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Referenz
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A29
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zuletzt
bearbeitet am
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07.04.2003
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Programm
Titel
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Dienstleistungen
für die Unternehmensentwicklung“, veröffentlicht von
der Proinvest-Verwaltungsstelle (PRIMS/CDE)
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Amtsblatt/Haushaltslinie
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(2003/C
79/05)
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Generaldirektion
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EuropeAid/115454/D/G/ACP
Bezeichnung: Dienstleistungen für die Unternehmensentwicklung
Projektnummer: 8-ACP-TPS-108 — 8. EEF/Intra-AKP
Proinvest-Haushaltslinien: 1.3.1 und 1.3.2
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Ziele
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Beschreibung
der geplanten Tätigkeiten
Die Initiativen im Bereich Dienstleistungen für die
Unternehmensentwicklung werden von Vermittlern (siehe
Ziffer 7) vorgeschlagen (und durchgeführt, sofern genehmigt),
deren Tätigkeitsfeld Investitionen und Kooperationsvereinbarungen
zwischen Unternehmen umfasst.
- Kapazitätsaufbau und Ad-hoc-Schulungen für AKP-Vermittlerorganisationen
(Tätigkeitscode Nr. 131): Unterstützung von Vermittlerorganisationen
beim Kapazitätsaufbau und bei Ad-hoc-Schulungen im Zusammenhang
mit der Investitionsförderung, damit die Organisationen
das Spektrum ihrer investitionsbezogenen Dienstleistungen
für die Unternehmensentwicklung ausweiten können. Das
Ziel besteht darin, ausgewählte Vermittlerorganisationen
mit dem einschlägigen Sachwissen und den entsprechenden
Instrumenten für die Unterstützung von Unternehmen und
ihren Mitgliedern bei der Durchführung von Investitionen
und Partnerschaftsvereinbarungen auszustatten.
- Stärkung der Investitionsförderungseinrichtungen
auf regionaler Ebene (Tätigkeitscode Nr. 132): Unterstützung
von Investitionsförderungseinrichtungen und Exportförderungszonen
beim Kapazitätsaufbau und bei Ad-hoc-Schulungen, damit
sie das Spektrum ihrer Dienstleistungen für die Unternehmensentwicklung
ausweiten können. Das Ziel besteht darin, ausgewählte
Investitionsförderungseinrichtungen und Exportförderungszonen
mit dem einschlägigen Sachwissen und den entsprechenden
Instrumenten für die Unterstützung ihrer Klientel bei
der Förderung und Durchführung von Investitionen und
Partnerschaftsvereinbarungen auszustatten.
Die vorgeschlagenen Projekte sollten regionale Tragweite
haben und ergebnisorientiert sein. |
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Zielgruppe
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Tätigkeitscode
Nr. 131:
Bei den Zuschussempfänger muss es sich um Zusammenschlüsse
von mindestens zwei AKP-Vermittlerorganisationen (ohne
SADC-Vermittlerorganisationen) handeln, deren Tätigkeitsfeld
Investitionen und Kooperationsvereinbarungen zwischen
Unternehmen umfasst. Dazu zählen AKPVermittlerorganisationen
wie Handelskammern und Industrie-, Berufs- und Fachverbände,
Arbeitgeberverbände und Finanzinstitute. Diese Anforderung
erfüllen auch Anträge von regionalen Organisationen
des Privatsektors, in denen mindestens zwei Länder vertreten
sind.
Tätigkeitscode
Nr. 132:
Regionale Investitionsförderungseinrichtungen der AKP
und/oder Gruppen von mindestens zwei Investitionsförderungseinrichtungen
von AKP-Ländern (einschließlich Exportförderungszonen),
die in derselben Region auf nationaler Ebene tätig sind.
Zu Einzelheiten siehe „Leitfaden für Antragsteller“. |
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Fördergebiet
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| Sämtliche
AKP-Länder (mit Ausnahme der SADC-Länder ( Die Investitionsförderungsmaßnahmen
in den Ländern der Entwicklungsgemeinschaft Südliches
Afrika (SADC) werden aus dem Investitionsförderprogramm
EU-SADC (ESIP) in enger Zusammenarbeit mit Proinvest
finanziert.). Eine subregionale/regionale Dimension
(mindestens zwei Organisationen aus zwei verschiedenen
AKPLändern oder eine regionale Organisation, in der
mindestens zwei Länder vertreten sind) ist obligatorisch.
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Finanzierung
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Im
Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
verfügbarer Gesamtbetrag 870 000 EUR
a) Mindestzuschuss je Projekt Keine Angaben
b) Maximaler Zuschuss je Projekt 70 000 EUR
c) Höchstanteil der durch Proinvest gedeckten Projektkosten
67 % |
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Projektdauer
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| Neun
Monate (Wird die Durchführung der Tätigkeit nicht innerhalb
von drei Monaten nach der Notifizierung eingeleitet,
so wird die Genehmigung zurückgezogen, es sei denn,
die Verzögerung wird gebührend begründet und vorab von
Proinvest genehmigt.) ab dem Datum der Genehmigung des
Zuschlags. Weitere Einzelheiten finden Sie in dem genannten
„Leitfaden für Antragsteller“. |
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Deadline
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15. September 2003
und 15. Oktober 2003 |
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Kontakt
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Europäische
Institutionnen
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