Ziele:
Grundsätzliches Ziel des Programms ist es,
die Einbeziehung der Dimension der Chancengleichheit
von Männern und Frauen bei der Konzeption, Durchführung
und Begleitung aller Politiken und Aktionen der Europäischen
Union und der Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung
ihrer jeweiligen Zuständigkeiten zu fördern:
1. Förderung der Dimension der Chancengleichheit
von Männern und Frauen in allen Politiken und Aktionen
("mainstreaming"),
2. Mobilisierung der Akteure des wirtschaftlichen und
sozialen Lebens zur Verwirklichung der Chancengleichheit,
3. Förderung der Chancengleichheit in einer sich
wandelnden Wirtschaft, insbesondere in den Bereichen
Bildung, Berufsbildung und Arbeitsmarktförderung,
4. Vereinbarkeit von Beruf und Familie,
5. Förderung einer ausgewogenen Mitwirkung von
Männern und Frauen an den Entscheidungsprozessen,
6. Schaffung von günstigen Voraussetzungen für
die Einforderung des Rechts auf Gleichstellung.
Antragsberechtigte:
Antragsberechtigt sind öffentliche und private
Träger, die über eine angemessene Qualifikation
und/oder Erfahrung verfügen und ihren Sitz im
Europäischen Wirtschaftsraum (EU-Mitgliedstaaten
und Norwegen, Island, Liechtenstein) oder in Lettland,
Rumänien, Ungarn, Estland, Slowenien und der
Tschechischen Republik haben, wie
- Sozialpartner, insbesondere gemeinsame Vorschläge
von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden,
- Nichtregierungsorganisationen, insbesondere Frauenverbände,
- lokale und regionale Behörden.
Förderkriterien:
- Die Vorschläge müssen folgenden Kriterien
entsprechen:
- zusätzlicher Nutzen auf der Ebene der Europäischen
Union,
- Bezug zu einem oder mehreren der formulierten Ziele,
- Förderung vorbildlicher Praktiken in den betreffenden
Bereichen,
- Ermöglichung eines grenzüberschreitenden
Austauschs,
- sie müssen übertragbare Ergebnisse zum
Ziel haben,
- Vorsehung einer Strategie zur Verbreitung der gefundenen
Ergebnisse,
- sie müssen genaue und klare Ziele sowie einen
realistischen Zeitplan vorsehen,
- sie müssen objektiv und regelmäßig
evaluiert werden,
- sie sollten inhaltlich oder organisatorisch soweit
als möglich innovativ sein.
- grenzüberschreitender Charakter, d.h. Zusammenarbeit
von Organisationen aus mindestens drei verschiedenen
Mitgliedstaaten und/oder Staaten des EWR (Island,
- Liechtenstein, Norwegen) sowie Teilnehmer aus Ländern,
die den Beitritt zur Europäischen Union beantragt
haben (siehe "Begünstigte Gebiete" ),
- Nachweis einer Kofianzierung von mindestens 40%
der Projektmittel,
Vorlage eines Bewertungssystems (Selbstbewertung,
externe Bewertung usw.) für die verschiedenen
Durchführungsphasen sowie entsprechender Haushaltsansätze.
Förderungswürdige
Maßnahmen:
Maßnahmen in den folgenden Bereichen können
unterstützt werden: grenzüberschreitender
Austausch und Transfer von vorbildlichen Praktiken,
grenzüberschreitende Aktivitäten zur Förderung,
Entwicklung und Erprobung von Methoden, Strategien,
Modellen und Maßnahmen, durch die ein Umdenken
gefördert und die Dimension der Chancengleichheit
in einem oder mehreren der in Punkt IV der Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen genannten Aktionsbereiche
vermittelt wird. Gefördert werden auch grenzüberschreitende
Aktivitäten zur Information über die Chancengleichheit
und die Rechte der Frauen sowie zur Verbreitung der
Kenntnisse über den gemeinschaftlichen Besitzstand
in diesem Bereich.
Finanzen:
Die Gemeinschaft gewährt einen Zuschuß
von bis zu 80 % der Gesamtprojektkosten, wobei die
Beihilfe normalerweise zwischen 30.000 und 150 000
ECU pro Projekt und Jahr betrug.
Kofinanzierung:
Es mußte bisher der Nachweis einer Kofinanzierung
von mindestens 40 % der Projektkosten erbracht werden.
Ein Mindestbetrag von 1/3 der gesamten Projektkosten
muß durch Geldmittel gedeckt sein. Der Nachweis
einer gesicherten Kofinanzierung ist unabdingbar.
Hinweis:
Die Neuauflage der Ausschreibung mit
allen relevanten Angaben der Kommission für das
Aktionsprogramm der Gemeinschaft betreffend die Gemeinschaftsstrategie
für die Gleichstellung von Frauen und Männern
(2001-2005) ist ab Ende März 2001 auf
folgender Homepage abrufbar : http://europa.eu.int/comm/employment_social/equ_opp/fund_de.html#prg
Die nächste
Ausschreibung erfolgt vorraussichtlich im November
oder Dezember 2003.
Kontakt:
Die Bewerbungsunterlagen und der praktische Leitfaden
können per Brief oder Fax angefordert werden
und sind auf dem Postweg oder persönlich einzureichen
bei:
Europäische Kommission,
Generaldirektion für Beschäftigung und Soziales
EMPL/D/4 J37 2/2
Rue Joseph II 37
B-1049 Bruxelles.
fax: (32-2) 295 18 99
http://europa.eu.int/comm/employment_social/equ_opp/index_de.htm
e-mail : Martine.Vangestel@cec.eu.int
email: empl-antidiscrimination@cec.eu.int
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