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Referenz
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A23
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zuletzt
bearbeitet am
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14.05.2002
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Programm
Titel
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Aufruf
zur Einreichung von Projektvorschlägen
(VP/2002/011)
Maßnahmen für Studien und Analysen über die soziale
Lage,Demographie und Familie
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Amtsblatt/Haushaltslinie
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(2002/C
112/09)
B3-4102
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Generaldirektion
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Beschäftigung
und Soziales
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Ziele
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Die Zuschüsse,die im
Rahmen des vorliegenden Aufrufs zur Einreichung von
Projektvorschlägen gewährt werden,sollen Analysen
zugute kommen,die von der Kommission im sozialen Bereich
gefördert werden.
Die Kommission erhofft sich aktuelle quantitative
Daten,Analysen und Methoden,die auf den neuesten Erkenntnissen
und Erfahrungen basieren,die in Europa in den betreffenden
Bereichen vorliegen.
Die Ergebnisse müssen es ermöglichen,die Aufgaben
in den genannten Bereichen neu zu formulieren, sie
sollen die sich abzeichnenden Spannungen und die erforderlichen
Anpassungen deutlich machen und damit den Blick auf
die langfristige Agenda eröffnen.
Im Rahmen dieses Aufrufs zur Einreichung von Projektvorschlägen
werden Zuschüsse nur für transnationale Konzepte gewährt,die
wesentlich zur Verbesserung der auf Ebene der Union
bestehenden Wissensgrundlage in Bezug auf die sozialen
Phänomene und deren wechselnde Erscheinungsformen
beitragen.
Weitere Einzelheiten
zu jedem Punkt finden Sie in den Leitlinien
Im Rahmen dieses Aufrufs können Maßnahmen,z.B.transnationale
Forschungsprojekte sowie die Veranstaltung von Seminaren
und Workshops,unterstützt werden.
Diese Aktivitäten müssen sich auf eine der folgenden
Prioritäten beziehen:
GESUNDHEIT
Während der vergangenen Jahre ist in verstärktem Maße
über die Reform der Gesundheitssysteme und die Effizienz
verschiedener politischer Optionen im Zusammenhang
mit der Gesundheitsversorgung diskutiert worden. In
den Jahren um 1980 und 1990 hatten mehrere EU-Mitgliedstaaten
den Selbstkostenanteil (Zuzahlungen/Nutzungsentgelte)für
Leistungen des Gesundheitssystems erhöht. Im Rahmen
dieser politischen Debatte ergeben sich einige wichtige
Fragen. Die Projekte sollten für mehrere repräsentative
Fälle auf nationaler Ebene in der EU die unterschiedlichen
Dienstleistungen, Produkte und Bevölkerungsgruppen
berücksichtigen,für die Nutzungsentgelte anfallen,und
schlüssig nachweisen,inwieweit diese Nutzungsentgelte
ein finanzielles Hindernis beim Zugang zu Dienstleistungen
des Gesundheitswesens darstellen,und ob sie nachweislich
Einfluss auf den Gesundheitszustand haben.
MIGRATION UND IHRE SOZIALEN FOLGEN
Die Tendenz zu größerer ethnischer,kultureller und
religiöser Diversität innerhalb der EU,verstärkt durch
internationale Migrationsströme,wird in den Mitgliedstaaten
zunehmend wahrgenommen. Die Mitgliedstaaten haben
sich bereits unterschiedlicher politischer Ansätze
zur Einbeziehung und Integration der Einwanderer bedient,wozu
ein breites Spektrum unterschiedlicher Aktivitäten
gehört,wie z.B.der Zugang zu Bildung und Kultur,zu
Beschäftigung und Ausbildung,Teilhabe am politischen
und sozialen Leben usw.
In diesem Zusammenhang sind Vorhaben,die auf die verschiedenen
Aspekte der sozialen Integration von Menschen aus
Drittländern ausgerichtet sind und die eine kritische
Analyse der bestehenden Ansätze in den Mitgliedstaaten
vorstellen,besonders willkommen.
DIE KOSTEN EINER FEHLENDEN SOZIALPOLITIK
Die europäische Sozialpolitische Agenda,die im Jahr
2000 beschlossen wurde,bereitet den Weg für die Verbesserung
und Modernisierung des europäischen Sozialmodells
vor.Sie betont den zweifachen Anspruch der Sozialpolitik
—als Produktionsfaktor und als Garant für sozialen
Zuammenhalt und Schutz des Einzelnen. Direkte Ausgaben
sind leicht erkennbar,die —direkten wie indirekten
—Wirkungen und Vorteile sozialpolitischer Maßnahmen
sind nur schwer zu bewerten. Das Projekt sollte eine
zielgerichtete Kosten-Nutzen-Analyse in einem spezifischen
so- zialpolitischen Bereich vorlegen,die auf innovativen
Bewertungsverfahren und den neuesten Erkenntnissen
zum Thema Kosten einer fehlenden Sozialpolitik basiert.Das
Vorhaben sollte zum Beispiel in einem der folgenden
Bereiche nach dem Prinzip einer Fallstudie vorgehen:Beschäftigung,Antidiskriminierung
und Geschlechtergleichstellung,Gesundheit und Dauerhaftigkeit
der Gesundheitssysteme,Einkommen und Verteilung,Sozialschutz-,Steuer-und
Sozialleistungssysteme.
ZEITGESTALTUNG,GESELLSCHAFTLICHE TEILNAHME UND
SOZIALER ZUSAMMENHALT
Soziale und wirtschaftliche Veränderungen haben
die Beschäf- tigungsstrukturen,die soziale Beteiligung
am öffentlichen Leben und die Lebensgewohnheiten verändert.Es
ist besonders wichtig,die neuen Muster der Zeitgestaltung
in den unterschiedlichen Lebensphasen bei Männern
und Frauen und deren Einfluss auf die Lebensqualität
zu analysieren.
Das Vorhaben sollte innovative Erkenntnisse für eine
verbesserte Koordinierung der Gestaltung von Zeit
und Raum in den Mitgliedstaaten nutzen und deren Auswirkung
auf die Lebensqualität analysieren,wobei die Bereiche
Familie und Kinder sowie die soziale Beteiligung im
Allgemeinen zu berücksichtigen sind. Die Vorhaben
sollten dazu beitragen,aufkommende Spannungen zwischen
sozialen Verhaltensweisen und Politiken aufzudecken,
um diejenigen Anpassungen vorschlagen zu können,welche
die Teilnahme am öffentlichen Leben und den sozialen
Zusammenhalt fördern.
DIE SOZIALE LAGE IN DEN BEITRITTSLÄNDERN
Die Projekte sollten die verfügbaren Informationen
über die soziale Entwicklung in den Beitrittsländern
überprüfen und spezielle Forschung im Bereich EU-relevante,sozialpolitische
Themen betreiben.
Die folgenden Aspekte der Sozialberichterstattung
können aufgegriffen werden:Demographie,Gesundheit,Bildung,Einkom-
men,Beschäftigung,Beteiligung am Sozialleben,Themen
im Zusammenhang mit Familie und Kindern.
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Zielgruppe
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—Antragsteller müssen
als Organisation ohne Erwerbscharakter eingetragen sein;
—Antrag stellende juristische Personen müssen nach geltendem
Recht errichtet und in einem Mitgliedstaat amtlich eingetragen
sein.(Organisationen aus Bewerberländern können als
Partner an Maßnahmen im Rahmen dieser Haushaltslinie
teilnehmen);
—der Antragsteller hat Belege für seine rechtliche Stel-
lung,wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und berufliche
Integrität im Hinblick auf die erfolgreiche Durchführung
der geförderten Maßnahme vorzulegen; —der Antragsteller
muss in der Lage sein,die Finanzierung seiner Tätigkeiten
abzusichern;
—der Antragsteller muss (im Hinblick auf die technische
Durchführung und die Verwaltungskompetenz)in der Lage
sein,die zu fördernde Tätigkeit durchzuführen.
—Es werden nur Anträge berücksichtigt,an denen Partner
aus mindestens drei Mitgliedstaaten oder Bewerberländern
teilnehmen;
Nichtzulässige Maßnahmen:
—Vorschläge,die im Wesentlichen in der Durchführung
einer rein akademischen Studie bestehen;
—Vorschläge oder Teile von Vorschlägen mit Zuschussanträgen
für die laufenden Betriebskosten,für die Kosten von
satzungsgemäßen Zusammenkünften und Veranstaltungen
sowie von Standarddienstleistungen,die üblicherweise
von lokalen,regionalen bzw.nationalen Einrichtungen
oder Stellen erbracht werden;
—Vorschläge oder Teile von Vorschlägen mit Zuschussanträgen
für Tätigkeiten,die außerhalb des Hoheitsgebiets der
Union oder ausschließlich auf lokaler,regionaler oder
nationaler Ebene durchgeführt werden; —gewinnbringende
Maßnahmen. |
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Fördergebiet
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| Es werden nur Anträge
berücksichtigt, an denen Partner aus mindestens
drei Mitgliedsstaaten oder Bewerberländern teilnehmen.
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Finanzierung
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—der Schwerpunkt
muss auf einer der Prioritäten des Aufrufs liegen;
—die Maßnahmen dürfen nicht länger als zwölf Monate
dauern und müssen 2002 beginnen;
—der Höchstanteil der Gemeinschaftsfinanzierung (80
%) ist zu beachten; —für die vom Antragsteller vorgeschlagene
Maßnahme darf für die gleiche Aktivität keine Finanzierung
durch ander Stellen der Gemeinschaft in Anspruch genommen
werden.
Im Rahmen dieses Aufrufs zur Einreichung von Projektvorschlägen
wird ein Budget von ca.500 000 bis 600 000 EUR bereitgestellt.
Die Kommission geht davon aus,je nach der Qualität der
Anträge etwa sechs bis acht Projekte im Rahmen dieses
Aufrufs zu finanzieren.Der finanzielle Beitrag der Gemeinschaft
beläuft sich auf höchstens 80 % der zuschussfähigen
Gesamtkosten.Die Partnerschaft muss die Gewähr für eine
Kofinanzierung der übrigen 20 % übernehmen. Eine Beteiligung
in Form von Sachleistungen wird nicht akzeptiert.
Als zulässige Ausgaben gelten Ausgaben,die der Begüns-
tigte vom effektiven Beginn der Maßnahme an tätigen
muss und die für die vorschriftsmäßige Durchführung
der Maßnahme wesentlich sind. (Weitere Einzelheiten
in den Leitlinien).
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Projektdauer
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Deadline
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| 21. Juni 2002 |
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Kontakt
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Europäische
Kommission Direktion Beschäftigung
E.1 JII 27 1/122
(Costas Fotakis)
B-1049 Brüssel
empl-e1-unite@cec.eu.int
http://europa.eu.int/comm/dgs/employment_social/tender_en.htm
Das Antragsformular ist in zweifacher Ausfertigung
per Einschreiben vor Ablauf der Frist (Datum des Poststempels)
mit der Aufschrift „Candidature à l'appel à propositions
No VP/2002/011 “an die oben genannte Anschrift zu
senden. Die Anträge sind zusätzlich unter Angabe der
Nummer des Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen,
des Namens des Antragstellers und des Herkunftslandes
per E-Mail an folgende Adresse zu übermitteln: empl-e1-unite@cec.eu.int
Die Anträge werden wie folgt bearbeitet
1.Eingang und Registrierung bei der Kommission;
2.Prüfung und Auswahl durch die Dienststellen der
Kommission;nur zulässige Anträge werden anhand der
im Aufruf und in den Leitlinien festgelegten Auswahl-und
Bewertungskriterien geprüft;
3.endgültige Entscheidung und Unterrichtung der Antragsteller
über das Ergebnis;
4.Die Zuschussvereinbarungen werden Ende September
2002 unterzeichnet. Anträge,die zum Stichtag nicht
vollständig sind,werden abgelehnt.
Die Bewerber
müssen entsprechend den Anweisungen in den zu diesem
Zweck erstellten Formblättern vollständige Unterlagen
einreichen.
Das Antragsformular (das aus vier separaten Teilen
besteht)und alle weiteren Unterlagen,die Bestandteil
des Antrags sind (Wortlaut des Aufrufs und Leitlinien
für Antragsteller),sind unter obiger Anschrift erhältlich.
Bewertungskriterien:
Bei Prüfung der Vorschläge werden die Begünstigten
anhand der intellektuellen Qualität der Vorschläge
und des Umfangs,in dem sie den in Abschnitt 1 und
2 genannten Zielen entsprechen,ausgewählt,vor allem
aber auf Grund
—des Beitrags der vorgesehenen Tätigkeiten zu einer
Verbesserung der Kenntnisse über die soziale Lage
und des Umfangs,in dem das vorgeschlagene Arbeitsprogramm
die oben genannten vorrangigen Themen behandelt
und einen zusätzlichen Nutzen auf europäischer Ebene
erkennen lässt;
—der Qualität des vorgeschlagenen Konzepts und der
Formulierung der behandelten Fragen zu den einschlägigen
Politikmaßnahmen,vor allem der Klarheit und Genauigkeit
der Ziele sowie eines realistischen Zeitrahmens
für diese Ziele;
—der transnationalen Dimension der Aktion (Beispiel:beteiligte
Partner oder Länder);
—des innovativen Charakters des Projekts;
—der Übertragbarkeit des Projekts;
—der Kosteneffizienz des Projekts.
Berücksichtigt werden nur Projektvorschläge, —die
vor dem 21.Juni 2002 entsprechend dem beschriebenen
Verfahren an die Kommission gesandt werden;
—die in Übereinstimmung mit aufgeführten und in
den Leitlinien eingehender beschriebenen Erfordernissen
vorgelegt werden.
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Europäische
Institutionnen
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