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Referenz
A12
zuletzt bearbeitet am
Programm Titel
Zuschüsse für Organisationen und Projekte von europäischem Interesse
Amtsblatt/Haushaltslinie
Haushaltslinie A 3020 und ARTIKEL A-3030
Generaldirektion
secretariat_general
Ziele
1. Zielgruppe:
Politisch unabhängige gemeinnützige europäische Einrichtungen in den Mitgliedstaaten bzw. beitrittswilligen Staaten, die insbesondere die europäische Integration und die Förderung des öffentlichen Bewußtseins und Engagements für Ziele der Organe der Europäischen Gemeinschaften zum Gegenstand haben.
Bevorzugt berücksichtigt werden Einrichtungen, die in mehr als einem Mitgliedstaat vertreten sind oder regelmäßig eng mit Einrichtungen in anderen Mitgliedstaaten zusammenarbeiten.

2. Kriterien zur Zuschußgewährung
Der Zuschuß wird nach Prüfung der Satzung, des genauen Programms und eines detaillierten Einnahmen- und Ausgabenvoranschlags für das betreffende Jahr erteilt.
Bei der Entscheidung der Kommission über die Zweckmäßigkeit und Höhe des Zuschusses sind folgende Kriterien ausschlaggebend:
- Beitrag des Antragstellers zur europäischen Integration;
- Qualität des Programms und seiner Durchführung;
- voraussichtliche Auswirkung des Programms auf die Zielgruppe;
- repräsentativer Charakter des Antragstellers in der Europäischen Gemeinschaft;
- Zusammenarbeit oder Verbindung mit Einrichtungen in anderen Mitgliedstaaten;
- tatsächlicher Mittelbedarf der Einrichtung;
- Beurteilung der Tätigkeiten des Antragstellers im Vorjahr;
- zur Verfügung stehende Haushaltsmittel der Kommission.
Eine förmliche Entscheidung über die Mittelverwendung wird von der Kommission auf Antrag eines oder mehrerer ihrer Mitglieder im schriftlichen Verfahren getroffen. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Die Zuschüsse werden nur für den Zeitraum eines Jahres gewährt und begründen keine Ansprüche für die Zukunft.
Die Begünstigten sind verpflichtet, auf den Zuschuß der Europäischen Kommission öffentlich hinzuweisen.

3. Ausschlußkriterien:
- öffentliche Einrichtungen;

- europäische Einrichtungen, deren Gemeinnützigkeit nicht gewährleistet ist (Berater, Interessengruppen usw.);
- Privatpersonen;
- Maßnahmen, die eindeutig einer anderen Kommissionsdienststelle zuzuordnen sind (der Zuschuß darf nicht mit einem von einer anderen Dienststelle gewährten Zuschuß kumuliert werden oder an dessen Stelle treten);
- Anträge zur Beschaffung von Ausrüstungen wie Computer, Telefone, Kopiermaschinen sowie zum Erwerb von Anlagen, Grundstücken oder Immobilien;
- Anträge zur Finanzierung von Steuern und zur Finanzierung von Nebenkosten bei Gehältern und Dienstleistungen;
- Anträge, die zusätzlich zu einem Antrag auf Bereitstellung von Kommissionsdolmetschern, Sitzungsräumen usw. gestellt werden;
- Anträge zur Finanzierung von Tagungen, sofern sie nicht Bestandteil eines umfassenderen Programms sind;
- unvollständige Anträge bzw. Anträge von Einrichtungen, die bereits bei einem früheren Zuschuß gegen die Haushaltsordnung verstoßen haben, insbesondere bezüglich der erforderlichen Belege (Finanzbericht, Tätigkeitsbericht usw.).
- Anträge auf Finanzierung von Studien und Sachverständigengutachten, die normalerweise die Kriterien für einen Zuschuß aus anderen, von der Kommission verwalteten Fonds erfüllen;
- Anträge auf Zuschuß zum Ausgleich von Mindereinnahmen infolge des Wegfalls staatlicher Zuschüsse, der Finanzierung durch ein anderes Kommissionsressort oder ein anderes Organ der Europäischen Gemeinschaften.

4. Antragsfristen:
der 1. Oktober.

5. Ansprechpartner:
E uropäische Kommission
Generalsekretariat
Rue de la Loi/Wetstraat 200 (N-9 2/1)
B-1049 Brüssel

 

ARTIKEL A-3030


Zuschüsse für Vereinigungen und Verbände von europäischem Interesse (hier: Projektspezifische Vorhaben mit europäischen Zielsetzungen)
Förderungswürdige Inhalte:
- Veranstaltungen, Aktivitäten und Programme zur Förderung der europäischen Integration und zur Stärkung des öffentlichen Bewußtseins und Engagements für die Ziele der Organe der Europäischen Gemeinschaften;
- Als Zuschußempfänger kommen nur politisch unabhängige gemeinnützige Einrichtungen in den Mitgliedstaaten und beitrittswilligen Staaten in Frage;
- Bevorzugt berücksichtigt werden Aktivitäten, an denen mehrere Mitgliedstaaten beteiligt sind.

Alle weiteren Kriterien, Zielgruppen, Antragsfristen, Ansprechpartner etc. entsprechen den unter der Haushaltslinie A 3020 genannten!

Die nächste Ausschreibung erscheint vorraussichtlich im September 2002.

Informationen unter
http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgc/subvention/de/subv.htm (in 11 Sprachen)
Secretariat-General of the Commission
Adam Buick
Office 7/223
European Commission
200 rue de la Loi 200
B-1049 Brussels
e-mail:Adam.Buick@cec.eu.int


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