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Referenz
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A09
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zuletzt
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05.02.2004
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Programm
Titel
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Asia-Invest
II
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Amtsblatt/Haushaltslinie
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(2004/C
31/07)
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Generaldirektion
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EuropeAid/119008/C/G.
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Ziele
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Asia-Invest-Programm soll Unternehmen dabei unterstützen,
ihre Unternehmensstrategien zu internationalisieren
und die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen in der
Europäischen Union und Asien erleichtern (südliches
und südöstliches Asien und China).
Zu den Aktivitätsbereichen gehören:
1. Tätigkeiten zur Vermittlung zwischen europäischen
und asiatischen Unternehmen,
2. Entwicklung der Privatwirtschaft in Asien durch
technische Hilfe,
3. Aufbau von Kapazitäten bei den asiatischen Geschäftsmittlerorganisationen
und eine stärkere Vernetzung mit europäischen Partnern.
Die Projekte sollen im Rahmen einer der folgenden
Programmkomponenten durchgeführt werden:
- Asia VENTURE - „Business to Business“-Aktivitäten
im kleinen Rahmen zwischen Europa und den weniger
fortgeschrittenen asiatischen Ländern (Afghanistan,
Bangladesch, Bhutan, Kambodscha, Osttimor, Indonesien,
Laos, Nepal und Pakistan).
- Asia INTERPRISE - Sektorspezifische und sektorübergreifende
„Business to Business“-Treffen zur Vereinfachung der
Partnerschaften zwischen europäischen und asiatischen
Unternehmen.
- TECHNICAL ASSISTANCE - Kapazitätenaufbau
zur Vorbereitung asiatischer Unternehmen für die internationale
Zusammenarbeit, zum Beispiel durch Wissenstransfer,
Entwicklung von Unternehmenszusammenschlüssen und
Stärkung der Verbindungen mit europäischen Unternehmen.
- Asia-Invest ALLIANCE - Kapazitätenaufbau
und Netzwerkbildung für asiatische Mittler, was den
Transfer von Know-how, die Suche nach Geschäftspartnern,
Informationsverbindungen und den persönlichen Austausch
mit europäischen Partnern anbetrifft.
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Zielgruppe
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Die
Bewerber müssen gemeinnützige Organisationen sein, die
die Entwicklung von Handel und Investitionen zwischen
der EU und Asien fördern oder vereinfachen. Dabei kann
es sich unter anderem um Handelskammern, sektorspezifische
Handels- und Industrieverbände, Arbeitgeberverbände
sowie um lokale Agenturen und Verwaltungen handeln,
die Handel und Investitionen zwischen der EU und Asien
fördern.
Partnerschaften zwischen asiatischen und europäischen
Organisationen sind verpflichtend unter dem Asia-Invest
IIProgramm für die Komponenten Asia-VENTURE, Asia-INTERPRISE
und Asia-Invest ALLIANCE. Die Bewerber müssen gemeinsam
als Konsortium mit Partnerorganisationen der anderen
Region auftreten.
In der Komponente TECHNICAL ASSISTANCE kann entweder
eine asiatische oder eine europäische Organisation alleine
auftreten. Eine Partnerschaft wird jedoch ebenfalls
empfohlen, um die Nachhaltigkeit des Projekts zu steigern.
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Fördergebiet
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die
Europäische Union und folgende Teilnehmerländer Asiens:
Afghanistan, Bangladesch, Bhutan, Brunei, China, Indien,
Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Malediven, Nepal,
Osttimor, Pakistan, Philippinen, Sri Lanka, Thailand
und Vietnam.
Organisationen aus Macao, Hongkong, Singapur und Brunei
können ebenfalls an Projekten von Asia-Invest teilnehmen,
sollten jedoch bei den Aktivitäten, an denen sie im
Rahmen des Programms teilnehmen, ihre eigenen Kosten
tragen. |
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Finanzierung
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Gesamtbudget
6 500 000 EUR.
Zuschussobergrenzen und -untergrenzen Die Obergrenze
der Kofinanzierung sowie die Ober- und Untergrenzen
der Zuschüsse für die einzelnen Programmkomponenten
sind wie folgt:
- Asia-VENTURE
Obergrenze der Kofinanzierung:
- 95 % für Afghanistan, Bangladesch, Bhutan, Kambodscha,
Osttimor, Laos und Nepal,
- 80 % für Indonesien und Pakistan.
Zuschussuntergrenze: 40 000 EUR
Zuschussobergrenze: 80 000 EUR.
- Asia INTERPRISE
Obergrenze der Kofinanzierung:
- 50 % für alle förderfähigen Länder.
Zuschussuntergrenze: 80 000 EUR
Zuschussobergrenze: 300 000 EUR.
- Asia-Invest TECHNICAL ASSISTANCE
Obergrenze der Kofinanzierung:
- 95 % für Afghanistan, Bangladesch, Bhutan, Kambodscha,
Osttimor, Laos und Nepal,
- 80 % für Indonesien und Pakistan,
- 50 % für die übrigen förderfähigen Länder.
Zuschussuntergrenze: 50 000 EUR,
Zuschussobergrenze: 150 000 EUR.
- Asia-Invest ALLIANCE
Obergrenze der Kofinanzierung:
- 95 % für Afghanistan, Bangladesch, Bhutan, Kambodscha,
Osttimor, Laos und Nepal,
- 80 % für Indonesien und Pakistan,
-
75 % für die übrigen förderfähigen Länder.
Zuschussuntergrenze: 50 000 EUR,
Zuschussobergrenze: 200 000 EUR.
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Projektdauer
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Asia VENTURE: höchstens 24 Monate,
- Asia INTERPRISE: höchstens 24 Monate,
- TECHNICAL ASSISTANCE: höchstens 24 Monate,
- Asia-Invest ALLIANCE: höchstens 24 Monate.
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Deadline
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06. 05.2004
07.09.2004 |
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Kontakt
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europeaid-asia-invest@cec.eu.int
http://europa.eu.int/europeaid/index_en.htm
http://europa.eu.int/comm/europeaid/projects/asia-invest/html2002/main.htm |
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Europäische
Institutionnen
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