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1. Aufforderungskennnummer
EuropeAid/113169/D/G/HU.
HU0008-03-01: Programm zur Förderung der (Wieder-)Eingliederung
von (mehrfach) benachteiligten Jugendlichen in das
soziale Gefüge und den Arbeitsmarkt,
HU0008-03-02: Programm zur Förderung der (Wieder-)Eingliederung
von Angehörigen der Roma-Minderheit in den Arbeitsmarkt,
HU0008-03-03: Umschulungsund Beschäftigungsprogramm
zur Förderung der (Wieder-)Eingliederung von Behinderten
in den Arbeitsmarkt.
2. Programm und
Finanzierungsquelle
Für HU0008-03-01 beläuft sich das Gesamtbudget
auf 4 160 000 EUR. Der Beitrag im Rahmen des Phare-Programms
der Europäischen Union beläuft sich auf 2 080 000
EUR, der des Arbeitsmarktfonds auf 1 664 000 EUR,
weitere 416 000 EUR werden aus lokalen Quellen bereitgestellt.
Für HU0008-03-02 beläuft sich das Gesamtbudget auf
3 000 000 EUR. Der Beitrag im Rahmen des Phare-Programms
der Europäischen Union beläuft sich auf 1 500 000
EUR, der des Arbeitsmarktfonds auf 1 200 000 EUR,
weitere 300 000 EUR werden aus lokalen Quellen bereitgestellt.
Für HU0008-03-03 beläuft sich das Gesamtbudget auf
840 000 EUR. Der Beitrag im Rahmen des Phare-Programms
der Europäischen Union beläuft sich auf 420 000 EUR,
der des Arbeitsmarktfonds auf 336 000 EUR, weitere
84 000 EUR werden aus lokalen Quellen bereitgestellt.
3. Tätigkeitsfelder,
geographischer Geltungsbereich, Projektdauer
a) Mit diesem Projekt wird ein Zuschuss-System
mit auf die Bedürfnisse der einzelnen Zielgruppen
zugeschnittenen Maßnahmenpaketen umgesetzt. Jedes
Paket enthält zwei Maßnahmen:
1. Ausbildung zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit/Anpassungsfähigkeit,
gefolgt von
2. Beschäftigung. Diese Maßnahmen werden auf die besonderen
Bedürfnisse und Fähigkeiten der Zielgruppen zugeschnitten.
b) Geografischer Geltungsbereich: Die Maßnahmen müssen
in den Zielregionen des Phare 2000 Programms durchgeführt
werden: Nördliche Tiefebene, Nordungarn, Südliche
Tiefebene.
c) Maximale Projektdauer: Die Projektdauer darf 18
Monate nicht überschreiten. Die Projektdauer darf
nicht über den 28. Februar 2004 hinausgehen. Der Auftraggeber
behält sich das Recht vor, die Projektdauer zu kürzen,
sollte dies aufgrund des von der Kommission der Europäischen
Gemeinschaften festgelegten Auszahlungszeitraums erforderlich
sein. Eine solche Kürzung ist mit den ausgewählten
Antragstellern vor der Vergabe der Zuschüsse auszuhandeln.
Weitere Einzelheiten finden Sie in dem unter Punkt
12 genannten Leitfaden für Antragstellerie.
4. Gesamtbudget
HU0008-03-01: 4 160 000 EUR, HU0008-03-02: 3 000 000
EUR, HU0008-03-03: 840 000 EUR.
5. Zuschussobergrenzen
und -untergrenzen
a) Mindestzuschuss je Projekt: 50 000 EUR.
b) Höchstzuschuss je Projekt: 200 000 EUR.
c) Höchstanteil der von der Finanzierung durch die
Gemeinschaft gedeckten Projektkosten: 50 %. 40 % werden
vom Arbeitsmarktfonds und 10 % aus lokalen Quellen
finanziert (diese müssen aus den Eigenmitteln des
Antragstellers oder aus anderen Quellen als dem Gemeinschaftshaushalt
stammen).
6. Voraussichtliche
Zahl der Zuschüsse
HU0008-03-01: 32 Unterprojekte, HU0008-03-02:
30 Unterprojekte, HU0008-03-03: 6 Unterprojekte.
7. Förderfähigkeit:
Wer kann Vorschläge einreichen? Als Hauptantragsteller
förderfähige Organisationen: Nichtregierungsorganisationen.
Lokale Kooperationspartner: öffentliche Arbeitsverwaltungen,
Einrichtungen zum Schutz von Familien, Kindern und
Jugendlichen, Kommunalverwaltungen, Kommunalverwaltungen
von Minderheiten, Fachverbände, Handelskammern, Sozialpartner
und private (zumeist KMU) oder öffentliche gewinnorientierte
und nicht gewinnorientierte Wirtschaftsbeteiligte
als künftige Arbeitgeber. Einzelne Nichtregierungsorganisationen
und Zusammenschlüsse mit lokalen Kooperationspartnern
sind gleichermaßen förderfähig. In allen Fällen sind
jedoch nur Nichtregierungsorganisationen als Hauptantragsteller
förderfähig. Es werden Projekte unterstützt, die auf
lokalen Initiativen und lokaler Zusammenarbeit gründen
und mit der Politik der betroffenen Region in Einklang
stehen. Die Zusammenarbeit verschiedener lokaler Wirtschaftsbeteiligter
wird gefördert. Zu den möglichen Kooperationspartnern
aus der Zielregion und den Phare-Ländern und/oder
EU-Mitgliedstaaten, die in diesem Bereich Erfahrung
aufweisen, zählen beispielsweise: berufsbildende Einrichtungen
oder Organisationen, öffentliche Arbeitsverwaltungen,
Einrichtungen zum Schutz von Familien, Kindern und
Jugendlichen, Fachverbände, Handelskammern und Sozialpartner.
8. Vorläufiger Termin
für die Bekanntgabe der Ergebnisse des Vergabeverfahrens
31. Juli 2002.
9. Vergabekriterien
Die Anträge werden nach den in den Leitlinien
für Antragstellerii genannten formellen Voraussetzungen,
beruflichen und finanziellen Kriterien bewertet.
10. Form des Antrags
und erforderliche Angaben
Anträge sind unter Verwendung des Standardformulars
einzureichen, das dem Leitfaden für Antragstellerin
(siehe Nummer 12) beigefügt ist und dessen Format
und Anweisungen strikt einzuhalten sind. Der Antragsteller
muss für jeden Antrag das unterzeichnete Original
sowie sieben Kopien einreichen.
11. Antragsfrist
4. April 2002, 16.00 Uhr. Anträge, die bei der
Vertragsbehörde nach Ablauf der ersten Frist eingehen,
bleiben unberücksichtigt.
12. Weitere Informationen
Einzelheiten zu dieser Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen sind den
Leitlinien für Antragstellerie zu entnehmen,
die zusammen mit dieser Bekanntmachung auf der Website
des Nationalen Amts für Regionalentwicklung des Ministeriums
für Landwirtschaft und Regionalentwicklung (http://www.pharereg.hu),
der Website des Staatlichen Amtes zur Umsetzung des
ESF (http://www.prof.iif.hu/esza)
und der Website der Europäischen Union (http://www.
europa.eu.int/comm/europaid/index_en.htm) veröffentlicht
werden und unter den folgenden Adressen angefordert
werden können:
Amt für Regionalentwicklung - Nordungarn (H-3529 Miskolc,
Csabai kapu 37.),
Amt für Regionalentwicklung - Nördliche Tiefebene
(H-4024 Debrecen, Piac utca 79.),
Amt für Regionalentwicklung - Südliche Tiefebene (H-6720
Szeged, Oroszlán utca 2.).
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