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Referenz
A08
zuletzt bearbeitet am
Programm Titel
Antidiskriminierung / Chancengleichheit von Männern und Frauen
Amtsblatt/Haushaltslinie
Generaldirektion
Beschäftigung und Soziales EMPL/D/4 J37 2/2
Ziele
Ziele:
Grundsätzliches Ziel des Programms ist es, die Einbeziehung der Dimension der Chancengleichheit von Männern und Frauen bei der Konzeption, Durchführung und Begleitung aller Politiken und Aktionen der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Zuständigkeiten zu fördern:
1. Förderung der Dimension der Chancengleichheit von Männern und Frauen in allen Politiken und Aktionen ("mainstreaming"),
2. Mobilisierung der Akteure des wirtschaftlichen und sozialen Lebens zur Verwirklichung der Chancengleichheit,
3. Förderung der Chancengleichheit in einer sich wandelnden Wirtschaft, insbesondere in den Bereichen Bildung, Berufsbildung und Arbeitsmarktförderung,
4. Vereinbarkeit von Beruf und Familie,
5. Förderung einer ausgewogenen Mitwirkung von Männern und Frauen an den Entscheidungsprozessen,
6. Schaffung von günstigen Voraussetzungen für die Einforderung des Rechts auf Gleichstellung.

Antragsberechtigte:
Antragsberechtigt sind öffentliche und private Träger, die über eine angemessene Qualifikation und/oder Erfahrung verfügen und ihren Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EU-Mitgliedstaaten und Norwegen, Island, Liechtenstein) oder in Lettland, Rumänien, Ungarn, Estland, Slowenien und der Tschechischen Republik haben, wie
- Sozialpartner, insbesondere gemeinsame Vorschläge von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden,
- Nichtregierungsorganisationen, insbesondere Frauenverbände,
- lokale und regionale Behörden.

Förderkriterien:
- Die Vorschläge müssen folgenden Kriterien entsprechen:
- zusätzlicher Nutzen auf der Ebene der Europäischen Union,
- Bezug zu einem oder mehreren der formulierten Ziele,
- Förderung vorbildlicher Praktiken in den betreffenden Bereichen,
- Ermöglichung eines grenzüberschreitenden Austauschs,
- sie müssen übertragbare Ergebnisse zum Ziel haben,
- Vorsehung einer Strategie zur Verbreitung der gefundenen Ergebnisse,
- sie müssen genaue und klare Ziele sowie einen realistischen Zeitplan vorsehen,
- sie müssen objektiv und regelmäßig evaluiert werden,
- sie sollten inhaltlich oder organisatorisch soweit als möglich innovativ sein.
- grenzüberschreitender Charakter, d.h. Zusammenarbeit von Organisationen aus mindestens drei verschiedenen Mitgliedstaaten und/oder Staaten des EWR (Island, - Liechtenstein, Norwegen) sowie Teilnehmer aus Ländern, die den Beitritt zur Europäischen Union beantragt haben (siehe "Begünstigte Gebiete" ),
- Nachweis einer Kofianzierung von mindestens 40% der Projektmittel,
Vorlage eines Bewertungssystems (Selbstbewertung, externe Bewertung usw.) für die verschiedenen Durchführungsphasen sowie entsprechender Haushaltsansätze.

Förderungswürdige Maßnahmen:
Maßnahmen in den folgenden Bereichen können unterstützt werden: grenzüberschreitender Austausch und Transfer von vorbildlichen Praktiken, grenzüberschreitende Aktivitäten zur Förderung, Entwicklung und Erprobung von Methoden, Strategien, Modellen und Maßnahmen, durch die ein Umdenken gefördert und die Dimension der Chancengleichheit in einem oder mehreren der in Punkt IV der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Aktionsbereiche vermittelt wird. Gefördert werden auch grenzüberschreitende Aktivitäten zur Information über die Chancengleichheit und die Rechte der Frauen sowie zur Verbreitung der Kenntnisse über den gemeinschaftlichen Besitzstand in diesem Bereich.

Finanzen:
Die Gemeinschaft gewährt einen Zuschuß von bis zu 80 % der Gesamtprojektkosten, wobei die Beihilfe normalerweise zwischen 30.000 und 150 000 ECU pro Projekt und Jahr betrug.

Kofinanzierung:
Es mußte bisher der Nachweis einer Kofinanzierung von mindestens 40 % der Projektkosten erbracht werden.  Ein Mindestbetrag von 1/3 der gesamten Projektkosten muß durch Geldmittel gedeckt sein. Der Nachweis einer gesicherten Kofinanzierung ist unabdingbar.

Hinweis:
Die Neuauflage der Ausschreibung mit allen relevanten Angaben der Kommission für das Aktionsprogramm der Gemeinschaft betreffend die Gemeinschaftsstrategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005) ist ab Ende März 2001 auf folgender Homepage abrufbar : http://europa.eu.int/comm/employment_social/equ_opp/fund_de.html#prg

Die nächste Ausschreibung erfolgt vorraussichtlich im November oder Dezember 2003.

Kontakt:
Die Bewerbungsunterlagen und der praktische Leitfaden können per Brief oder Fax angefordert werden und sind auf dem Postweg oder persönlich einzureichen bei:
Europäische Kommission,
Generaldirektion für Beschäftigung und Soziales EMPL/D/4 J37 2/2
Rue Joseph II 37
B-1049 Bruxelles.
fax: (32-2) 295 18 99
http://europa.eu.int/comm/employment_social/equ_opp/index_de.htm
e-mail : Martine.Vangestel@cec.eu.int
email: empl-antidiscrimination@cec.eu.int

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