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Referenz
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A26
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zuletzt
bearbeitet am
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27.08.2002
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Programm
Titel
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Aufruf
zur Interessensbekundung im Hinblick auf die Auswahl
der Bewerber, die zur Einreichung eines Vorschlags
für das Programm zur Bekämpfung armutsbedingter Krankheiten
in den Entwick- lungsländern:
Bekämpfung von HIV/Aids
aufgefordert werden
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Amtsblatt/Haushaltslinie
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(2002/C
203/13)
Bekämpfung
armutsbedingter Krankheiten in den Entwick- lungsländern:Bekämpfung
von HIV/Aids.
B7-6211
Kennnummer EuropeAid/114433/C/G
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Generaldirektion
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EuropeAid
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Ziele
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Die Projekte,die im
Rahmen dieses Aufrufs zur Interessensbekundung finanziert
werden können , müssen die Bekämpfung von HIV/Aids
betreffen und den nachstehenden Prioritäten und Grundsätzen
entsprechen.
Die Europäische Kommission möchte Maßnahmen unterstützen,mit
denen die Wirksamkeit von Programmen zur HIV-/Aids-Prävention
sowie zur Behandlung und Pflege von Infizierten und
Kranken verbessert wird.
Die Maßnahmen richten sich insbesondere an junge Menschen,einschließlich
armer und gefährdeter Bevölkerungsgruppen. —Informations-,Bildungs-und
Kommunikationsmaßnahmen zur Veränderung von Verhaltensweisen,
wobei darauf zu achten ist,dass die sozialen,
gesundheitlichen,wirtschaftlichen und kulturellen
Rahmenbedingungen die gewünschten Entwicklungen möglich
machen.
—Ausbau folgender Dienste,um den Jugendlichen und
insbesondere jungen Frauen einen besseren Zugang zu
besseren Leistungen zu ermöglichen und ihre Anfälligkeit
für HIV-Infektionen zu verringern:
Forschung,Aktionen und Ausbildung für die Organisation
des Gesundheitssystems,Anpassung von Maßnahmen und
Programmen zur Prävention von HIV/ Aids,Behandlung
und Pflege von Patienten. Hauptgrundsätze
—Entwicklung neuer Konzepte,Mittel und/oder Dienste
gemäß den „Millenium Development Goals “ hinsichtlich
der Bekämpfung von HIV/Aids. —Ergänzung der übrigen
Entwicklungsinstrumente sowie der Instrumente der
Hilfe im Allgemeinen und der europäischen Hilfe im
Besonderen.
Besondere Aufmerksamkeit gilt Situationen,in denen
andere Instrumente nicht eingesetzt werden können.
—Berücksichtigung von Aspekten der Durchführbarkeit
und Nachhaltigkeit durch die Anpassung der Maßnahmen
an eine große Zahl von Begünstigten.
—Einbeziehung der Belange der Jugendlichen,die den
am stärksten benachteiligten und gefährdeten Bevölkerungsschichten
angehören. —Einbeziehung der Gleichstellung der Geschlechter
auf Ebene des Gesundheitssystems und der Aids-Bekämpfungsprogramme
für Jugendliche und insbesondere junge Frauen,vor
allem,was Fragen zu sexuellen Beziehungen betrifft,da
junge Frauen aus biologischen,sozialen und wirtschaftlichen
Gründen besonders gefährdet sind,Zwängen unterliegen
und verschiedenen Formen von Gewalt zuhause,in der
Schule,am Arbeitsplatz und in anderen sozialen Bereichen
ausgesetzt sind. —Unterstützung der Maßnahmen,Strategien
und Prioritäten der Gesundheitssysteme und -programme
in den betreffenden Gebieten. —Förderung einer effizienten
Zusammenarbeit zwischen den aus einem oder mehreren
Ländern kommenden Partnern,wobei der Kampf gegen HIV/Aids
in die Armutsbekämpfungsmaßnahmen einbezogen wird.
—Einbeziehung der Aspekte Forschung,Aktion und Ausbildung
in die Entwicklung.
—Nachweis eines Potenzials zur Stärkung der Kapazitäten
der Entwicklungsländer und der lokalen Netze.
—Erzielung messbarer Ergebnisse im Bereich der Gesundheit,der
Verbesserung der Lebensbedingungen und der Minderung
der Armut.
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Zielgruppe
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Die an dem vorliegenden
Aufruf zur Interessensbekundung interessierten Einrichtungen
müssen als aus mindestens drei Partnern bestehende Konsortien
auftreten.
Im Rahmen des Konsortiums muss jede der drei Arten von
Maßnahmen (Forschung,Aktionen,Ausbildung) von einem
auf diesen Bereich spezialisierten Partner repräsentiert
werden.
Dem Konsortium müssen mindestens eine nichtstaatliche
öffentliche Einrichtung und eine Einrichtung des Privatsektors
angehören.
Das Konsortium benennt eines seiner Mitglieder zur federführenden
Einrichtung,die als Antragsteller auftritt.
Mindestens eines der Mitglieder des Konsortiums —der
Antragsteller oder einer der Partner —muss seinen Sitz
in einem begünstigten Land haben,das Projektstandort
ist. Neben den oben genannten Kategorien von Antragstellern
können die Partner der unten stehenden Kategorie ange-
hören:
—internationalen Organisationen.
Weitere Einzelheiten zur Bildung der Konsortien sind
Abschnitt 2.1.2 des Leitfadens für den vorliegenden
Aufruf zur Interessensbekundung zu entnehmen. |
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Fördergebiet
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Entweder Projekte,die
die am stärksten benachteiligten und gefährdeten Gruppen
in den am wenigsten entwickelten Ländern und den Ländern
mit geringem Einkommen einbeziehen,wie sie in der von
dem Entwicklungshilfeausschuss der OECD erstellten Liste
der Hilfeempfänger festgelegt sind (siehe Liste der
Länder im Anhang des Leitfadens,Anhang C),
oder Projekte,die für die am stärksten benachteiligten
und gefährdeten Gruppen in den Entwicklungsländern bestimmt
sind,in denen es eine große Zahl armer und ausgegrenzter
Gruppen gibt,sofern die Maßnahmen in diesen Ländern
partnerschaftlich mit einem oder mehreren der Länder
der oben genannten Länder durchgeführt werden.
Die Projekttätigkeiten müssen in mindestens zwei verschiedenen
Länder oder zwei verschiedenen Regionen innerhalb desselben
Landes stattfinden. |
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Finanzierung
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Verfügbarer
Gesamtbetrag für diesen Aufruf zur Interessensbekundung:
22 Mio.EUR.
Höchst-und Mindestzuschüsse
a) Mindestzuschuss je Projekt: 2,5 Mio.EUR.
b) Höchstzuschuss je Projekt: 5 Mio.EUR.
Ein Zuschuss darf 90 % der gesamten förderfähigen Kosten
des Projekts nicht überschreiten.
Der Saldo muss aus den Eigenmitteln des Antragstellers
oder der Partner oder durch andere Quellen als dem Haushalt
der Europäischen Ge- meinschaften finanziert werden.
Ein einziger Zuschuss je Antragsteller. Eine Einrichtung
kann sich an mehreren Partnerschaften beteiligen,jedoch
nur einmal als Antragsteller auftreten.
Höchstzahl der zu gewährenden Zuschüsse 8.
Vorläufiger Termin für die Bekanntgabe der Ergebnisse
des Vergabeverfahrens März 2003. |
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Projektdauer
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| höchstens 36 Monate |
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Deadline
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24.10.2002 um 16.00
Uhr
Nicht fristgerecht bei der Europäischen Kommission
eingegangene Interessensbekundungen können nicht berücksichtigt
werden. |
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Kontakt
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EuropeAid-HIV@cec.eu.int
http://europa.eu.int/comm/europeaid/index_de.htm
Die Auswahl der Vorschläge erfolgt in zwei Etappen:
1.Auswahl von höchstens 20 Antragstellern anhand der
von diesen und ihren Partnern im Rahmen der Interessensbekundung
vorgelegten Unterlagen,
2.Auswahl der eigentlichen Vorschläge,die von den
nach dem Aufruf zur Interessensbekundung ausgewählten
Antragstellern vorgelegt werden.
Einzelheiten zu den Kriterien für die Auswahl der
Antragsteller und der Vorschläge sind Abschnitt 2.1
des unter Ziffer 12 genannnten Leitfadens für Antragsteller
zu entnehmen. Für
die Einreichung der Interessensbekundungen ist ausschließlich
das dem unter Ziffer 12 genannten Leitfaden für Antragsteller
beigefügte Formular für Interessensbekundungen zu
verwenden,dessen Bestimmungen und Form strikt eingehalten
werden müssen.
Für jede Interessensbekundung sind vom Antragsteller
ein unterschriebe- nes Original und zwei Kopien einzureichen.
Außerdem sind zwei Kopien auf separaten Disketten
einzureichen, deren Format mit MS Word 6 oder einer
früheren Version oder RTF kompatibel sein muss. Ausführliche
Angaben zu dem vorliegenden Aufruf zur Interessensbekundung
sind dem Leitfaden für Antragsteller zu entnehmen,der
zur gleichen Zeit wie dieser Aufruf auf obiger Website
von EuropeAid veröffentlicht wird.
Fragen zu diesem Aufruf zur Interessensbekundung sind
per E-Mail (unter Angabe der unter Ziffer 1 aufgeführten
Kennnummer) an
EuropeAid-HIV@cec.eu.int
zu richten.
Den Antragstellern wird empfohlen,die oben genannte
Website während der Einreichungsfrist regelmäßig zu
besuchen,da die Kommission dort häufig gestellte Fragen
und die entsprechenden Antworten (FAQ) veröffentlichen
wird.
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Europäische
Institutionnen
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