen, dass sie einen Studienaufenthalt an einer anderen (nicht mit ihrer Heimateinrichtung identischen) europäischen Hochschule sowie einen Studienaufenthalt in einer oder mehreren australischen Hochschulen absolvieren.
Mobilität der Studierenden
Das Pilotprojekt sollte sich an Studierende auf Graduiertenebene wenden. Die Teilnahme am Programm sollte zum Erwerb eines Hochschulabschlusses führen. Dabei kann es sich um ein gemeinsam ausgestelltes Zeugnis oder alternativ die Anerkennung der Studienzeiten im Ausland als integralen Bestandteil des Studiums durch die Heimateinrichtung handeln.
Teilnehmerzahl: Es sollten auf jeder Seite insgesamt 25 bis 40 Studierende am Austausch teilnehmen. Die Studierendenströme sollten hinsichtlich der Anzahl der Teilnehmer und der Dauer der Aufenthalte ausgeglichen sein.
Studiendauer: Die europäischen und australischen Studierenden sollten mindestens ein Studiensemester (bzw. fünf Kalendermonate) und höchstens zwei Studiensemester (bzw. zehn Kalendermonate) an der gastgebenden australischen bzw. europäischen Einrichtung verbringen.
Die europäischen Studierenden sollten im Rahmen des Programms außerdem einen mindestens zweiwöchigen Studienaufenthalt an einer der anderen europäischen Einrichtungen absolvieren.
Studiengebühren: Die ins Ausland gehenden Studierenden zahlen bereits an ihrer Heimateinrichtung Studiengebühren und sollten daher keine zusätzlichen Gebühren an ihre Gasteinrichtung abführen müssen. Gemeint sind damit Gebühren für Unterricht, Einschreibung, Prüfungen sowie die Benutzung von Bibliotheken und Labors.
Anerkennung von Studien- und Ausbildungszeiten: Die an der Gasteinrichtung absolvierten Studienzeiten sollten als Teil des Studienplans der Heimateinrichtung betrachtet werden. Es sind daher unbedingt Vorkehrungen für die Anerkennung der Studienleistungen im Rahmen des ECTS (Europäisches System zur Anrechnung von Studienleistungen) oder des UCTS (UMAP Credit Transfer Scheme) zu treffen. Die Anerkennungssysteme innerhalb der Europäischen Gemeinschaft einerseits und Australiens andererseits sowie zwischen Europa und Australien sind in der Praxis sehr komplex. Das Europäische System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) wird in Europa seit über einem Jahrzehnt angewandt und auch in verschiedenen internationalen Kooperationsprojekten erfolgreich genutzt. Für die europäischen Partner der beteiligten Zusammenschlüsse stehen begrenzte Mittel für die korrekte Anwendung des ECTS zur Verfügung.
Informationen zu diesem System sind zu finden unter: http://europa.eu.int/comm/education/socrates/ects.html
Das UMAP Credit Transfer Scheme (UCTS) wird derzeit im asiatisch-pazifischen Raum erprobt und ist unmittelbar mit dem ECTS kompatibel. Nähere Informationen zum UCTS sind zu finden unter www.umap.org.
Betreuung der Studierenden: Die Partnereinrichtungen richten Betreuungsdienste für die Gaststudierenden ein, damit sie in gleicher Weise an den Studienveranstaltungen teilnehmen können wie die einheimischen Studierenden.
Auswahl der Studierenden: Für die Auswahl der Studierenden sind die am Projekt teilnehmenden europäischen und australischen Hochschulen zuständig. Sie legen auch die hierfür angewandten Verfahren fest. Die vorgesehenen Mechanismen für die Auswahl der Studierenden müssen im Projektvorschlag beschrieben werden.
Vorbereitung der Mobilität: Die Studierenden müssen in geeigneter Weise auf die Teilnahme an der Mobilitätsmaßnahme vorbereitet werden, was auch eine Vorbereitung auf Sprache und Kultur des Gastlandes umfasst. Im ersten Jahr sollte die Klärung von Einzelaspekten der Programmdurchführung im Mittelpunkt der Projektaktivitäten stehen (Anerkennung von Leistungsnachweisen bzw. deren Übertragung zwischen den Einrichtungen, Befreiung von Studiengebühren sowie Vorbereitung der Studierenden auf die Kultur). Außerdem soll das erste Jahr dazu dienen, die notwendigen Vorkehrungen für die Studierendenbetreuung zu treffen, die Lehrpläne aufzustellen und die für das Projekt benötigte administrativen Infrastruktur aufzubauen. In der zweiten Phase (bestehend aus dem zweiten und dritten Projektjahr) steht dann die Mobilität der Studierenden im Vordergrund.

Mobilität des Personals
Lehrer, Ausbilder, Manager und andere Spezialisten können an strukturierten Austausch- und Abordnungsprogrammen im Rahmen des Projekts teilnehmen. Austausch und Abordnung sind zwischen den Projektpartnern zu regeln und sollen auf die Stärkung der Beziehungen zwischen den Universitäten auf administrativer Ebene abzielen, weiter auf die Entwicklung einer Zusammenarbeit bei der Leistungsbewertung und/oder auf die Effizienzsteigerung der Hochschulverwaltung. Die Mobilität des Personals muss im Zusammenhang mit anderen Projektaktivitäten wie Programmplanung, Lehrtätigkeit, Verbreitung und ggf. Lehrplanentwicklung stehen.

Evaluierungsplan

Die Projektpartner sollten einen detaillierten Evaluierungsplan aufstellen, in dem die Ziele und erwarteten Ergebnisse des Projekts festgehalten sind und angegeben wird, welche qualitativen und quantitativen Indikatoren zur Messung des Erfolgs des Projekts verwendet werden sollen.

Nachweis für das Engagement der Einrichtungen
Die federführenden europäischen und australischen Hochschulen sollten zusammen mit ihren Partnern einen ausführlichen Vorschlag erarbeiten, der insbesondere eine Beschreibung des vorgesehenen gemeinsamen Programms sowie der Vorkehrungen beinhaltet, die für einen ausgewogenen Studierendenaustausch, für die Anerkennung von Studienleistungen und für die Befreiung von Studiengebühren an der Gasteinrichtung getroffen werden sollen. Jede Hochschule muss ein Verpflichtungsschreiben eines Mitglieds der Hochschulleitung (z. B. Rektor, Präsident, Direktor, Dekan, Vice-Chancellor, Provost) vorlegen, aus dem hervorgeht, dass die Hochschule den Vorschlag unterstützt und die darin vorgesehenen Modalitäten einhalten wird. Die Verpflichtungsschreiben müssen auch angeben, wie das Projekt sich in die allgemeine internationale Strategie der Einrichtung einfügt.
Zielgruppe
Das Projekt sollte von einem Zusammenschluss durchgeführt werden, dem mindestens drei Hochschulen aus drei Mitgliedstaaten der EU (im Folgenden als „europäische Hochschulen“ bezeichnet) sowie mindestens drei Hochschulen aus Australien (im Folgenden „australische Hochschulen“ genannt) angehören. Bevorzugt werden Zusammenschlüsse australischer Hochschulen aus drei verschiedenen Bundesstaaten.
Für die Zwecke dieser Aufforderung gilt folgende Begriffsbestimmung:
„Hochschule“: Jede Einrichtung, an der gemäß den geltenden Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten Hochschulqualifikationen oder -abschlüsse erlangt werden können, ungeachtet ihrer jeweiligen Bezeichnung.
„Studierende“: alle Personen, die Bildungs- oder Ausbildungskurse oder –programme einer Hochschule gemäß vorstehender Definition absolvieren und von den zuständigen Behörden anerkannt oder finanziell unterstützt werden.
Fördergebiet
 
Finanzierung
Die Europäische Kommission, Generaldirektion Bildung und Kultur (nachstehend „GD EAC“ genannt), stellt Zuschussmittel für die unmittelbare Verwendung durch die europäischen Hochschulen bereit.
Das australische Department of Education, Science and Training (Ministerium für allgemeine und berufliche Bildung und Wissenschaft) stellt Zuschussmittel für die unmittelbare Verwendung durch die australischen Hochschulen bereit. Das Australian Vice-Chancellors’ Committee verwaltet das Projekt für das Ministerium.
Für die europäischen Teilnehmerländer gilt Folgendes:
Die für das dreijährige Projekt gewährte Finanzhilfe für die europäischen Hochschulen kann insgesamt bis zu 295 000 Euro betragen. Dieser Betrag wird folgendermaßen aufgeteilt: Mindestens zwei Drittel des gesamten Förderbetrags – 200 000 Euro der verfügbaren Gesamtmittel von 295 000 Euro – sind für Stipendien zur Mobilität der Studierenden reserviert. Jeder europäische Austauschstudierende erhält ein Stipendium von durchschnittlich 700 Euro pro Monat. Außerdem wird jedem Studierenden ein Reisekostenzuschuss in Höhe von durchschnittlich 1000 Euro gezahlt. Der Restbetrag kann für Personalaustausch und andere Aktivitäten verwendet werden, die direkt mit der Entwicklung und Durchführung des Programms zusammenhängen. Außerdem sind aus diesem Betrag Stipendien zu zahlen, die Studierenden für die Mobilität innerhalb Europas gewährt werden. Die Kommission übernimmt höchstens 75 % der zuschussfähigen Gesamtkosten des Projekts. Es ist vorgesehen, im Rahmen der vorliegenden Aufforderung ein oder zwei Projekte auszuwählen.
In Australien:
Die für das dreijährige Projekt gewährte Finanzhilfe für die australischen Hochschulen kann insgesamt bis zu 500 000 australische Dollar betragen. Dieser Betrag wird folgendermaßen aufgeteilt: Mindestens zwei Drittel des gesamten Förderbetrags – 340 000 australische Dollar der verfügbaren Gesamtmittel von 500 000 australischen Dollar – sind für Stipendien zur Mobilität der Studierenden reserviert. Jeder australische Austauschstudierende erhält ein Stipendium von durchschnittlich 1 000 australische Dollar pro Monat. Außerdem wird jedem Studierenden ein Reisekostenzuschuss in Höhe von durchschnittlich 1 600 australischen Dollar gezahlt. Der Restbetrag kann für Personalaustausch und andere Aktivitäten verwendet werden, die direkt mit der Entwicklung und Durchführung des Programms zusammenhängen. Außerdem sind aus diesem Betrag Stipendien zu zahlen, die Studierenden für die Mobilität innerhalb Europas gewährt werden. Es ist vorgesehen, im Rahmen der vorliegenden Aufforderung ein oder zwei Projekte auszuwählen.
Projektdauer
 
Deadline
16. Juni 2004
Kontakt
Europäische Kommission
Generaldirektion Bildung und Kultur
Herrn Martin Westlake,
Leiter des Referats A/5
200, rue de la Loi B-1049 Brüssel

Die Anträge können auch persönlich (von einem beauftragten Vertreter oder durch einen privaten Kurierdienst) abgeliefert werden, und zwar bis spätestens 17.6.2002, 16 Uhr, beim
Sekretariat des Referats EAC/A/5
rue Belliard 5-7,
Büro 8/24,
B-1040 Brüssel, Belgien

Antragsteller aus Europa erhalten bei der folgenden Stelle weitere Informationen:
Nicole Versijp
Generaldirektion Bildung und Kultur
Europäische Kommission
Rue de la Loi 200
B7 8/30
B- 1049 Brüssel
Telefon: (+32-2) 296 66 64
Telefax: (+32-2) 295 57 19
E-Mail: nicole.versijp@cec.eu.int

Einreichung von Vorschlägen in Australien

Australian Vice-Chancellors’ Committee
Margaret Smith
Project Manager
International Relations
GPO Box 1142
CANBERRA ACT 2601

Die Anträge können auch persönlich (von einem beauftragten Vertreter oder durch einen privaten Kurierdienst) abgeliefert werden, und zwar bis spätestens 17.6.2002, 16 Uhr, im Büro des
Australian Vice-Chancellors’ Committee, 1 Geils Court, Deakin, Australian Capital Territory. Lassen Sie sich von dem Beamten, der den Antrag entgegennimmt, eine unterzeichnete und datierte Empfangsbestätigung ausstellen.
Antragsteller aus Australien erhalten bei der folgenden Stelle weitere Informationen:
Margaret Smith
Project Manager International Relations
Australian Vice-Chancellors’ Committee
1 Geils Court DEAKIN ACT 2601
Telefon: (+61 2) 6285 8200
Telefax: (+61 2) 6285 8215
E-Mail: Margaret.smith@avcc.edu.au

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