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Referenz
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A11
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zuletzt
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07.01.2004
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Programm
Titel
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Asia-Link
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Amtsblatt/Haushaltslinie
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(2003/C313/05)
EuropeAid/117867/C/G.
Asia-Link-Programm;
Haushaltslinie B 7-3010 (Süd- und Südostasien sowie
Volksrepublik China).
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Generaldirektion
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Aussenbeziehungen
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Ziele
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a)
Ziel des Asia-Link-Programms ist die Förderung der
Zusammenarbeit im Bereich der Hochschulbildung zwischen
der Europäischen Union und Süd- und Südostasien sowie
der Volksrepublik China. Das Programm bietet den Rahmen
für ein breites Spektrum an Maßnahmen zur Förderung
der gegenseitigen Wahrnehmung und Verständigung, des
gegenseitigen Austauschs und der wirtschaftlichen
Zusammenarbeit zwischen den beiden Regionen.
Das Programm umfasst die folgenden drei zuschussfähigen
Bereiche:
- Asia-Link Entwicklung von Humanressourcen,
- Asia-Link Lehrplangestaltung,
- Asia-Link Förderung der Hochschulverwaltung und
des Hochschulsystems.
Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen im Rahmen des
Asia-Link Programms zuschussfähig:
- Verbesserung und Förderung der Qualifikation und
Mobilität der postgraduierten Studenten und des Lehr-
und Verwaltungspersonals in Hochschuleinrichtungen
durch Fortbildungsmaßnahmen vor Ort und im Ausland;
- Förderung des Erfahrungsaustauschs und der gegenseitigen
Kenntnis und Anerkennung von Studiengängen sowie Zulassung
zu Hochschulen der anderen Region;
- Schaffung einer Grundlage für die weitere Zusammenarbeit,
unter anderem gemeinsame Lehrpläne und Kurse/Module;
Vereinbarungen über die Übertragbarkeit von Studienleistungen
und gegenseitige Anerkennung der akademischen Abschlüsse
und Zulassung zu Hochschulen der jeweils anderen Region;
- Erhöhung der Verfügbarkeit von Informationen in
den teilnehmenden Ländern Asiens über das Hochschulsystem
in der EU, um die Attraktivität der europäischen Hochschulbildung
zu steigern;
- Erweiterung des Angebots an Auslandsstudien für
asiatische Studenten;
- Sensibilisierung für die Möglichkeiten, die dieser
Sektor bietet, und Aufbau von Kontakten, die zu einer
für beide Seiten vorteilhaften wirtschaftlichen Zusammenarbeit
führen können.
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Zielgruppe
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Antragsteller
müssen eine Partnerschaft gemäß den unten genannten
Bedingungen bilden.
Als Mindestvoraussetzung müssen in der Partnerschaft
Hochschuleinrichtungen aus mindestens zwei verschiedenen
förderfähigen EU-Mitgliedstaaten und zwei verschiedenen
förderfähigen asiatischen Ländern vertreten sein.
Der Antragsteller und alle Partner müssen folgende Voraussetzungen
erfüllen, um für einen Zuschuss in Betracht zu kommen:
— Es muss es sich um Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht
handeln.
— Es muss sich um Hochschuleinrichtungen (oder den Teil
einer solchen Einrichtung) handeln. In diesem Zusammenhang
müssen die folgenden zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Hochschuleinrichtungen müssen Lehrveranstaltungen
für Studenten vor und/oder nach dem ersten akademischen
Grad anbieten, die zu einem in dem jeweiligen Land anerkannten
Abschluss führen. Die Hochschuleinrichtungen können
als „Universität“ bezeichnet werden oder eine vergleichbare
Bezeichnung haben (beispielsweise „Polytechnikum“, „College“,
„Institut“ usw.).
- Sowohl die Einrichtungen als auch ihre Studienabschlüsse
müssen von den zuständigen nationalen Behörden in dem
jeweiligen Land anerkannt worden sein. Einrichtungen,
die Studenten auf ausländische Studienabschlüsse vorbereiten
(beispielsweise solche, die als Zweigstelle oder im
Rahmen einer Franchisevereinbarung tätig sind), sind
nicht förderfähig.
— Der Antragsteller und die Partner müssen ihre Hauptverwaltung
in der Europäischen Union haben (Österreich, Belgien,
Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland,
Irland, Italien, Luxemburg, Portugal, Spanien, Schweden,
Niederlande, Vereinigtes Königreich) oder aber in einem
der folgenden asiatischen Länder: Afghanistan, Bangladesch,
Bhutan, Kambodscha, Volksrepublik China (mit Ausnahme
von Hongkong und Macao), Osttimor, Indien, Indonesien,
Laos, Malaysia, Malediven, Nepal, Pakistan, Philippinen,
Sri Lanka, Thailand oder Vietnam.
— Der Antragsteller und die Partner sind selbst für
die Vorbereitung und die Verwaltung des Projekts verantwortlich
und handeln nicht als Vermittler.
— Der Antragsteller und die Partner müssen über ausreichende
und solide Finanzierungsquellen verfügen, um ihre Tätigkeit
während der Laufzeit des Projekts aufrechterhalten und
sich erforderlichenfalls an ihrer Finanzierung beteiligen
zu können.
— Der Antragsteller und die Partner verfügen nachweislich
über einschlägige Erfahrung und ausreichende Kapazitäten,
um Maßnahmen durchzuführen, die ihrer Größe und Komplexität
nach dem Projekt entsprechen, für das der Zuschuss beantragt
wird.
Private Einrichtungen, die seit mindestens fünf Jahren
eingetragen sind, können sich unter denselben Voraussetzungen
wie öffentliche Einrichtungen bewerben, vorausgesetzt,
es handelt sich um Einrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht.
Ferner steht Asia-Link folgenden Teilnehmern offen:
— bereits bestehende Netze von Hochschuleinrichtungen,
vorausgesetzt, sie haben ihre Hauptverwaltung in einem
der förderfähigen Länder;
— regionale Hochschuleinrichtungen, die nicht zu einem
nationalen System gehören, jedoch formell von einem
der im Rahmen von Asia-Link förderfähigen Länder anerkannt
wurden.
Vorschläge können von Antragstellern mit mindestens
drei Partnern eingereicht werden.
a) Antragsteller aus einem am Programm beteiligten Land
Asiens müssen über mindestens zwei Partner aus zwei
verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und über mindestens
einen Partner aus einem anderen asiatischen Land verfügen;
b) Antragsteller aus einem EU-Mitgliedstaat müssen über
mindestens zwei Partner aus zwei verschiedenen am Programm
beteiligten Länder Asiens sowie über einen Partner aus
einem anderen EU-Mitgliedstaat verfügen. |
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Fördergebiet
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| Europäische
Union (Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich,
Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg,
Portugal, Spanien, Schweden, Niederlande, Vereinigtes
Königreich) und die teilnehmenden asiatischen Länder:
Afghanistan, Bangladesch, Bhutan, Kambodscha, Volksrepublik
China (mit Ausnahme von Hongkong und Macao), Osttimor,
Indien, Indonesien, Laos, Malaysia, Malediven, Nepal,
Pakistan, Philippinen, Sri Lanka, Thailand und Vietnam.
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Finanzierung
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Im
Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
verfügbarer Gesamtbetrag 10 000 000 EUR.
a) Mindestzuschuss je Projekt: 200 000 EUR;
b) Höchstzuschuss je Projekt: 300 000 EUR;
c) Höchstanteil der Projektkosten, die aus Gemeinschaftsmitteln
finanziert werden können: 75 %.
Zuschüsse von bis zu 90 % der gesamten förderfähigen
Kosten können für Projektvorschläge gewährt werden,
an denen auf asiatischer Seite ausschließlich Hochschuleinrichtungen
oder Zusammenschlüsse von Hochschuleinrichtungen in
den am wenigsten entwickelten Ländern Asiens (Afghanistan,
Bangladesch, Bhutan, Kambodscha, Laos, Malediven und
Nepal) beteiligt sind. |
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Projektdauer
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| 36 Monate |
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Deadline
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15.03.2004
23.09.2004 |
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Kontakt
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(32-2)
299 10 62)
http://europa.eu.int/comm/europeaid/tender/index_en.htm
http://europa.eu.int/comm/europeaid/projects/asia-link/index_en.htm |
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Europäische
Institutionnen
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