1. Zielgruppe:
Politisch unabhängige gemeinnützige europäische
Einrichtungen in den Mitgliedstaaten bzw. beitrittswilligen
Staaten, die insbesondere die europäische Integration
und die Förderung des öffentlichen Bewußtseins
und Engagements für Ziele der Organe der Europäischen
Gemeinschaften zum Gegenstand haben.
Bevorzugt berücksichtigt werden Einrichtungen,
die in mehr als einem Mitgliedstaat vertreten sind oder
regelmäßig eng mit Einrichtungen in anderen
Mitgliedstaaten zusammenarbeiten.
2.
Kriterien zur Zuschußgewährung
Der Zuschuß wird nach
Prüfung der Satzung, des genauen Programms und
eines detaillierten Einnahmen- und Ausgabenvoranschlags
für das betreffende Jahr erteilt.
Bei der Entscheidung der Kommission über die
Zweckmäßigkeit und Höhe des Zuschusses
sind folgende Kriterien ausschlaggebend:
- Beitrag des Antragstellers zur europäischen
Integration;
- Qualität des Programms und seiner Durchführung;
- voraussichtliche Auswirkung des Programms auf die
Zielgruppe;
- repräsentativer Charakter des Antragstellers
in der Europäischen Gemeinschaft;
- Zusammenarbeit oder Verbindung mit Einrichtungen
in anderen Mitgliedstaaten;
- tatsächlicher Mittelbedarf der Einrichtung;
- Beurteilung der Tätigkeiten des Antragstellers
im Vorjahr;
- zur Verfügung stehende Haushaltsmittel der
Kommission.
Eine förmliche Entscheidung über die Mittelverwendung
wird von der Kommission auf Antrag eines oder mehrerer
ihrer Mitglieder im schriftlichen Verfahren getroffen.
Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Die Zuschüsse werden nur für den Zeitraum
eines Jahres gewährt und begründen keine
Ansprüche für die Zukunft.
Die Begünstigten sind verpflichtet, auf den Zuschuß
der Europäischen Kommission öffentlich hinzuweisen.
3.
Ausschlußkriterien:
- öffentliche Einrichtungen;
- europäische Einrichtungen, deren Gemeinnützigkeit
nicht gewährleistet ist (Berater, Interessengruppen
usw.);
- Privatpersonen;
- Maßnahmen, die eindeutig einer anderen Kommissionsdienststelle
zuzuordnen sind (der Zuschuß darf nicht mit
einem von einer anderen Dienststelle gewährten
Zuschuß kumuliert werden oder an dessen Stelle
treten);
- Anträge zur Beschaffung von Ausrüstungen
wie Computer, Telefone, Kopiermaschinen sowie zum
Erwerb von Anlagen, Grundstücken oder Immobilien;
- Anträge zur Finanzierung von Steuern und zur
Finanzierung von Nebenkosten bei Gehältern und
Dienstleistungen;
- Anträge, die zusätzlich zu einem Antrag
auf Bereitstellung von Kommissionsdolmetschern, Sitzungsräumen
usw. gestellt werden;
- Anträge zur Finanzierung von Tagungen, sofern
sie nicht Bestandteil eines umfassenderen Programms
sind;
- unvollständige Anträge bzw. Anträge
von Einrichtungen, die bereits bei einem früheren
Zuschuß gegen die Haushaltsordnung verstoßen
haben, insbesondere bezüglich der erforderlichen
Belege (Finanzbericht, Tätigkeitsbericht usw.).
- Anträge auf Finanzierung von Studien und Sachverständigengutachten,
die normalerweise die Kriterien für einen Zuschuß
aus anderen, von der Kommission verwalteten Fonds
erfüllen;
- Anträge auf Zuschuß zum Ausgleich von
Mindereinnahmen infolge des Wegfalls staatlicher Zuschüsse,
der Finanzierung durch ein anderes Kommissionsressort
oder ein anderes Organ der Europäischen Gemeinschaften.
4. Antragsfristen:
der 1. Oktober.
5. Ansprechpartner:
E uropäische Kommission
Generalsekretariat
Rue de la Loi/Wetstraat 200 (N-9 2/1)
B-1049 Brüssel
ARTIKEL
A-3030
Zuschüsse für Vereinigungen und Verbände
von europäischem Interesse (hier: Projektspezifische
Vorhaben mit europäischen Zielsetzungen)
Förderungswürdige Inhalte:
- Veranstaltungen, Aktivitäten und Programme
zur Förderung der europäischen Integration
und zur Stärkung des öffentlichen Bewußtseins
und Engagements für die Ziele der Organe der
Europäischen Gemeinschaften;
- Als Zuschußempfänger kommen nur politisch
unabhängige gemeinnützige Einrichtungen
in den Mitgliedstaaten und beitrittswilligen Staaten
in Frage;
- Bevorzugt berücksichtigt werden Aktivitäten,
an denen mehrere Mitgliedstaaten beteiligt sind.
Alle
weiteren Kriterien, Zielgruppen, Antragsfristen, Ansprechpartner
etc. entsprechen den unter der Haushaltslinie A 3020
genannten!
Die
nächste Ausschreibung erscheint vorraussichtlich
im September 2002.
Informationen unter
http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgc/subvention/de/subv.htm
(in 11 Sprachen)
Secretariat-General
of the Commission
Adam Buick
Office 7/223
European Commission
200 rue de la Loi 200
B-1049 Brussels
e-mail:Adam.Buick@cec.eu.int
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