|
|
| |
|
Referenz
|
|
A17
|
|
zuletzt
bearbeitet am
|
|
07.01.2004
|
|
Programm
Titel
|
|
ASIEN-PRO-ECO-PROGRAMM
|
|
Amtsblatt/Haushaltslinie
|
|
(2003/C
65/09)
EuropeAid/117860/C/G.
ALA, B7-301, Projekt Nr.: AIDCO/2001/0137.
|
|
Generaldirektion
|
|
EuropeAid
|
|
Ziele
|
Ziel
des Asien-Pro-Eco-Programms ist es, den umweltpolitischen
Dialog zwischen Europa und Asien zu verstärken. Die
Zusammenarbeit erstreckt sich auf folgende Tätigkeitsbereiche:
Umweltmanagementfähigkeiten, marktbezogene Konzepte
für Umweltschutz und Entwicklung, Förderung und Ausbau
der europäisch- asiatischen FuE-Netze im Umweltbereich.
Weitere Informationen finden sich auf der Asien-Pro-
Eco-Website: http://europa.eu.int/comm/europeaid/projects/asia-pro-eco/
index_en.htm
Die Maßnahmen sollen im Rahmen der folgenden Komponente
durchgeführt werden: Verbesserung politischer Maßnahmen
— technische Hilfe und Studien zur Unterstützung bestimmter
Regierungsbehörden; in diesem Zusammenhang kann Fachwissen
zur Konzipierung politischer Maßnahmen oder zur Anpassung
von Institutionen bereitgestellt werden; inländische
Führungskräfte können ausgebildet, operative Gesamtpläne
oder strategische Studien erstellt und nationale Pläne
koordiniert werden. |
|
Zielgruppe
|
Wer
kann Vorschläge einreichen? Anträge können von nationalen
oder regionalen Behörden sowie öffentlichen Einrichtungen
eingereicht werden, die nachweislich über Erfahrung
bei der Bereitstellung technischer Hilfe im Bereich
der umweltpolitischen Entscheidungsfindung verfügen,
wie Hochschulen, Forschungsinstitute und Umweltorganisationen
(siehe Abschnitt 2.1.1 des „Leitfadens für Antragsteller
2003 Asien Pro Eco — Verbesserung politischer Maßnahmen“)
Vorschläge können von Antragstellern mit mindestens
zwei Partnern eingereicht werden:
a) Antragsteller aus einem am Programm beteiligten Land
bzw. Gebiet Asiens müssen über zwei Partner aus zwei
verschiedenen EU-Mitgliedstaaten verfügen.
b) Antragsteller aus einem EU-Mitgliedstaat müssen über
einen Partner aus einem am Programm beteiligten Land
bzw. Gebiet Asiens sowie über einen Partner aus einem
anderen EU-Mitgliedstaat verfügen. |
|
Fördergebiet
|
| die
Europäische Union und folgende Teilnehmerländer Asiens:
Afghanistan, Bangladesch, Bhutan, China ( Mit Ausnahme
von Hongkong und Macau), Indien, Indonesien, Kambodscha,
Laos, Malaysia, Malediven, Nepal, Osttimor, Pakistan,
Philippinen, Sri Lanka, Thailand und Vietnam. |
|
Finanzierung
|
Verfügbarer
Gesamtbetrag für diese Aufforderung 1 500 000 EUR.
Die Obergrenze der Kofinanzierung sowie die Ober- und
Untergrenzen der Zuschüsse für diese Programmkomponente
sind wie folgt festgelegt:
— Verbesserung politischer Maßnahmen
Obergrenze der Kofinanzierung: 75 %
Zuschussobergrenze: 500 000 EUR
Zuschussuntergrenze: 150 000 EUR
Vorrangig werden Partnerschaften gefördert, an denen
Partner aus den am wenigsten entwickelten Ländern (Afghanistan,
Bangladesch, Bhutan, Kambodscha, Laos, Malediven und
Nepal) beteiligt sind. |
|
Projektdauer
|
| 24
Monate. |
|
Deadline
|
03.05.2004
04.10.2004 |
|
Kontakt
|
|
|
|
|
|
Europäische
Institutionnen
|
|
|
|
|