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Referenz
A23
zuletzt bearbeitet am
14.05.2002
Programm Titel
Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen
(VP/2002/011)
Maßnahmen für Studien und Analysen über die soziale Lage,Demographie und Familie
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2002/C 112/09)
B3-4102
Generaldirektion
Beschäftigung und Soziales
Ziele

Die Zuschüsse,die im Rahmen des vorliegenden Aufrufs zur Einreichung von Projektvorschlägen gewährt werden,sollen Analysen zugute kommen,die von der Kommission im sozialen Bereich gefördert werden.
Die Kommission erhofft sich aktuelle quantitative Daten,Analysen und Methoden,die auf den neuesten Erkenntnissen und Erfahrungen basieren,die in Europa in den betreffenden Bereichen vorliegen.
Die Ergebnisse müssen es ermöglichen,die Aufgaben in den genannten Bereichen neu zu formulieren, sie sollen die sich abzeichnenden Spannungen und die erforderlichen Anpassungen deutlich machen und damit den Blick auf die langfristige Agenda eröffnen.
Im Rahmen dieses Aufrufs zur Einreichung von Projektvorschlägen werden Zuschüsse nur für transnationale Konzepte gewährt,die wesentlich zur Verbesserung der auf Ebene der Union bestehenden Wissensgrundlage in Bezug auf die sozialen Phänomene und deren wechselnde Erscheinungsformen beitragen.
Weitere Einzelheiten zu jedem Punkt finden Sie in den Leitlinien
Im Rahmen dieses Aufrufs können Maßnahmen,z.B.transnationale Forschungsprojekte sowie die Veranstaltung von Seminaren und Workshops,unterstützt werden.
Diese Aktivitäten müssen sich auf eine der folgenden Prioritäten beziehen:
GESUNDHEIT
Während der vergangenen Jahre ist in verstärktem Maße über die Reform der Gesundheitssysteme und die Effizienz verschiedener politischer Optionen im Zusammenhang mit der Gesundheitsversorgung diskutiert worden. In den Jahren um 1980 und 1990 hatten mehrere EU-Mitgliedstaaten den Selbstkostenanteil (Zuzahlungen/Nutzungsentgelte)für Leistungen des Gesundheitssystems erhöht. Im Rahmen dieser politischen Debatte ergeben sich einige wichtige Fragen. Die Projekte sollten für mehrere repräsentative Fälle auf nationaler Ebene in der EU die unterschiedlichen Dienstleistungen, Produkte und Bevölkerungsgruppen berücksichtigen,für die Nutzungsentgelte anfallen,und schlüssig nachweisen,inwieweit diese Nutzungsentgelte ein finanzielles Hindernis beim Zugang zu Dienstleistungen des Gesundheitswesens darstellen,und ob sie nachweislich Einfluss auf den Gesundheitszustand haben.
MIGRATION UND IHRE SOZIALEN FOLGEN
Die Tendenz zu größerer ethnischer,kultureller und religiöser Diversität innerhalb der EU,verstärkt durch internationale Migrationsströme,wird in den Mitgliedstaaten zunehmend wahrgenommen. Die Mitgliedstaaten haben sich bereits unterschiedlicher politischer Ansätze zur Einbeziehung und Integration der Einwanderer bedient,wozu ein breites Spektrum unterschiedlicher Aktivitäten gehört,wie z.B.der Zugang zu Bildung und Kultur,zu Beschäftigung und Ausbildung,Teilhabe am politischen und sozialen Leben usw.
In diesem Zusammenhang sind Vorhaben,die auf die verschiedenen Aspekte der sozialen Integration von Menschen aus Drittländern ausgerichtet sind und die eine kritische Analyse der bestehenden Ansätze in den Mitgliedstaaten vorstellen,besonders willkommen.
DIE KOSTEN EINER FEHLENDEN SOZIALPOLITIK
Die europäische Sozialpolitische Agenda,die im Jahr 2000 beschlossen wurde,bereitet den Weg für die Verbesserung und Modernisierung des europäischen Sozialmodells vor.Sie betont den zweifachen Anspruch der Sozialpolitik —als Produktionsfaktor und als Garant für sozialen Zuammenhalt und Schutz des Einzelnen. Direkte Ausgaben sind leicht erkennbar,die —direkten wie indirekten —Wirkungen und Vorteile sozialpolitischer Maßnahmen sind nur schwer zu bewerten. Das Projekt sollte eine zielgerichtete Kosten-Nutzen-Analyse in einem spezifischen so- zialpolitischen Bereich vorlegen,die auf innovativen Bewertungsverfahren und den neuesten Erkenntnissen zum Thema Kosten einer fehlenden Sozialpolitik basiert.Das Vorhaben sollte zum Beispiel in einem der folgenden Bereiche nach dem Prinzip einer Fallstudie vorgehen:Beschäftigung,Antidiskriminierung und Geschlechtergleichstellung,Gesundheit und Dauerhaftigkeit der Gesundheitssysteme,Einkommen und Verteilung,Sozialschutz-,Steuer-und Sozialleistungssysteme.
ZEITGESTALTUNG,GESELLSCHAFTLICHE TEILNAHME UND SOZIALER ZUSAMMENHALT
Soziale und wirtschaftliche Veränderungen haben die Beschäf- tigungsstrukturen,die soziale Beteiligung am öffentlichen Leben und die Lebensgewohnheiten verändert.Es ist besonders wichtig,die neuen Muster der Zeitgestaltung in den unterschiedlichen Lebensphasen bei Männern und Frauen und deren Einfluss auf die Lebensqualität zu analysieren.
Das Vorhaben sollte innovative Erkenntnisse für eine verbesserte Koordinierung der Gestaltung von Zeit und Raum in den Mitgliedstaaten nutzen und deren Auswirkung auf die Lebensqualität analysieren,wobei die Bereiche Familie und Kinder sowie die soziale Beteiligung im Allgemeinen zu berücksichtigen sind. Die Vorhaben sollten dazu beitragen,aufkommende Spannungen zwischen sozialen Verhaltensweisen und Politiken aufzudecken, um diejenigen Anpassungen vorschlagen zu können,welche die Teilnahme am öffentlichen Leben und den sozialen Zusammenhalt fördern.
DIE SOZIALE LAGE IN DEN BEITRITTSLÄNDERN
Die Projekte sollten die verfügbaren Informationen über die soziale Entwicklung in den Beitrittsländern überprüfen und spezielle Forschung im Bereich EU-relevante,sozialpolitische Themen betreiben.
Die folgenden Aspekte der Sozialberichterstattung können aufgegriffen werden:Demographie,Gesundheit,Bildung,Einkom- men,Beschäftigung,Beteiligung am Sozialleben,Themen im Zusammenhang mit Familie und Kindern.

Zielgruppe
—Antragsteller müssen als Organisation ohne Erwerbscharakter eingetragen sein;
—Antrag stellende juristische Personen müssen nach geltendem Recht errichtet und in einem Mitgliedstaat amtlich eingetragen sein.(Organisationen aus Bewerberländern können als Partner an Maßnahmen im Rahmen dieser Haushaltslinie teilnehmen);
—der Antragsteller hat Belege für seine rechtliche Stel- lung,wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und berufliche Integrität im Hinblick auf die erfolgreiche Durchführung der geförderten Maßnahme vorzulegen; —der Antragsteller muss in der Lage sein,die Finanzierung seiner Tätigkeiten abzusichern;
—der Antragsteller muss (im Hinblick auf die technische Durchführung und die Verwaltungskompetenz)in der Lage sein,die zu fördernde Tätigkeit durchzuführen.
—Es werden nur Anträge berücksichtigt,an denen Partner aus mindestens drei Mitgliedstaaten oder Bewerberländern teilnehmen;
Nichtzulässige Maßnahmen:
—Vorschläge,die im Wesentlichen in der Durchführung einer rein akademischen Studie bestehen;
—Vorschläge oder Teile von Vorschlägen mit Zuschussanträgen für die laufenden Betriebskosten,für die Kosten von satzungsgemäßen Zusammenkünften und Veranstaltungen sowie von Standarddienstleistungen,die üblicherweise von lokalen,regionalen bzw.nationalen Einrichtungen oder Stellen erbracht werden;
—Vorschläge oder Teile von Vorschlägen mit Zuschussanträgen für Tätigkeiten,die außerhalb des Hoheitsgebiets der Union oder ausschließlich auf lokaler,regionaler oder nationaler Ebene durchgeführt werden; —gewinnbringende Maßnahmen.
Fördergebiet
Es werden nur Anträge berücksichtigt, an denen Partner aus mindestens drei Mitgliedsstaaten oder Bewerberländern teilnehmen.
Finanzierung
—der Schwerpunkt muss auf einer der Prioritäten des Aufrufs liegen;
—die Maßnahmen dürfen nicht länger als zwölf Monate dauern und müssen 2002 beginnen;
—der Höchstanteil der Gemeinschaftsfinanzierung (80 %) ist zu beachten; —für die vom Antragsteller vorgeschlagene Maßnahme darf für die gleiche Aktivität keine Finanzierung durch ander Stellen der Gemeinschaft in Anspruch genommen werden.
Im Rahmen dieses Aufrufs zur Einreichung von Projektvorschlägen wird ein Budget von ca.500 000 bis 600 000 EUR bereitgestellt.
Die Kommission geht davon aus,je nach der Qualität der Anträge etwa sechs bis acht Projekte im Rahmen dieses Aufrufs zu finanzieren.Der finanzielle Beitrag der Gemeinschaft beläuft sich auf höchstens 80 % der zuschussfähigen Gesamtkosten.Die Partnerschaft muss die Gewähr für eine Kofinanzierung der übrigen 20 % übernehmen. Eine Beteiligung in Form von Sachleistungen wird nicht akzeptiert.
Als zulässige Ausgaben gelten Ausgaben,die der Begüns- tigte vom effektiven Beginn der Maßnahme an tätigen muss und die für die vorschriftsmäßige Durchführung der Maßnahme wesentlich sind. (Weitere Einzelheiten in den Leitlinien).
Projektdauer
 
Deadline
21. Juni 2002
Kontakt
Europäische Kommission Direktion Beschäftigung
E.1 JII 27 1/122
(Costas Fotakis)
B-1049 Brüssel
empl-e1-unite@cec.eu.int
http://europa.eu.int/comm/dgs/employment_social/tender_en.htm
Das Antragsformular ist in zweifacher Ausfertigung per Einschreiben vor Ablauf der Frist (Datum des Poststempels) mit der Aufschrift „Candidature à l'appel à propositions No VP/2002/011 “an die oben genannte Anschrift zu senden. Die Anträge sind zusätzlich unter Angabe der Nummer des Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen, des Namens des Antragstellers und des Herkunftslandes per E-Mail an folgende Adresse zu übermitteln: empl-e1-unite@cec.eu.int
Die Anträge werden wie folgt bearbeitet
1.Eingang und Registrierung bei der Kommission;
2.Prüfung und Auswahl durch die Dienststellen der Kommission;nur zulässige Anträge werden anhand der im Aufruf und in den Leitlinien festgelegten Auswahl-und Bewertungskriterien geprüft;
3.endgültige Entscheidung und Unterrichtung der Antragsteller über das Ergebnis;
4.Die Zuschussvereinbarungen werden Ende September 2002 unterzeichnet. Anträge,die zum Stichtag nicht vollständig sind,werden abgelehnt.
Die Bewerber müssen entsprechend den Anweisungen in den zu diesem Zweck erstellten Formblättern vollständige Unterlagen einreichen.
Das Antragsformular (das aus vier separaten Teilen besteht)und alle weiteren Unterlagen,die Bestandteil des Antrags sind (Wortlaut des Aufrufs und Leitlinien für Antragsteller),sind unter obiger Anschrift erhältlich.

Bewertungskriterien:
Bei Prüfung der Vorschläge werden die Begünstigten anhand der intellektuellen Qualität der Vorschläge und des Umfangs,in dem sie den in Abschnitt 1 und 2 genannten Zielen entsprechen,ausgewählt,vor allem aber auf Grund
—des Beitrags der vorgesehenen Tätigkeiten zu einer Verbesserung der Kenntnisse über die soziale Lage und des Umfangs,in dem das vorgeschlagene Arbeitsprogramm die oben genannten vorrangigen Themen behandelt und einen zusätzlichen Nutzen auf europäischer Ebene erkennen lässt;
—der Qualität des vorgeschlagenen Konzepts und der Formulierung der behandelten Fragen zu den einschlägigen Politikmaßnahmen,vor allem der Klarheit und Genauigkeit der Ziele sowie eines realistischen Zeitrahmens für diese Ziele;
—der transnationalen Dimension der Aktion (Beispiel:beteiligte Partner oder Länder);
—des innovativen Charakters des Projekts;
—der Übertragbarkeit des Projekts;
—der Kosteneffizienz des Projekts.
Berücksichtigt werden nur Projektvorschläge, —die vor dem 21.Juni 2002 entsprechend dem beschriebenen Verfahren an die Kommission gesandt werden;
—die in Übereinstimmung mit aufgeführten und in den Leitlinien eingehender beschriebenen Erfordernissen vorgelegt werden.

 

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