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Eurodicautom
Babelfish
 
Referenz
A11
zuletzt bearbeitet am
07.01.2004
Programm Titel
Asia-Link
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2003/C313/05)
EuropeAid/117867/C/G.
Asia-Link-Programm;
Haushaltslinie B 7-3010 (Süd- und Südostasien sowie Volksrepublik China).
Generaldirektion
Aussenbeziehungen
Ziele

a) Ziel des Asia-Link-Programms ist die Förderung der Zusammenarbeit im Bereich der Hochschulbildung zwischen der Europäischen Union und Süd- und Südostasien sowie der Volksrepublik China. Das Programm bietet den Rahmen für ein breites Spektrum an Maßnahmen zur Förderung der gegenseitigen Wahrnehmung und Verständigung, des gegenseitigen Austauschs und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den beiden Regionen.
Das Programm umfasst die folgenden drei zuschussfähigen Bereiche:
- Asia-Link Entwicklung von Humanressourcen,
- Asia-Link Lehrplangestaltung,
- Asia-Link Förderung der Hochschulverwaltung und des Hochschulsystems.
Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen im Rahmen des Asia-Link Programms zuschussfähig:
- Verbesserung und Förderung der Qualifikation und Mobilität der postgraduierten Studenten und des Lehr- und Verwaltungspersonals in Hochschuleinrichtungen durch Fortbildungsmaßnahmen vor Ort und im Ausland;
- Förderung des Erfahrungsaustauschs und der gegenseitigen Kenntnis und Anerkennung von Studiengängen sowie Zulassung zu Hochschulen der anderen Region;
- Schaffung einer Grundlage für die weitere Zusammenarbeit, unter anderem gemeinsame Lehrpläne und Kurse/Module; Vereinbarungen über die Übertragbarkeit von Studienleistungen und gegenseitige Anerkennung der akademischen Abschlüsse und Zulassung zu Hochschulen der jeweils anderen Region;
- Erhöhung der Verfügbarkeit von Informationen in den teilnehmenden Ländern Asiens über das Hochschulsystem in der EU, um die Attraktivität der europäischen Hochschulbildung zu steigern;
- Erweiterung des Angebots an Auslandsstudien für asiatische Studenten;
- Sensibilisierung für die Möglichkeiten, die dieser Sektor bietet, und Aufbau von Kontakten, die zu einer für beide Seiten vorteilhaften wirtschaftlichen Zusammenarbeit führen können.

Zielgruppe
Antragsteller müssen eine Partnerschaft gemäß den unten genannten Bedingungen bilden.
Als Mindestvoraussetzung müssen in der Partnerschaft Hochschuleinrichtungen aus mindestens zwei verschiedenen förderfähigen EU-Mitgliedstaaten und zwei verschiedenen förderfähigen asiatischen Ländern vertreten sein.
Der Antragsteller und alle Partner müssen folgende Voraussetzungen erfüllen, um für einen Zuschuss in Betracht zu kommen:
— Es muss es sich um Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht handeln.
— Es muss sich um Hochschuleinrichtungen (oder den Teil einer solchen Einrichtung) handeln. In diesem Zusammenhang müssen die folgenden zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Hochschuleinrichtungen müssen Lehrveranstaltungen für Studenten vor und/oder nach dem ersten akademischen Grad anbieten, die zu einem in dem jeweiligen Land anerkannten Abschluss führen. Die Hochschuleinrichtungen können als „Universität“ bezeichnet werden oder eine vergleichbare Bezeichnung haben (beispielsweise „Polytechnikum“, „College“, „Institut“ usw.).
- Sowohl die Einrichtungen als auch ihre Studienabschlüsse müssen von den zuständigen nationalen Behörden in dem jeweiligen Land anerkannt worden sein. Einrichtungen, die Studenten auf ausländische Studienabschlüsse vorbereiten (beispielsweise solche, die als Zweigstelle oder im Rahmen einer Franchisevereinbarung tätig sind), sind nicht förderfähig.
— Der Antragsteller und die Partner müssen ihre Hauptverwaltung in der Europäischen Union haben (Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Portugal, Spanien, Schweden, Niederlande, Vereinigtes Königreich) oder aber in einem der folgenden asiatischen Länder: Afghanistan, Bangladesch, Bhutan, Kambodscha, Volksrepublik China (mit Ausnahme von Hongkong und Macao), Osttimor, Indien, Indonesien, Laos, Malaysia, Malediven, Nepal, Pakistan, Philippinen, Sri Lanka, Thailand oder Vietnam.
— Der Antragsteller und die Partner sind selbst für die Vorbereitung und die Verwaltung des Projekts verantwortlich und handeln nicht als Vermittler.
— Der Antragsteller und die Partner müssen über ausreichende und solide Finanzierungsquellen verfügen, um ihre Tätigkeit während der Laufzeit des Projekts aufrechterhalten und sich erforderlichenfalls an ihrer Finanzierung beteiligen zu können.
— Der Antragsteller und die Partner verfügen nachweislich über einschlägige Erfahrung und ausreichende Kapazitäten, um Maßnahmen durchzuführen, die ihrer Größe und Komplexität nach dem Projekt entsprechen, für das der Zuschuss beantragt wird.
Private Einrichtungen, die seit mindestens fünf Jahren eingetragen sind, können sich unter denselben Voraussetzungen wie öffentliche Einrichtungen bewerben, vorausgesetzt, es handelt sich um Einrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht.
Ferner steht Asia-Link folgenden Teilnehmern offen:
— bereits bestehende Netze von Hochschuleinrichtungen, vorausgesetzt, sie haben ihre Hauptverwaltung in einem der förderfähigen Länder;
— regionale Hochschuleinrichtungen, die nicht zu einem nationalen System gehören, jedoch formell von einem der im Rahmen von Asia-Link förderfähigen Länder anerkannt wurden.
Vorschläge können von Antragstellern mit mindestens drei Partnern eingereicht werden.
a) Antragsteller aus einem am Programm beteiligten Land Asiens müssen über mindestens zwei Partner aus zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und über mindestens einen Partner aus einem anderen asiatischen Land verfügen;
b) Antragsteller aus einem EU-Mitgliedstaat müssen über mindestens zwei Partner aus zwei verschiedenen am Programm beteiligten Länder Asiens sowie über einen Partner aus einem anderen EU-Mitgliedstaat verfügen.
Fördergebiet
Europäische Union (Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Portugal, Spanien, Schweden, Niederlande, Vereinigtes Königreich) und die teilnehmenden asiatischen Länder: Afghanistan, Bangladesch, Bhutan, Kambodscha, Volksrepublik China (mit Ausnahme von Hongkong und Macao), Osttimor, Indien, Indonesien, Laos, Malaysia, Malediven, Nepal, Pakistan, Philippinen, Sri Lanka, Thailand und Vietnam.
Finanzierung
Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen verfügbarer Gesamtbetrag 10 000 000 EUR.
a) Mindestzuschuss je Projekt: 200 000 EUR;
b) Höchstzuschuss je Projekt: 300 000 EUR;
c) Höchstanteil der Projektkosten, die aus Gemeinschaftsmitteln finanziert werden können: 75 %.
Zuschüsse von bis zu 90 % der gesamten förderfähigen Kosten können für Projektvorschläge gewährt werden, an denen auf asiatischer Seite ausschließlich Hochschuleinrichtungen oder Zusammenschlüsse von Hochschuleinrichtungen in den am wenigsten entwickelten Ländern Asiens (Afghanistan, Bangladesch, Bhutan, Kambodscha, Laos, Malediven und Nepal) beteiligt sind.
 
Projektdauer
36 Monate
Deadline
15.03.2004
23.09.2004
Kontakt
(32-2) 299 10 62)
http://europa.eu.int/comm/europeaid/tender/index_en.htm
http://europa.eu.int/comm/europeaid/projects/asia-link/index_en.htm

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