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Referenz
A22
zuletzt bearbeitet am
Programm Titel
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Beschäftigungsfähigkeit und langfristige Beschäftigung mehrfach benachteiligter Gruppen (Pilotprojekt nach Art des ESF), veröffentlicht vom Nationalen Amt für Regionalentwicklung des Ministeriums für Landwirtschaft und Regionalentwicklung als auftraggebende Behörde für das Wirtschaftsministerium und das Ministerium für Soziales und Familie
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2002/C 2/04)
Generaldirektion
EuropeAid/113169/D/G/HU.
Ziele

1. Aufforderungskennnummer
EuropeAid/113169/D/G/HU.
HU0008-03-01: Programm zur Förderung der (Wieder-)Eingliederung von (mehrfach) benachteiligten Jugendlichen in das soziale Gefüge und den Arbeitsmarkt,
HU0008-03-02: Programm zur Förderung der (Wieder-)Eingliederung von Angehörigen der Roma-Minderheit in den Arbeitsmarkt,
HU0008-03-03: Umschulungsund Beschäftigungsprogramm zur Förderung der (Wieder-)Eingliederung von Behinderten in den Arbeitsmarkt.

2. Programm und Finanzierungsquelle
Für HU0008-03-01 beläuft sich das Gesamtbudget auf 4 160 000 EUR. Der Beitrag im Rahmen des Phare-Programms der Europäischen Union beläuft sich auf 2 080 000 EUR, der des Arbeitsmarktfonds auf 1 664 000 EUR, weitere 416 000 EUR werden aus lokalen Quellen bereitgestellt. Für HU0008-03-02 beläuft sich das Gesamtbudget auf 3 000 000 EUR. Der Beitrag im Rahmen des Phare-Programms der Europäischen Union beläuft sich auf 1 500 000 EUR, der des Arbeitsmarktfonds auf 1 200 000 EUR, weitere 300 000 EUR werden aus lokalen Quellen bereitgestellt. Für HU0008-03-03 beläuft sich das Gesamtbudget auf 840 000 EUR. Der Beitrag im Rahmen des Phare-Programms der Europäischen Union beläuft sich auf 420 000 EUR, der des Arbeitsmarktfonds auf 336 000 EUR, weitere 84 000 EUR werden aus lokalen Quellen bereitgestellt.

3. Tätigkeitsfelder, geographischer Geltungsbereich, Projektdauer
a) Mit diesem Projekt wird ein Zuschuss-System mit auf die Bedürfnisse der einzelnen Zielgruppen zugeschnittenen Maßnahmenpaketen umgesetzt. Jedes Paket enthält zwei Maßnahmen:
1. Ausbildung zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit/Anpassungsfähigkeit, gefolgt von
2. Beschäftigung. Diese Maßnahmen werden auf die besonderen Bedürfnisse und Fähigkeiten der Zielgruppen zugeschnitten.
b) Geografischer Geltungsbereich: Die Maßnahmen müssen in den Zielregionen des Phare 2000 Programms durchgeführt werden: Nördliche Tiefebene, Nordungarn, Südliche Tiefebene.
c) Maximale Projektdauer: Die Projektdauer darf 18 Monate nicht überschreiten. Die Projektdauer darf nicht über den 28. Februar 2004 hinausgehen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Projektdauer zu kürzen, sollte dies aufgrund des von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften festgelegten Auszahlungszeitraums erforderlich sein. Eine solche Kürzung ist mit den ausgewählten Antragstellern vor der Vergabe der Zuschüsse auszuhandeln. Weitere Einzelheiten finden Sie in dem unter Punkt 12 genannten —Leitfaden für Antragstellerie.

4. Gesamtbudget
HU0008-03-01: 4 160 000 EUR, HU0008-03-02: 3 000 000 EUR, HU0008-03-03: 840 000 EUR.

5. Zuschussobergrenzen und -untergrenzen
a) Mindestzuschuss je Projekt: 50 000 EUR.
b) Höchstzuschuss je Projekt: 200 000 EUR.
c) Höchstanteil der von der Finanzierung durch die Gemeinschaft gedeckten Projektkosten: 50 %. 40 % werden vom Arbeitsmarktfonds und 10 % aus lokalen Quellen finanziert (diese müssen aus den Eigenmitteln des Antragstellers oder aus anderen Quellen als dem Gemeinschaftshaushalt stammen).

6. Voraussichtliche Zahl der Zuschüsse
HU0008-03-01: 32 Unterprojekte, HU0008-03-02: 30 Unterprojekte, HU0008-03-03: 6 Unterprojekte.

7. Förderfähigkeit:
Wer kann Vorschläge einreichen? Als Hauptantragsteller förderfähige Organisationen: Nichtregierungsorganisationen. Lokale Kooperationspartner: öffentliche Arbeitsverwaltungen, Einrichtungen zum Schutz von Familien, Kindern und Jugendlichen, Kommunalverwaltungen, Kommunalverwaltungen von Minderheiten, Fachverbände, Handelskammern, Sozialpartner und private (zumeist KMU) oder öffentliche gewinnorientierte und nicht gewinnorientierte Wirtschaftsbeteiligte als künftige Arbeitgeber. Einzelne Nichtregierungsorganisationen und Zusammenschlüsse mit lokalen Kooperationspartnern sind gleichermaßen förderfähig. In allen Fällen sind jedoch nur Nichtregierungsorganisationen als Hauptantragsteller förderfähig. Es werden Projekte unterstützt, die auf lokalen Initiativen und lokaler Zusammenarbeit gründen und mit der Politik der betroffenen Region in Einklang stehen. Die Zusammenarbeit verschiedener lokaler Wirtschaftsbeteiligter wird gefördert. Zu den möglichen Kooperationspartnern aus der Zielregion und den Phare-Ländern und/oder EU-Mitgliedstaaten, die in diesem Bereich Erfahrung aufweisen, zählen beispielsweise: berufsbildende Einrichtungen oder Organisationen, öffentliche Arbeitsverwaltungen, Einrichtungen zum Schutz von Familien, Kindern und Jugendlichen, Fachverbände, Handelskammern und Sozialpartner.

8. Vorläufiger Termin für die Bekanntgabe der Ergebnisse des Vergabeverfahrens
31. Juli 2002.

9. Vergabekriterien
Die Anträge werden nach den in den —Leitlinien für Antragstellerii genannten formellen Voraussetzungen, beruflichen und finanziellen Kriterien bewertet.

10. Form des Antrags und erforderliche Angaben
Anträge sind unter Verwendung des Standardformulars einzureichen, das dem —Leitfaden für Antragstellerin (siehe Nummer 12) beigefügt ist und dessen Format und Anweisungen strikt einzuhalten sind. Der Antragsteller muss für jeden Antrag das unterzeichnete Original sowie sieben Kopien einreichen.

11. Antragsfrist
4. April 2002
, 16.00 Uhr. Anträge, die bei der Vertragsbehörde nach Ablauf der ersten Frist eingehen, bleiben unberücksichtigt.

12. Weitere Informationen
Einzelheiten zu dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind den
—Leitlinien für Antragstellerie zu entnehmen, die zusammen mit dieser Bekanntmachung auf der Website des Nationalen Amts für Regionalentwicklung des Ministeriums für Landwirtschaft und Regionalentwicklung (http://www.pharereg.hu), der Website des Staatlichen Amtes zur Umsetzung des ESF (http://www.prof.iif.hu/esza) und der Website der Europäischen Union (http://www. europa.eu.int/comm/europaid/index_en.htm) veröffentlicht werden und unter den folgenden Adressen angefordert werden können:
Amt für Regionalentwicklung - Nordungarn (H-3529 Miskolc, Csabai kapu 37.),
Amt für Regionalentwicklung - Nördliche Tiefebene (H-4024 Debrecen, Piac utca 79.),
Amt für Regionalentwicklung - Südliche Tiefebene (H-6720 Szeged, Oroszlán utca 2.).

 


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