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Referenz |
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C09 |
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zuletzt
bearbeitet am |
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07.07.2004 |
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Programm
Titel |
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Kultur
2000
Aufruf zur Einreichung von Anträgen für
2005 |
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Amtsblatt/Haushaltslinie |
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(2004/C 174/21) |
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Generaldirektion
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Bildung
und Kultur |
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Ziele
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Das Programm „Kultur 2000“ trägt zur Förderung eines gemeinsamen Kulturraums der europäischen Völker bei. Alljährlich unterstützt die Gemeinschaft einjährige und mehrjährige kulturelle Veranstaltungen und Projekte, die im Rahmen von Partnerschaften oder Netzen durchgeführt werden. Einjährige Projekte müssen Kulturakteure aus mindestens drei am Programm teilnehmenden Ländern einbeziehen, während an mehrjährigen Projekten Kulturakteure aus mindestens fünf Teilnehmerländern mitwirken müssen.
Im Rahmen von Maßnahme 1 (einjährige Projekte) leistet das Programm „Kultur 2000“ Unterstützung in den Bereichen Musik, darstellende Kunst, Kulturerbe, bildende und visuelle Kunst, Literatur sowie Bücher und Übersetzung. Im Rahmen von Maßnahme 2 (mehrjährige Projekte) leistet das Programm „Kultur 2000“ Unterstützung in den Bereichen Musik, darstellende Kunst, Kulturerbe, bildende und visuelle Kunst, Literatur und Bücher.
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Förderfähige Antragsteller |
Förderfähig sind öffentliche und private Einrichtungen mit eigener Rechtsform, die hauptsächlich im kulturellen Bereich tätig sind.
Die Einrichtungen müssen in einem der folgenden, am Programm teilnehmenden Länder niedergelassen sein:
- einem der 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Stand: 1. Mai 2004;
- einem der drei EFTA/EWR-Länder (Island, Liechtenstein und Norwegen);
- einem der Kandidatenländer, für die die erforderlichen Vorkehrungen zur Teilnahme getroffen wurden.
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Budget und Laufzeit der Projekte |
Das Gesamtbudget für Projekte, die im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen unterstützt werden, beläuft sich auf ca. 28 Mio. EUR (Maßnahme 1 und Maßnahme 2).
Für einjährige Projekte kann eine Finanzhilfe zwischen 50 000 EUR und 150 000 EUR beantragt werden, die jedoch 50 % der förderfähigen Gesamtkosten des Projekts nicht überschreiten darf.
Bei Übersetzungsprojekten deckt die Gemeinschaftshilfe das Honorar des/der Übersetzer(s) für alle in dem Antrag enthaltenen Bücher ab (mindestens vier, höchstens zehn förderfähige Bücher), sofern das Honorar insgesamt 50 000 EUR bzw. 60 % der gesamten dabei anfallenden Kosten nicht übersteigt. Für mehrjährige Projekte kann eine Finanzhilfe zwischen 50 000 EUR und 300 000 EUR pro Jahr beantragt werden, die jedoch 60 % der förderfähigen Gesamtkosten des Projekts nicht überschreiten darf.
Die Projekte müssen vor dem 15. November 2005 beginnen. Die Laufzeit der einjährigen Projekte darf zwölf Monate nicht überschreiten. Die Laufzeit der mehrjährigen Projekte darf nicht weniger als 24 Monate und nicht mehr als 36 Monate betragen.
In Ausnahmefällen und bei hinreichender Begründung durch den Zuschussempfänger kann die Projektlaufzeit mittels eines Änderungsverfahrens um maximal sechs Monate verlängert werden.
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Deadline |
Für die Einreichung der Anträge auf Gemeinschaftshilfe gelten folgende Fristen:
- 15. Oktober 2004 bei einjährigen Projekten und Übersetzungsprojekten;
- 29. Oktober 2004 bei mehrjährigen Projekten.
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Kontakt |
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Europäische
Institutionnen
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